Herbstsitzung der Bioethikkommission im Bundeskanzleramt
Wien (bka) - Die Bioethikkommission berät seit mehr als fünfzehn Jahren den Bundeskanzler in gesellschaftlichen,
naturwissenschaftlichen und rechtlichen Fragen, die sich auf dem Gebiet der Humanmedizin und Humanbiologie aus
ethischer Sicht ergeben. Sie ist damit ein wichtiges Expertengremium in der Politikberatung und hat eine hohe gesellschaftspolitische
Relevanz. Bundeskanzler Christian Kern begrüßte am 04.10. die Vorsitzende Dr. Christiane Druml und die
Kommissionsmitglieder bei ihrer ersten Sitzung im Herbst und dankte für ihre bisher geleistete wertvolle Arbeit
in diesem Gremium.
Auf der Tagesordnung der Bioethikkommission standen neben dem Bericht über die neue Geschäftsstelle,
die nun in der Präsidialsektion des Bundeskanzleramtes eingerichtet wurde, auch das Thema „Intersexualität
und Transsexualität“. „Bei unseren Diskussionen geht es um die Grundwerte unserer Gesellschaft“ betont die
Vorsitzende Christiane Druml, „und eine Kultur des gegenseitigen Respekts.“
Im November findet auf Einladung der Bioethikkommission eine gemeinsame Sitzung mit den Ethikräten Deutschlands
und der Schweiz statt. Im Zentrum steht dabei die Frage, inwiefern Forscher das Erbgut des Menschen verändern
dürfen. Anlass der Debatte ist die Entwicklung der „Genschere“ CRISPR-Cas9. Mit ihr kann das Erbgut von Menschen,
Tieren und Pflanzen einfach und schnell verändert werden, was zur Behandlung bisher unbehandelbarer Krankheiten
führen kann, aber auch neue grundlegende ethische Fragen aufwirft. Mit diesem trilateralen Treffen soll auch
die Öffentlichkeit erreicht und einbezogen werden.
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