Justizministerium berichtet über positive Erfahrungen in der Praxis
Wien (pk) - Die mit dem Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 eingeführten Ausweitungen der
Korruptionsbestimmungen in der Strafverfolgung haben sich bewährt. Justizminister Wolfgang Brandstetter weist
in einem entsprechenden Evaluierungsbericht ( III-310 d.B.) auf einen Anstieg des Anfalls bei den Staatsanwaltschaften
sowie auf die Zunahme der Anzahl der Anklagen und gerichtlichen Erledigungen als Folge der Novelle hin und hebt
überdies den generalpräventiven Aspekt hervor. Positive Auswirkungen habe das Korruptionsstrafrecht auch
in Bezug auf internationale Verträge und generell auf die Wahrnehmung Österreichs im internationalen
Kontext. So sei es Österreich aufgrund der Gesetzesänderungen möglich gewesen, dem Strafrechtsübereinkommen
des Europarats gegen Korruption beizutreten und damit einen weiteren wichtigen Schritt in der internationalen Zusammenarbeit
beim Kampf gegen Korruption zu setzen, heißt es in dem Bericht an das Parlament.
Die im Jahr 2012 beschlossenen Änderungen betrafen vor allem die Ausweitung der inländischen Gerichtsbarkeit
und die Gleichstellung von Amtsträgern mit Schiedsrichtern, eine Ausweitung und Definition des Amtsträgerbegriffs,
der nunmehr auch Abgeordnete umfasst, Verschärfungen und Klarstellungen beim Delikt der Geschenkannahme sowie
eine Erweiterung und Nachschärfung beim Tatbestand des sogenannten "Anfütterns".
Erweiterung der Amtsträgereigenschaft wirkt sich am stärksten aus
Ein Blick auf die Statistik zeigt die praktischen Auswirkungen dieser Änderungen. So können 12% der 2013
an das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung herangetragenen Fälle auf die
neue Gesetzeslage zurückgeführt werden. Zu Buche schlugen sich dabei vor allem die Erweiterung der Amtsträgereigenschaft
auf Organe und Mitarbeiter öffentlicher Unternehmen, aber auch der "Anfütterungstatbestand".
2014 und 2015 waren bereits 15% aller Fälle von den Änderungen betroffen.
Die Änderungen im Bereich der Definition des Amtsträgerbegriffs und die Ausweitung der inländischen
Gerichtsbarkeit hatten aber auch einen Anstieg der Zahl der gerichtlichen Urteile zur Folge. Während 2012
noch drei Urteile zu den betroffenen (alten) Bestimmungen ergingen, sprachen die Gerichte 2013 nach den neuen Bestimmungen
bereits 22 Urteile (vier davon Freisprüche) aus. 2014 waren es bereits 173 gerichtliche Erledigungen (127
Schuldsprüche und 46 Freisprüche) – auf die Steigerung wirkte sich hier vor allem die Wiener Parkpickerlaffäre
aus -, 2015 wurden 74 Urteile verzeichnet (23 davon Freisprüche).
Auch Anstieg der Fälle von Geschenkannahme
Zu einem Mehranfall seit Inkrafttreten der Gesetzesänderungen kam es auch beim Delikt der Geschenkannahme
und Bestechung von Bediensteten und Beauftragten. Insgesamt fielen im Jahr 2013 13 Strafsachen, im Jahr 2014 28
Strafsachen und 2015 37 Strafsachen bei den Staatsanwaltschaften an. 2014 wurden fünf und 2015 vier Anklagen
eingebracht, auf deren Basis bisher drei Verurteilungen und vier Freisprüche ergingen. 2013 wurden 38 Personen
als Beschuldigte geführt, im Jahr darauf waren es 89 und 2015 64.
|