Landesrat Helmut Bieler und Landesrat Philipp Achammer unterzeichneten gemeinsame Absichtserklärung
zur kulturellen Zusammenarbeit
Bozen/Eisenstadt (blms) - Basierend auf den erfolgreich verlaufenden Aktivitäten wurde nach einem Gespräch
von Landeshauptmann Karl Stix und Landeshauptmann Dr. Luis Durnwalder am 10. Dezember 1998 in Eisenstadt eine „Absichtserklärung
des Landes Burgenland und der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol über die Zusammenarbeit in kulturellen
Belangen“ unterzeichnet. Im Landhaus in Eisenstadt wurde diese Kulturpartnerschaft des Burgenlandes mit der Autonomen
Provinz Bozen-Südtirol durch Landesrat Helmut Bieler und Landesrat Philipp Achammer nunmehr am 13.10. erneuert.
„Das Bundesland Burgenland und die Autonome Provinz Bozen-Südtirol beabsichtigen, auf der Grundlage dieser
seit den 1980er Jahren bestehenden Absichtserklärung, die kulturelle Zusammenarbeit und den kulturellen Austausch
zu intensivieren, um die freundschaftlichen Beziehungen und das gegenseitige Verständnis zu festigen. Kultur-
und Bildungsangebote erreichen die Menschen in den Partnerländern - wie kaum ein anderer Bereich - unmittelbar
und legen so ein breites Fundament für stabile Beziehungen innerhalb Europas, durch die Koproduktion von Wissen
und Kultur und den Dialog zwischen Menschen. Beiden Ländern kommt als Grenzregionen die Brückenfunktion
zwischen dem österreichischen deutschsprachigen Kulturraum einerseits und dem italienischen bzw. dem pannonischen
Kulturraum andererseits zu“, betonte Kulturlandesrat Helmut Bieler.
Europa besteht aus einer Vielzahl von nationalen und regionalen Kulturen, die durch ein gemeinsames kulturelles
Erbe und eine vereinende Geschichte miteinander verbunden sind. Um die gemeinsame europäische Identität
und die bunte Palette an europäischen Kulturen zu unterstützen und der Öffentlichkeit näher
zu bringen, wurde 1992 im Vertrag von Maastricht die Kultur als Bestandteil der Europäischen Integration gekennzeichnet.
Seitdem versucht die Europäische Union, die Vielfalt der Kulturen, den interkulturellen Dialog, die Kultur
als Katalysator für Kreativität sowie die Kultur als Schlüsselelement der internationalen Beziehungen
zu unterstützen. Dazu Landesrat Philipp Achammer: „Wir wollen mit dieser Vereinbarung unsere guten freundschaftlichen
Beziehungen prolongieren, diese Partnerschaft mit neuem Leben erfüllen und damit nicht Grenzen auf, sondern
Grenzen in den Köpfen abbauen. Derartige Vereinbarungen sind aber auch wichtig, um den Kontakt zu diesem großen
Europa nicht zu verlieren, denn es ist für die geistig moralische Entwicklung wichtig, in Kultur zu investieren,
die über Generationen hinweg Früchte trägt.“
Ziele
Um die europäische Dimension der kulturellen Partnerschaft zu fördern und zur Unterstützung
der kulturellen Vielfalt und Lebendigkeit, sollen durch diese Absichtserklärung insbesondere folgende Ziele
verfolgt werden:
- grenzüberschreitende Verbreitung von kulturellen und kreativen Werken und
Austausch zwischen Kultur- und Kreativakteuren;
- Ausbau der Verbindungen zwischen den beiden Ländern;
- Stärkung der kulturellen Institutionen durch Kontakte und Auftritte in den
Partnerländern;
- Aufbau von Synergien bei der Entwicklung von Know-how in den öffentlichen
Verwaltungen;
- Steigerung des Bekanntheitsgrades von kulturellen Institutionen und Angeboten
über die Grenzen hinaus;
- gemeinsame Präsentation von Initiativen und Projekten für die breite
Öffentlichkeit;
- gegenseitige Unterstützung bei der Durchführung europaweiter Projekte
durch eine bevorzugte institutionalisierte Projektpartnerschaft.
Themenbereiche und Formen der Zusammenarbeit
Die genannten Zielsetzungen sollen vor allem durch Initiativen in den Bereichen Literatur, Bildende Kunst und Fotografie,
Musik, Theater, Tanz und Ballett, Film sowie durch allfällige Schwerpunkte und Themen in den Partnerländern
konkretisiert werden. Angestrebt werden mindestens eine jährliche Initiative im Burgenland und eine in Südtirol
in Form einer Kooperation bzw. eines Austauschprojektes. Mit der Umsetzung können die beiden Kulturabteilungen
auch andere Institutionen beauftragen. Neben den gemeinsamen Aktionen, wie Kooperationsprojekte, europäische
Projekte, Ausbau und Verbreitung von bereits bestehenden Projekten, können beispielsweise auch gemeinschaftliche
Ausschreibungen von Wettbewerben durchgeführt werden. Durch regelmäßige Kontaktpflege und den Austausch
zwischen Verantwortungsträgern, Produktionen und Expertinnen und Experten entwickeln sich Synergien im beiderseitigen
Interesse.
Durchführung
Die von den beiden Kulturreferenten unterfertigte Erklärung bildet den Rahmen der geplanten Zusammenarbeit,
die in Hinblick auf einzelne Projekte durch Detailbesprechungen auf Expertenebene konkretisiert und verwirklicht
werden. Dazu finden periodische Treffen auf politischer und beamteter Ebene statt, um die Planung und Durchführungen
zu konkretisieren. Zur Verwirklichung dieser Absichtserklärung werden die Partnerländer die für
ihre Mitwirkung notwendigen Maßnahmen treffen. Als vermittelnde Kontakt- und Koordinierungsstellen fungieren
für das Land Burgenland die Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Gesellschaft sowie für die Autonome Provinz
Bozen-Südtirol die Abteilung 14 – Deutsche Kultur. Die Absichtserklärung wird auf unbegrenzte Zeit vereinbart.
Die Vereinbarung kann von jeder Vertragspartei zu jedem Monatsletzten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
von drei Monaten gekündigt werden.
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