Initiative des Innenministers: "Schaffen damit endlich Rechtssicherheit für die Gemeinden
Wien (bmi) - Auf Initiative von Innenminister Wolfgang Sobotka präsentierte die Bundesregierung einen
Leistungskatalog für gemeinnützige Hilfstätigkeiten von Asylwerberinnen und Asylwerbern für
Bund, Land oder Gemeinde. "Nach langem Ringen konnten wir uns in der Bundesregierung auf diesen Leistungskatalog
einigen", sagte Innenminister Sobotka. "Damit schaffen wir für die Gemeinden endlich Rechtssicherheit."
Asylwerberinnen und Asylwerber, die in einer Betreuungseinrichtung von Bund oder Ländern untergebracht sind,
können demnach mit ihrem Einverständnis für gemeinnützige Hilfstätigkeiten für Bund,
Länder und Gemeinden herangezogen werden.
Hilfstätigkeiten von Asylwerberinnen und Asylwerbern sind gemeinnützig, wenn diese Tätigkeiten dem
Wohl der von der jeweiligen Gebietskörperschaft repräsentierten Allgemeinheit dienen oder sozialen Charakter
haben, sowie anlass- bzw. projektbezogen und nicht auf Dauer ausgerichtet sind, ohne zugleich bestehende Arbeitsplätze
zu ersetzen oder zu gefährden.
Das Innenministerium erstellte einen Leistungskatalog, in dem folgende Tätigkeiten als gemeinnützige
Tätigkeiten bewertet werden:
1. Allgemeines
- Unterstützung in der Verwaltung, bspw. in der Administration (Bürohilfsdienste,
Einscannen, Kopieren, Botendienste, Daten in Excel-Tabellen übertragen etc.) und in der Buchhaltung;
- inhaltliche, sprachliche und grafische Mitgestaltung bei Publikationen in den
Gemeinden;
- administrative Hilfsarbeiten, z.B. bei Aussendungen, Vorbereitungsarbeiten für
Projekte;
- Sprachmittlung bei (Info-)Veranstaltungen oder "Grätzelfesten";
- Unterstützung vor/während/nach Veranstaltungen der Gebietskörperschaft
(Sportveranstaltungen, kulturelle Veranstaltungen, diverse Veranstaltungen im Integrationsbereich, Umweltschutzprojekte,
Büchereiflohmarkt der stadteigenen Büchereien etc.);
- Übersetzungs- und Dolmetschtätigkeiten für die Gebietskörperschaft.
2. Landschaftspflege und Landschaftsgestaltung, Friedhöfe
- Betreuung von öffentlichen Parkanlagen, öffentlichen Sportanlagen und
Schwimmbädern sowie öffentlichen Spielplätzen;
- Flurreinigung auf öffentlichen Flächen;
- Straßenreinigung öffentlicher Straßen;
- Tätigkeiten im Bauhof an Gemeindeeigentum bzw. an Eigentum der Gebietskörperschaft;
- Instandhaltung von öffentlichen Wegen;
- Naturschutz und Umweltschutz (Beseitigung von Neophyten, Artenschutz, z.B. Mithilfe
bei der Krötenwanderung);
- Winterdienste (Schneeräumungen von öffentlichen Wegen, Gehsteigen,
Schulhöfen);
- Mithilfe am Friedhof (z.B. Laub kehren im öffentlich zugänglichen Bereich,
Pflege "Sozialgräber" etc.).
3. Soziales, Kindergärten, Schulen
- Seniorinnen- und Seniorenbetreuung in Pensionistenklubs, Tageszentren (Reinigung,
Küche, aber auch Hilfstätigkeiten: Grünpflege, Hochbeet anlegen etc.);
- Mitarbeit in gemeindeeigenen Betreuungseinrichtungen für alte, kranke oder
behinderte Personen (Sozialbetreuung, aber auch beispielsweise Betreuung der Zimmerpflanzen und der Blumenkästen
auf den Balkonen der Pflegewohnhäuser etc.);
- Altenbetreuung/Besuchsdienste;
- Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge (nur für Asylwerberinnen und
Asylwerber mit einschlägiger Qualifikation in diesem Bereich);
- Mithilfe im Bereich der öffentlichen Kindergärten (Hilfstätigkeiten:
Grünpflege, Reinigung, Küche etc.);
- Unterstützung bei Dolmetsch-Bedarf in öffentlichen Schulen, öffentlichen
Kindergärten etc.;
- Schülerlotsendienst.
4. Gesundheit (in Gemeinde- oder Landeskrankenhäuser)
- Hospitationen von Personen aus Gesundheitsberufen in Krankenanstalten und Ambulatorien;
- gezielte Internet-Recherchen zu fachspezifischen Themen durchführen.
5. Umwelt, Abfall, Tiere
- Sperrmüllaktion;
- öffentliche Tierheim- Hilfstätigkeiten in der Tierpflege und Grünanlagen;
- Wildtierpflege.
6. Kultur
- Hilfstätigkeiten in den Kultureinrichtungen der Städte (Stadttheater,
Stadtbücherei);
- Mitarbeit in Städtischen Archiven (z.B. Fotodokumentation anfertigen, elektronische
Fotoarchive anlegen, z.B. historische Fotografien aus einem Bezirk ordnen, scannen und ein elektronisches Fotoalbum
gestalten).
7. Freizeiteinrichtungen
- Hilfstätigkeiten in diversen Freizeiteinrichtungen der Städte;
- Unterstützung der Pflege öffentlicher Sportplätze;
- Unterstützung in öffentlichen Bädern.
8. Sonstiges
- Unterstützung in der Lagerhaltung und bei kleineren Übersiedlungen
im Rahmen der Gemeinden.
Um Rechtsunsicherheiten hinsichtlich des Kinder und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes auszuschließen,
sollte eine gemeinnützige Tätigkeit erst ab 16 Jahren ermöglicht werden. Ebenso sollten die Bestimmungen
des Mutterschutzgesetzes hinsichtlich schwangerer Asylwerberinnen Beachtung finden. Aus haftungsrechtlichen Gründen
sollten die bei gemeinnützigen Tätigkeiten eingesetzten Asylwerberinnen und Asylwerber zur Unfallversicherung
angemeldet werden.
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