Finanzministerium veröffentlicht
 Enforcement-Evaluierung

 

erstellt am
18. 10. 16
11:00 MEZ

Wien (bmf) - Die Ergebnisse der vom Bundesministerium für Finanzen beauftragten Evaluierung des Rechnungslegungs-Kontrollgesetzes (RL-KG) liegen nun vor. Basis der Evaluierung ist eine nach statistischen Methoden ausgewertete Befragung der Marktteilnehmer, Abschlussprüfer und Hochschullehrer. Durchgeführt wurde die Befragung und Auswertung von Univ.Prof. Dr. Bernhard Pellens, Inhaber des Lehrstuhls für Internationale Unternehmensrechnung an der Ruhr-Universität Bochum, der bereits eine ähnliche Studie zum Enforcement in Deutschland durchgeführt hat.

Positives Gesamtergebnis, partieller Verbesserungsbedarf
Das österreichische System zur Kontrolle der Richtigkeit der Rechnungslegung börsenotierter Unternehmen (Enforcement) wird von den Marktteilnehmern überwiegend als wirksam und nützlich beurteilt. Auch das mit Deutschland vergleichbare zweistufige System wird positiv gesehen. Ebenfalls gute Noten bekommen die Prüfer der Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR), denen gute fachliche Qualifikation bescheinigt wird. Da sich vor allem die börsenotierten österreichischen Unternehmen in erfreulich hohem Ausmaß an der Umfrage beteiligten – die Rücklaufquote betrug hier 47 Prozent - wird der positive Gesamteindruck seitens des BMF als durchaus repräsentativ eingestuft. Leider geringer war die Beteiligung seitens der Wirtschaftsprüfer und Hochschullehrer.

Verbesserungsbedarf orten die Befragten vor allem in den Bereichen Prüfungsdauer – diese wird häufig als zu lange eingestuft - sowie einer nach Ansicht zahlreicher Marktteilnehmer zu niedrigen Wesentlichkeitsschwelle bei der Einstufung als „Fehler“. Die prüfenden Institutionen OePR und FMA seien nach dieser Ansicht zu streng, was auch zu einer verzerrten Wahrnehmung der Fehlerquote in Österreich führe. Weiters wird seitens der Umfrageteilnehmer eine bessere Koordination zwischen FMA und OePR für wünschenswert angesehen. Schließlich ist die Möglichkeit, Vorab-Anfragen an die FMA zu stellen („pre-clearance“) zu wenig bekannt, Fehlerfeststellungen könnten insgesamt reduziert werden, wenn von dieser Möglichkeit verstärkt Gebrauch gemacht würde.

BMF begrüßt das Ergebnis der Studie und wird sich für weitere Verbesserungen einsetzen
Das BMF wird nun die Details der Befragungsergebnisse und den aufgezeigten Verbesserungsbedarf mit FMA und OePR besprechen, damit konkrete Maßnahmen gesetzt werden können. Besonders wichtig scheint hier auch die richtige Einordnung des österreichischen Enforcements im europäischen Vergleich. So wird es sehr interessant sein, ob sich in Österreich höhere Fehlerquoten tatsächlich objektivieren lassen oder, ob OePR und FMA die Wesentlichkeitsschwelle zu niedrig ansetzen, wie seitens der Befragten vermutet wird. Last but not least werden alle Möglichkeit auszuschöpfen sein, um eine möglichst gute Kooperation zwischen FMA und OePR zu erzielen.

 

 

 

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