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Brandstetter schickt Nachhaltigkeits- und |
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Wien (bmj) - Am 25.10. hat das Begutachtungsverfahren für das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz
(NaDiVeG) begonnen. Der auf einer EU-Richtlinie basierende Entwurf sieht vor, dass bestimmte große Unternehmen
nichtfinanzielle und die Diversität betreffende Informationen abgeben müssen. So müssen große
Unternehmen, die gleichzeitig Unternehmen von öffentlichem Interesse sind und an den Bilanzstichtagen das
Kriterium erfüllen, im Durchschnitt des Geschäftsjahres mehr als 500 Mitarbeiter zu beschäftigen,
in den Lagebericht künftig eine erweiterte nichtfinanzielle Erklärung aufnehmen. |
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