Stabilitätsinstrument der EU-Außenpolitik beschäftigt EU-Ausschuss des Bundesrats
Wien (pk) - Krisenabwehr weltweit hat sich die Europäische Union auf die Fahnen geschrieben, als 2014
beschlossen wurde, Partnerländer beim Aufbau von Sicherheitsdiensten zu unterstützen. Nun will die Europäische
Kommission diese Verordnung ergänzt wissen um die Möglichkeit einer finanziellen Hilfe, die auch für
militärische Zwecke genutzt werden kann. Rund 100 Mio. € wären für das Außenhilfsinstrument
der EU (IcSP), das zu Stabilität und Frieden beitragen soll, zwischen 2017 und 2020 nötig. Im EU-Ausschuss
des Bundesrats stieß dieses Vorhaben durchaus auf Zustimmung. Hauptfokus der EU-Aktionen zur Stabilitätssicherung
sei ja die Unterstützung in Krisensituationen, wie Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) unterstrich. Militärische
Ausgaben zur Beschaffung von Waffen und Munition sowie reine Kampfausbildungen würden von der EU allerdings
nicht finanziert, versicherte dem Ausschuss ein Vertreter des Außenministeriums.
Sicherheit und Stabilität essentiell für erfolgreiche Entwicklungszusammenarbeit
Laut Kommissionsvorschlag soll die EU ihren Partnerländern darin behilflich sein, die örtlichen polizeilichen
und militärischen Kräfte zu verbessern, wodurch wiederum Krisen eher verhütet beziehungsweise bewältigt
würden. Die Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden soll im Rahmen der EU-Hilfe für den Aufbau von
Kapazitäten zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung erfolgen. Nicht zuletzt die Entwicklungspolitik
der Union hofft man damit wirkungskräftiger zu gestalten, denn wenn Sicherheitsstrukturen und -ressourcen,
von der Ausbildung über die Infrastruktur bis zur Ausrüstung, in einem Land fehlen, erschwere dies die
Verwirklichung wesentlicher Entwicklungsziele, heißt es in den Erklärungen zum Entwurf für das
Außenhilfsinstrument IcSP.
Ein besseres Funktionieren der militärischen Akteure und die Stärkung einer verantwortungsvollen Verwaltung
des Sicherheitssektors, vor allem in fragilen Situationen und im Anschluss an Konflikte, tragen hingegen nach Einschätzung
der Kommission zu Frieden, Sicherheit und Stabilität und damit auch zur Verwirklichung der Ziele für
nachhaltige Entwicklung (SDG) bei. Grundsätzliches Bestreben aller EU-Hilfsaktionen ist, einen Beitrag zur
Rechtsstaatlichkeit, einer verantwortungsvollen Staatsführung sowie einer verstärkten zivilen Kontrolle
und Aufsicht über das Militär in Drittländern zu leisten. Vor diesem Hintergrund werden IcSP-Unterstützungsleistungen
als zulässig gewertet, wenn zivile Akteure zur Krisenbewältigung nicht ausreichen.
Mittel aus Gemeinsamer Außen- und Sicherheitspolitik
Gespeist werden sollen die Initiativen zur Krisenreaktion, Krisenvorsorge und Konfliktverhütung aus Mitteln
für Militäroperationen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU. Vor allem Kosten für
Errichtung und Betrieb der Hauptquartiere, Infrastruktur, Logistik und die Unterstützung von Missionen werden
damit gedeckt. Außerhalb des Gesamthaushalts der Union stehen für ihre Entwicklungszusammenarbeit mit
der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) im Rahmen des Partnerschaftsabkommens
von Cotonou Finanzmittel aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zur Verfügung. Die Friedensfazilität
für Afrika (APF) wurde 2003 im Rahmen des EEF eingerichtet und ist bis heute das Instrument, das am meisten
zur Verknüpfung des Sicherheits- und des Entwicklungsaspekts beiträgt. Diese Mittel waren laut Außenministerium
jedoch nicht ausreichend für globale Aktivitäten zur Friedenssicherung.
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