Wien und New York zeigen es vor: Onlineplattform AirBnB öffnet erstmals Wege zu Registrierung
der Vermieter – Wien mit gesetzlicher Registrierung europäischer Vorreiter
Wien (pwk) - Die Privatvermietung von Wohnungen an Touristen via Onlineplattform ist eine rechtliche Grauzone.
Oft vernachlässigen die Vermieter ihre Steuerpflichten aus den Mieteinnahmen bzw. „vergessen“, Ortstaxe abzuführen,
was der öffentlichen Hand erheblichen Schaden verursacht.
Zudem stellen diese Privatvermietungen „am Markt vorbei“ eine gravierende Wettbewerbsverzerrung für die Hotellerie-Branche
dar, was Vertreterinnen und Vertreter von Wirtschaftskammerorganisation ebenso wie HOTREC, europäischer Hotel-
und Gaststättenverband, immer wieder vehement kritisieren.
Um Fair Play im Tourismus zu gewährleisten, müssen Privatanbieter zu mehr Transparenz und gesetzeskonformer
Haltung verpflichtet sein. In diese Richtung ist jetzt ein weiterer Schritt gelungen: Im Zuge von Verhandlungen
mit der Stadt New York über die Modalitäten von Privatvermietungen hat die Onlineplattform AirBnB eingeräumt,
dass die amtliche Registrierung des Vermieters eine - nun auch von der Plattform akzeptierte – Möglichkeit
ist, um legal zu agieren. Das ist ein Erfolg im Sinne des Fair Play, betont Siegfried Egger, Obmann des Fachverbandes
Hotellerie in der WKÖ: „Das ist eine erfreuliche Wende in der Haltung von AirBnB. Seit mehr als zwei Jahren
fordert unser Fachverband im Einklang mit HOTREC mehr Transparenz und unter anderem auch eine Gastgeberregistrierung.“
Außerdem war die Plattform zu dem Zugeständnis bereit, gegen Gastgeber, welche mehrfach gelistet sind
– ein klares Indiz einer professionellen Geschäftstätigkeit – schärfer vorgehen zu wollen. In New
York wurde nun vor kurzem ein Gesetz auf den Weg gebracht, das unter anderem Wohnungsvermietungen für weniger
als 30 Tage verbietet.
Wien als Vorreiter
In Wien wurde die Meldepflicht erst vor kurzem im Wiener Tourismusförderungsgesetz festgeschrieben. Sowohl
Unterkunft-Anbieter als auch Web-Plattformen, über die die Vermietung an Gäste zustande kommt, treffen
Meldepflichten. „Damit hat Wien europaweit eine Vorreiterrolle eingenommen. In diese Richtung muss es österreichweit
und europaweit weitergehen“, ist Andrea Steinleitner, Fachgruppenobfrau der Hotellerie in Wien, überzeugt.
Ab 1.1. 2017 müssen Web-Plattformen in Wien sowohl Kontaktdaten der Anbieter als auch Adressen sämtlicher
vermieteter Einheiten an die Stadt melden, damit diese die korrekte Abführung der Steuer kontrollieren kann.
Steinleitner: „Im Sinne der Fairness für die Hotellerie werden wir die Umsetzung genau beobachten.“
Der Fachverband Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich vertritt 17.000 Beherbergungsbetriebe mit
1,05 Millionen Betten. Mit über 37 Millionen Ankünften und knapp 132 Millionen Nächtigungen leistet
die heimische Hotellerie einen wesentlichen Beitrag zur direkten und indirekten Wertschöpfung der Tourismus-
und Freizeitwirtschaft in der Höhe von rund 48,8 Milliarden Euro. Das sind 14,8 Prozent des BIP.
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