Nachbetrachtung im Wirtschaftsausschuss über Parlamentarische Enquete zu CETA und TTIP
Wien (pk) - Die Zusatzerklärungen von Bratislava sollen Interpretationsspielräume reduzieren,
ändern aber nichts am CETA-Vertragstext. Wie Staatssekretär Harald Mahrer in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses
am 04.10. erklärte, werden diese "legally binding declarations", die vor allem den Investitionsschutz
und die Daseinsvorsorge betreffen, morgen vorgestellt. Klar sei jedenfalls, dass der Vertrag von allen Partnern
unterzeichnet und von den nationalen Parlamenten genehmigt werden muss. ÖVP und NEOS sprachen von einem gut
ausverhandelten Abkommen und empfahlen eine Unterzeichnung. Entscheidende Bewegung ortete die SPÖ, die allerdings
noch "bis zur letzten Minute" für Verbesserungen kämpfen will. FPÖ und Grüne hielten
hingegen ihre Bedenken gegen CETA aufrecht, wobei letztere zudem die Rechtsverbindlichkeit der Zusatzerklärungen
in Frage stellten.
SPÖ will weiter für Verbesserungen kämpfen
Den Anstoß zur Diskussion gab das Stenographische Protokoll (III-305 d.B.) über die Parlamentarische
Enquete vom 14. September 2016 zum Thema CETA und TTIP, bei der Expertinnen und Experten sowie EU-Kommissarin Cecilia
Malmström zu Wort kamen (Siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 937, 938, 939, 940). "Wir haben mit der Enquete
einen Prozess angestoßen und bereits etwas erreicht", resümierte SPÖ-Abgeordneter Christoph
Matznetter und sah im Lichte der Beschlüsse vom Europäischen Rat in Bratislava eine entscheidende Bewegung
auf europäischer Ebene. Für den SPÖ-Wirtschaftssprecher stellt sich nun die Frage, ob die Zusatzerklärungen
ausreichen, um die massiven Einwände gegen das Abkommen auszuräumen. Der Protest gegen CETA müsse
jedenfalls ernst genommen werden, pflichtete ihm Fraktionskollege Franz Kirchgatterer bei und drückte seine
Hoffnung auf Verbesserungen aus. Die SPÖ werde jedenfalls bis zur letzten Minute für ein vernünftiges
Abkommen kämpfen, das den Bedenken der Bevölkerung Rechnung trägt. Hannes Weninger (S) pochte in
diesem Zusammenhang auf die Rechtsverbindlichkeit der Zusatzerklärungen von Bratislava und betonte, diese
müssten gleichwertig mit dem Vertragstext sein.
Klares Bekenntnis von ÖVP und NEOS zu CETA
Mit deutlichen Worten bekannte sich ÖVP-Mandatarin Angelika Winzig zu CETA. Wir müssen die Globalisierung
mitgestalten und brauchen die Exporte, geht es doch um den Wirtschaftsstandort und die Sicherung der Arbeitsplätze.
Dank der erfolgreichen Bemühungen von Vizekanzler Mitterlehner sei es nun auch gelungen, Änderungen beim
Investitionsschutz zu verankern. Grund für Ängste bestehe jedenfalls nicht. In diese Kerbe schlug auch
Josef Schellhorn von den NEOS mit seinem Appell an die Bundesregierung, für CETA einzustehen und endlich zu
handeln. Den Gegnern des Vertrages warf er Populismus vor, der das Land weiter in den Stillstand treibe. Wenn man
Arbeitsplätze und Wohlstand in Europa sichern will, dann muss man sich nicht vor Kanada fürchten.
Grüne: Zusatzerklärungen von Bratislava nur "Beipacktext"
Werner Kogler (G) meldete hingegen Zweifel an der Rechtsverbindlichkeit der nunmehrigen Änderungen an und
sprach kritisch von einem bloßen Beipacktext, wobei er anfügte, verabreicht werde letzten Endes die
bittere Pille. Er forderte einmal mehr die Herausnahme der Schiedsgerichte, die seiner Meinung nach bloß
eine Schieflage erzeugen und im Verhältnis zu Kanada nicht gebraucht werden. Auch sollte das Vorsorgeprinzip
eindeutig abgesichert werden. Insgesamt warnte der Finanzsprecher der Grünen vor einer Überbewertung
der ökonomischen Effekte und stellte pointiert fest, jeder mittlere Wetterumschwung habe mehr Auswirkungen
auf die Wirtschaft als CETA.
FPÖ sieht Defizite bei der Mitbestimmung
Nicht ausgeräumt sind die Bedenken auch für FPÖ-Mandatar Wolfgang Klinger, der vor allem die Frage
der Mitentscheidung durch Österreich aufwarf. Die nationalen Parlamente würden nur über jene 15%
des Inhalts abstimmen können, die in den Geltungsbereich der Nationalstaaten fallen, bemängelte er.
Staatssekretär Harald Mahrer wies diesen Einwand zurück und stellte klar, der Vertrag müsse von
allen Nationalstaaten unterzeichnet werden, wobei der Ratifikationsprozess nach der Unterschrift dann in die nationalen
Parlamente geht.
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