Jeweils einstimmige Beschlüsse der Abgeordneten
Wien (pk) - Erleichterungen für Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer Forderungen stehen im Mittelpunkt
einer Novelle zur Exekutionsordnung, die am 19.10. vom Justizausschuss einstimmig beschlossen wurde, wobei der
Gesetzgeber vor allem bei der Kontenpfändung innerhalb der EU und bei der Lohnpfändung ansetzt. Auf den
Weg ins Plenum schickten die Abgeordneten auch Änderungen des Rechtspflegergesetzes, die im Wesentlichen eine
Anpassung der für die Zuständigkeitsverteilung zwischen RichterInnen und RechtspflegerInnen relevanten
Wertgrenzen vorsehen.
Exekutionsordnungsnovelle im Zeichen von Erleichterungen für die Gläubiger
Im Einzelnen bringt die einstimmig beschlossene Novelle (1294 d.B.) zunächst Begleitregelungen zur EU-Verordnung
betreffend die vorläufige Kontenpfändung mit dem Ziel, die grenzüberschreitende Eintreibung von
Forderungen zu erleichtern. So soll etwa verhindert werden, dass Schuldner durch Abheben oder Überweisen von
Geldern auf einem Bankkonto innerhalb der EU die Vollstreckung eines Exekutionstitels gefährden. Bei der Lohnpfändung
wiederum wird die Zusammenrechnung von mehreren Bezügen vereinfacht. Schließlich enthält die Vorlage
auch eine Präzisierung der Bestimmungen für Internetversteigerungen auf der justizeigenen Plattform www.justiz-auktion.at
Die ÖVP-Mandatare Georg Vetter und Werner Groiß begrüßten die Änderungen ebenso wie
Hermann Brückl (F) aus Sicht der Praxis, wobei Letzterer allerdings Bedenken in Bezug auf die Internet-Versteigerung
durch die Justiz anmeldete. Die Plattform sei weitgehend unbekannt, auch würden die Interessen der Justiz
und der Bieter über jene der Schuldner gestellt werden. Bei der Kontenpfändung sieht Brückl Gefahren
für Schuldner, so etwa durch die Verpflichtung der Kündigung von Daueraufträgen. Aygül Berivan
Aslan von den Grünen wiederum verband ihre Zustimmung mit dem Ruf nach einer Reform des Privatkonkurses.
Der Internetauftritt der Justizauktionen sei dringend ausbaufähig, meinte Elisabeth Grossmann (S), was auch
Justizminister Wolfgang Brandstetter grundsätzlich bestätigte, der nun Maßnahmen zur Attraktivierung
ankündigte. Das Justizministerium verfüge aber als einziges Ressort über kein Inseratenbudget, "und
dies wird auch so bleiben".
Zum Thema Exekutionsordnung steuerten die Freiheitlichen einen Entschließungsantrag (1396/A(E)) bei, in dem
Harald Stefan die Forderung nach Sicherung des Existenzminimums auch bei Unterhaltspfändungen erhebt. Die
derzeitigen Gesetzesbestimmungen würden bei Exekutionen gegen Unterhaltsschuldner eine Unterschreitung des
unpfändbaren Existenzminimums um 25% zulassen, gab der Justizsprecher der FPÖ zu bedenken. Betroffen
seien davon vor allem getrennt lebende Kindeseltern und Geschiedene, die als Unterhaltsschuldner einen zweiten
Haushalt mitfinanzieren müssen.
Diese Initiative, die ausdrücklich auch von Christoph Hagen (T) unterstützt wurde, fand bei der Abstimmung
keine Mehrheit.
Neue Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen RichterInnen und RechtspflegerInnen
Geändert wird auch die im Rechtspflegergesetz geregelte Verteilung der Zuständigkeiten zwischen RichterInnen
und RechtspflegerInnen (1295 d.B.). Die für diese Zuständigkeitsverteilung maßgeblichen Wertgrenzen
entsprechen aufgrund der Geldentwertung nicht mehr der Ausgangslage und sollen nun angepasst werden. Darüber
hinaus bringt die ebenfalls einstimmig verabschiedete Novelle aber auch eine Verschiebung von Zuständigkeiten
auf Basis von Erfahrungen aus der Praxis, wobei es im Wesentlichen darum geht, Mehrfachzuständigkeiten für
ein und denselben Akt zu vermeiden und Sachthemen zu bündeln.
Michaela Steinacker (V) und Klaus Uwe Feichtinger (S) sprachen unter Hinweis auf die Verfahrensökonomie von
einer sinnvollen und von der Praxis schon lange gewünschten Novelle. Harald Stefan (F) und Albert Steinhauser
(G) interpretierten die Änderungen als Aufwertung der Rechtspfleger und mahnten, nun sei auch auf eine entsprechende
personelle Ausstattung zu achten. Der Justizsprecher der Grünen plädierte zudem für die Anhebung
der Rechtspflegerausbildung auf FH-Niveau, was auch Johannes Jarolim (S) unterstützte. Vorstellbar ist für
Steinhauser – nicht aber für Nikolaus Scherak (N) – auch eine Übertragung von Kompetenzen an die Rechtspfleger
im Bereich des Strafrechts.
Auch Justizminister Brandstetter bekannte sich zur Aufwertung des Rechtspflegerberufs und steht einem Einsatz in
bestimmten Bereichen des Strafrechts grundsätzlich nicht negativ gegenüber. Aus dem vorliegenden Gesetz
werden sich seiner Einschätzung nach keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Planstellen ergeben. Langfristig
werde man aber die Auslastung im Auge behalten müssen.
FPÖ will elterliche Entfremdung unter Strafe stellen
Die sogenannte Elternentfremdung, bei der ein Elternteil das Kind als Besitz erklärt und die meist tief emotionale
Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil durch psychische Gewalt zu zerstören versucht, sei eine Art von
Kindesraub und sollte unter Strafe gestellt werden, argumentiert Harald Stefan in einem Entschließungsantrag
der FPÖ (572/A(E)). Es handle sich dabei nicht um einen Elternstreit oder einen Rosenkrieg, sondern um eine
Form des Kindesmissbrauchs mit schwerwiegenden Folgen für das Kind, betont der freiheitliche Justizsprecher
und beruft sich dabei auf die Medizin, die im Zusammenhang mit den seelischen Auswirkungen von Parental Alienation
Syndrome spricht.
Der Antrag wurde mehrheitlich vertagt, zumal die Regierungsparteien noch die für das erste Quartal 2017 geplante
Evaluierung des Kindschafts- und Namensrechtsänderungsgesetzes abwarten wollen. Beatrix Karl (V) meinte zudem,
das Instrument des Besuchsmittlers oder Maßnahmen im Bereich der Familiengerichtshilfe seien bessere Lösungen
als eine Anzeige.
|