Beschluss der Novelle des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes im Parlament
- Änderungen bei der Briefwahl und legistische Präzisierungen?
Wien (bmwfw) - Der Nationalrat hat am 12.10. die Novelle des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes
2014 (HSG) beschlossen. Anlass waren umfangreiche Evaluierungen des Wissenschaftsministeriums, die gemeinsam mit
allen Beteiligten nach erfolgreicher Durchführung der letzten bundesweiten ÖH-Wahl 2015 durchgeführt
wurden. Um einen inhaltlich möglichst breiten Konsens zu erzielen, wurden auch diesmal wieder neben der ÖH-Bundesvertretung
die Aktionsgemeinschaft als stimmenstärkste Fraktion sowie die relevanten Stakeholder eingebunden. „Mit dieser
Novelle erhöhen wir die rechtliche Klarheit für die ÖH-Wahlen im Jahr 2017 und reagieren vorsorglich
auf aktuelle Entwicklungen rund um die Briefwahl", so Vizekanzler Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner.
Durch einen Abänderungsantrag im Wissenschaftsausschuss können künftig grundsätzlich vier unterschiedliche
Wahlkuverts bei der ÖH-Wahl zum Einsatz kommen, wobei die unmittelbare Umsetzung in den Bestimmungen zur Hochschülerschaftswahlordnung
(HSWO) erfolgt.
Für Studierende, die das neue Lehramt an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen studieren,
wird das Wählen einfacher, die Stimmabgabe wird an sich bei jeder der beteiligten Bildungseinrichtungen möglich
sein, wobei zwei Einrichtungen frei auszuwählen sind. Damit wird auch die administrative Abwicklung vereinfacht.
Eine Verschärfung gibt es bei der Verwendung von Studierendendaten. Künftig wird nicht nur die Weitergabe,
sondern auch die zweckwidrige Verwendung eine Verwaltungsübertretung sein. Gleichzeitig wird die Höhe
möglicher Geldstrafen angepasst, von bisher 300 bis 3.000 Euro wird es eine Staffelung je nach Größe
der Einrichtung von 300 bis 30.000 Euro geben. Dadurch wird der Datenschutz der Studierenden weiter erhöht.
Zudem wird mit der Novelle die Möglichkeit geschaffen, einen Wahltag bzw. zwei Wahltage auf den Freitag und/oder
Samstag vor den ÖH-Wahlen vorzuverlegen. „Wir hatten bei der Wahl 2015 eine Wahlbeteiligung von rund 26 Prozent
und vor allem an den Fachhochschulen haben viele berufsbegleitende Studierende ihr Wahlrecht noch nicht genutzt.
Gerade für diese Personen schaffen wir daher zusätzliche Angebote um die Wahl attraktiver zu gestalten
und die direkte Demokratie weiter zu stärken so Mitterlehner.
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