ISPA und österreichische Verbände kritisieren gemeinsam geplante Richtlinie.
Brüssel/Wien (ispa) - „Wir vertreten geschlossen die Ansicht, dass die Novellierung des Urheberrechts
eine große Chance für die Zukunft birgt, um den digitalen europäischen Lebens- und Wirtschaftsraum
zu einem globalen Vorreiter zu machen. Daher möchten wir auf Aspekte hinweisen, welche wir als einen Rückschritt
sehen würden, und den zu befürchtenden, negativen Auswirkungen entgegentreten“, beginnt ein öffentliches
Statement von 16 Organisationen, die im Internetumfeld aktiv sind, an Justizminister Wolfgang Brandstetter. Zusammengefasst
kritisieren diese die Verpflichtung zur Online Überwachung sowie die Behinderung innovativer Dienste und setzen
sich für die Förderung vielfältigen Austausches ein.
Gemeinsam mit namhaften österreichischen Verbänden hat die ISPA als Interessenvertretung der heimischen
Internetwirtschaft im Rahmen der öffentlichen Konsultation des zuständigen Ministeriums zum Urheberrechtspaket
der EU-Kommission ein öffentliches Statement erarbeitet, das am 25.10. an das Justizministerium übermittelt
wurde. „Die Unterzeichnenden begrüßen zwar die Bestrebungen der EU-Kommission zur Anpassung des Urheberrechts
an das digitale Zeitalter, im Zuge dessen darf aber die Entwicklung des europäischen digitalen Binnenmarktes
nicht behindert oder Überwachung forciert werden. Vielmehr ist eine Berücksichtigung zeitgemäßen
Nutzungsverhaltens und natürlich auch der Grundrechte gefragt“, so Maximilian Schubert, ISPA Generalsekretär
und Initiator der gemeinsamen Stellungnahme.
Die Verbände sehen folgende drei Punkte als besonders kritisch:
Verpflichtung zur Online-Überwachung als Eingriff in die Grundrechte
Die Unterzeichnenden erkennen die Wichtigkeit des Schutzes geistigen Eigentums an. Die im derzeitigen Entwurf
vorgesehene generelle Überwachungspflicht großer Hosting-Provider, also eine Überprüfung von
Uploads auf Urheberrechtsverletzungen, ist jedoch in jedweder Hinsicht als unverhältnismäßiger
Eingriff in die Grundrechte der bzw. des Einzelnen zu werten und wird strikt abgelehnt.
Behinderung neuer und innovativer Dienste
Presseverleger und zahlreiche andere Wirtschaftszweige sehen sich im Zuge der Digitalisierung und des sich ändernden
Nutzerverhaltens mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert. Die Einführung europaweiter Leistungsschutzrechte
stellt diesbezüglich aber keinen vernünftigen Lösungsansatz dar. Vielmehr führen sie zu einer
„lose-lose“-Situation sowohl für Presseverleger, Anbieter von Suchdiensten, Newsportale als auch nicht zuletzt
für Nutzerinnen und Nutzer und stehen somit dem Bestreben nach einem verbesserten, fortschrittlichen Urheberrecht
entgegen.
Förderung des sozialen und wissenschaftlichen Austauschs
Die Kommunikation und der Austausch über das Internet sind heute essentielle Bestandteile des Alltags der
europäischen Bevölkerung. Gerade innovativen Non-Profit-Organisationen wird dadurch ermöglicht,
über ihre Portale den Nutzerinnen und Nutzern eine noch nie dagewesene Bandbreite an Informationen zur Verfügung
zu stellen und auf diese Weise Kulturgüter zu bewahren und freie Bildung zu ermöglichen. Die Unterzeichnenden
ersuchen daher die urheberrechtlichen Bestimmungen an die Anforderungen der Wissensgesellschaft im Internet anzupassen
und beispielsweise im Bereich der Panoramafreiheit zu vereinheitlichen.
Folgende Verbände und Institutionen tragen das gemeinsame Statement mit und haben dieses unterzeichnet: AKVorrat,
AustrianStartups, Creative Commons Österreich, Digital Society, fairkom, Forum neue Medien Austria, Freischreiber
Österreich, Initiative für Netzfreiheit, ISPA – Internet Service Providers Austria, KRIBIBI, Österreichische
Computer Gesellschaft, Österreichischer Journalisten Club, VAT – Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber,
Vereinigung Österreichischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare, VIBE – Verein für Internetbenutzer
Österreichs und Wikimedia Österreich.
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