Deutschland orientiert sich bei Sozialhilfe-
 Gesetzgebung an österreichischem Modell

 

erstellt am
19. 10. 16
10:00 MEZ

Schieder auf Arbeitsbesuch in Berlin – Treffen mit Deutscher Sozialministerin Andrea Nahles
Berlin/Wien (sk) - SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder ist derzeit auf Arbeitsbesuch in Deutschland und hat sich dort am 18.10. mit Sozialministerin Andrea Nahles getroffen. Bei dem bilateralen Gespräch wurde unter anderem auch die in Deutschland geplante Gesetzesreparatur hinsichtlich der Auszahlung von Sozialhilfe-Leistungen für EU-AusländerInnen erörtert. „In Deutschland sollen EU-AusländerInnen in Zukunft für fünf Jahre von Hartz-IV-Leistungen und Sozialhilfe ausgenommen sein, wenn sie noch nie in Deutschland gearbeitet haben. Diese zeitliche Hürde für den Bezug der Sozialhilfe durch EU-BürgerInnen und Drittstaatsangehörige gibt es in Österreich bereits“, erläutert Schieder nach dem Gespräch mit der deutschen Sozialministerin.

In Österreich müssen, so Schieder weiter, EU-AusländerInnen entweder erwerbstätig sein oder zumindest fünf Jahre lang im Land gelebt haben, um Anspruch auf Mindestsicherung zu haben. „Unser deutsches Nachbarland orientiert sich hier ganz eindeutig am österreichischen Modell. Das sollte insbesondere ÖVP-Klubobmann Lopatka wissen und deshalb auf die bewusste Falschinterpretation der deutschen Gesetzesreparatur verzichten“, stellte Schieder klar.

Konkret haben EU-BürgerInnen in Österreich nur dann Anspruch auf Mindestsicherung, wenn sie sich als ArbeitnehmerInnen in Österreich befinden. Kommen EU-BürgerInnen nicht als ArbeitnehmerInnen nach Österreich, müssen sie über ausreichende Existenzmittel verfügen, andernfalls droht ein fremdenpolizeiliches Ausweisungsverfahren.

Drittstaatsangehörige (z.B. TürkInnen, SerbInnen) haben wiederum nur dann Anspruch auf Mindestsicherung, wenn sie schon mehr als fünf Jahre in Österreich gelebt und gearbeitet haben. Auch hier steht die ArbeitnehmerInneneigenschaft im Vordergrund.

Weder in Deutschland noch in Österreich gehe es dabei um Asylberechtigte. Asylberechtigte seien auch in Deutschland nicht von den Beschränkungen betroffen, weil so wie für Österreich auch für Deutschland gelte, dass dies verfassungs- und EU-rechtlich nicht möglich ist, so der SPÖ-Klubobmann abschließend.

 

 

 

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