EU-Kommission muss der Wohnbauinvestitionsbank noch grünes Licht geben
Wien (bmf) - Als finalen Schritt zur Umsetzung der Wohnbauinitiative der Bundesregierung startet das Bundesministerium
für Finanzen gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft das beihilfenrechtliche
Genehmigungsverfahren für die finale Umsetzung der neu gegründeten Wohnbauinvestitionsbank (WBIB). Eine
Genehmigung der Kommission wird in den nächsten Monaten erwartet.
Die WBIB ist seit September diesen Jahres operativ tätig und hat eine Konzession der österreichischen
Finanzmarktaufsicht. Gewerbliche und gemeinnützige Bauträger, die energieeffizienten Wohnbau errichten,
können sich in Sachen Finanzierung ab sofort an das Sonderinstitut wenden. Der Schwerpunkt soll vor allem
auf der Ermöglichung langfristiger Kreditfinanzierungen liegen, die der Wohnbaufinanzierungsmarkt derzeit
nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung stellt.
Sobald die beihilfenrechtliche Genehmigung der EU-Kommission vorliegt, kann eine langfristige Refinanzierung über
die Europäische Investitionsbank (EIB) mit Haftung der Republik Österreich erfolgen. Für diese Initiative
hat das Bundesministerium für Finanzen einen Haftungsrahmen von bis zu 500 Mio Euro in Aussicht gestellt.
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