Novelle des Führerscheingesetzes soll bereits Ende des Jahres im Parlament behandelt werden
Wien (bmvit) - Das Verkehrsministerium hat am 06.10. eine Novelle des Führerscheingesetzes (FSG) in
Begutachtung geschickt, die den Einsatz von Alkohol-Wegfahrsperren ermöglichen wird. Eine Verordnung zu den
Details des alternativen Bewährungssystems geht ebenfalls in Begutachtung. „Die hohe Rückfallquote bei
Alkolenkern ist eine Gefahr für die Verkehrssicherheit auf unseren Straßen. Durch den Einsatz von Alkohol-Wegfahrsperren
verhindern wir, dass sich Betrunkene hinters Steuer setzen können. Und wir fördern mit dem begleitenden
Mentoring-Programm ein nachhaltiges Umdenken bei den Betroffenen“, erklärt Verkehrsminister Jörg Leichtfried.
Jedes Jahr wird in Österreich rund 26.000 Personen der Führerschein wegen Alkohol am Steuer entzogen.
Rund 4.000 dieser Lenkerinnen und Lenker setzen sich noch während des Führerscheinentzugs wieder betrunken
ans Steuer.
Die Alkohol-Wegfahrsperren werden zunächst als fünfjähriges Pilotprojekt für die Führerscheinklasse
B eingeführt. Die Begutachtungsdauer beträgt 4 Wochen. Die Behandlung durch den Nationalrat ist bereits
Ende des Jahres vorgesehen. Internationale und nationale Studien belegen die Funktionalität und die Wirksamkeit
der Alkohol-Wegfahrsperren. Laut einer Studie der EU-Kommission ist diese Wirksamkeit des alternativen Bewährungsmodells
bei der Vermeidung von Alko-Schwarzfahrten und Wiederholungsdelikten um 75 Prozent höher als ein Entzug des
Führerscheins. „Alkohol-Wegfahrsperren sind keine Straferleichterung sondern eine Rehabilitationsmaßnahme.
Die Betroffenen werden in diesem Programm nicht alleine gelassen, sondern durch laufende Kontrollen und das Mentoring-Programm
dazu motiviert, aus ihren Fehlern zu lernen. Für Unverbesserliche, die versuchen das System auszutricksen
oder nicht an den vorgeschriebenen Mentoring-Gesprächen teilnehmen, endet das Bewährungsprogramm sofort“,
stellt Leichtfried klar. Ein Wiedereinstieg in das Programm ist dann nicht mehr möglich.
Vor dem Einstieg in das alternative Bewährungssystem müssen sämtliche behördlichen Auflagen
aus dem Führerscheinentzug wie etwa amtsärztliche oder verkehrspsychologische Untersuchungen erfüllt
werden. Die Teilnahme am Alkolocksystem ist freiwillig und kann nach der Hälfte des behördlich angeordneten
Führerscheinentzugs – frühestens nach zwei Monaten Entziehungsdauer – erfolgen. Durch die Teilnahme am
Bewährungssystem verlängert sich die restliche Entziehungsdauer auf die doppelte Länge bzw. auf
mindestens sechs Monate. Die anfallenden Kosten von rund 2.500 Euro pro Jahr (Kosten für den Ein- bzw. Ausbau
der Alkohol-Wegfahrsperre, Gerätemiete, Mentoringgespräche und die Neuausstellung des Führerscheins)
müssen von den TeilnehmerInnen zur Gänze selbst getragen werden.
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