Personalvertretung begrüßt Neuerungen
Wien (bmj) - Im Ministerrat wurde nach einer mehrwöchigen Begutachtungsphase am 12.10. das neue Rechtspflegergesetz
beschlossen und dem Nationalrat weitergeleitet. „Mit der heute beschlossenen Novelle treffen wir wichtige Klarstellungen
und konnten auch berechtige Anliegen der Praxis berücksichtigen. Ich möchte mich auch für die konstruktive
Zusammenarbeit bei der Erarbeitung des Gesetzestextes bei der Personalvertretung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger
bedanken. Sie bilden eine mittlerweile unverzichtbare Säule unseres Justizsystems und sind eine große
Entlastung für die Richterinnen und Richter. Daher war es mir sehr wichtig, beide Berufsgruppen bereits im
Vorfeld eng einzubinden“, so Justizminister Wolfgang Brandstetter. Auch der höchste Vertreter der Personalvertretung
der DiplomrechtspflegerInnen in Österreich, Amtsdirektor Hofrat Gerhard Scheucher, freut sich über das
heute im Ministerrat beschlossene Rechtspflegergesetz: „Aus Sicht der Praxis war es uns ein großes Anliegen,
dass es in einigen Bereichen zu Klarstellungen kommt und auch einzelne Zuständigkeiten noch besser und präziser
abgegrenzt werden. Das ist mit dieser Novelle meines Erachtens sehr gut gelungen. Auch für die Zusammenarbeit
mit dem Justizministerium möchte ich mich herzlich bedanken.“
Das Rechtspflegergesetz regelt die Verteilung und Abgrenzung der Zuständigkeiten der Entscheidungsorgane Richter
und Rechtspfleger. Mit der Neuregelung sollen diese Zuständigkeiten unter anderem in den Bereichen des Exekutions-
und Insolvenzrechts sowie in Firmenbuchsachen noch genauer bzw. neu erfasst werden. Außerdem soll die Novelle
ungeplante Verschiebungen zwischen Richter und Rechtspfleger aufgrund von Geldentwertung vermeiden. Der an den
Nationalrat übermittelte Entwurf berücksichtigt sowohl Wünsche und Anregungen aus der Praxis als
auch Änderungen, die durch die Rechtsprechung notwendig wurden.
Aktuell sind rund 630 Rechtspfleger an den österreichischen Gerichten tätig. Vor allem bei Exekutionsverfahren,
Privatkonkursen und beim Führen des Grund- und Firmenbuches erfüllen die Rechtspfleger wichtige Tätigkeiten.
Weitere Zuständigkeiten umfassen Verlassenschafts- und Pflegschaftsverfahren, Mahnverfahren sowie auch Entscheidungen
über Verfahrenshilfeanträge.
Ebenfalls beschlossen wurde die Exekutionsordnungs-Novelle, die nach den überwiegend positiven Stellungnahmen
im Begutachtungsverfahren eingebracht werden konnte. Der Entwurf von Justizminister Brandstetter enthält begleitende
Regelungen zu einer EU-Verordnung, die es Gläubigern künftig erleichtert, ein Konto vorläufig zu
sperren, das innerhalb der Europäischen Union liegt. Dadurch soll verhindert werden, dass Schuldner Geld überweisen
oder abheben und so die Forderungen der Gläubiger gefährden. Zudem ist vorgesehen, dass ausländische
Exekutionstitel angepasst werden, sofern sie in Österreich nicht bekannte Maßnahmen und Anordnungen
enthalten. „Mit der Novelle der österreichischen Exekutionsordnung stärken wir die Rechtssicherheit für
Gläubiger. Mit der Anpassung an das europäische Recht haben wir zeitgemäße Bestimmungen, die
künftig auch die Durchsetzung und Sicherung von Forderungen innerhalb der Europäischen Union effektiver
machen“, so Bundesminister Brandstetter.
Entlastungen für Arbeitgeber
In Zukunft wird es zudem für Arbeitgeber Erleichterungen bei der Lohnpfändung geben: Übt der Arbeitnehmer
mehrere Tätigkeiten aus, wird die Zusammenrechnung der Bezüge künftig einfacher. So wird der Aufwand
der Arbeitgeber, die die Lohnpfändung durchführen, reduziert. Berücksichtigt wurde auch die Erhöhung
des Kostenersatzes für Drittschuldnererklärungen. Dieser wurde zuletzt im Zuge der EO-Novelle 2000 angepasst.
„Diese Maßnahmen sind zwar klein, aber effektiv. Sie helfen, Unternehmerinnen und Unternehmern, schneller
und weniger bürokratisch agieren zu können“, freut sich Justizminister Brandstetter.
Attraktivere Justiz-Auktionen
Seit dem Vorjahr versteigert die österreichische Justiz bei Exekutionen gepfändete Gegenstände auf
der justizeigenen Versteigerungs-Plattform (www.justiz-auktion.at). Auf Basis der inzwischen gewonnenen Erfahrungen
werden die gesetzlichen Bestimmungen für einen reibungslosen Ablauf der Internetversteigerung angepasst und
die für die Versteigerung vorgesehenen Gegenstände, wie beispielsweise Schmuck oder technische Geräte,
genauer beschrieben.
Die gesetzlichen Neuerungen treten mit Jänner 2017 in Kraft.
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