Sieben Bundesgesetze aufgehoben – 5 Millionen Euro Einsparung
Wien (bmlfuw) - Eine von Bundesminister Andrä Rupprechter eingesetzte Verwaltungsreformkommission hat
im vergangenen Jahr mehr als 50 Bundesgesetze und rund 300 Verordnungen des BMLFUW durchforstet und ein umfangreiches
Deregulierungspaket geschnürt. Am 18.10. geht das mit dem Koalitionspartner ausverhandelte Paket in Begutachtung.
Insgesamt sollen 18 Gesetze geändert, sieben Bundesgesetze aufgehoben, Bewilligungstatbestände entfallen,
Verfahren konzentriert sowie Doppel- und Dreifachzuständigkeiten reduziert werden.
„In der derzeit politisch angespannten Lage ist es besonders schwer ein solches Deregulierungspaket zu verhandeln.
Trotz alledem ist eine umfangreiche Entbürokratisierung in meinem Verantwortungsbereich gelungen“, erklärt
Bundesminister Andrä Rupprechter. Um das Gesamtpaket nicht zu gefährden wurde auf Änderungen im
Forst- und Abfallwirtschaftsbereich aufgrund des Wiederstands der SPÖ vorerst verzichtet.
Weniger ist mehr
Nach der Reorganisation des Ministeriums und der nachgeordneten Dienststellen setzt Rupprechter damit einen weiteren
wesentlichen Schritt für eine effiziente und sparsame Verwaltung. Das Einsparungspotenzial liegt bei rund
fünf Millionen Euro pro Jahr für BürgerInnen, Unternehmen und Verwaltungen. „Eine moderne und effiziente
Verwaltung ist die Voraussetzung für eine positive Entwicklung in allen Bereichen. Weniger ist hier eindeutig
mehr, denn weniger Bürokratie ermöglicht bessere und schnellere Entscheidungen und schafft mehr Rechtssicherheit“,
betont Rupprechter.
Das Deregulierungspaket betrifft vor allem Vorschriften in der Landwirtschaft und im Wasserrecht sowie Regelungen
im Bereich der Umwelt. Beispielsweise soll bei Umweltverträglichkeitsprüfungen der Untersuchungsrahmen
festgelegt und die Ermittlungskompetenz bei den unmittelbar zuständigen Behörden konzentriert werden.
In der Landwirtschaft soll der verstärkte Einsatz von elektronischen Datenbanken Mehrfachmeldepflichten vermeiden.
Mehrere Grundsatzgesetze werden aufgehoben, da die entsprechenden Materien ohnehin durch Ländergesetze geregelt
sind. Das betrifft etwa die Zusammenlegung landwirtschaftlicher Grundstücke.
|