LH Wallner und LR Wiesflecker: 270 Euro als spürbare Entlastung für Haushalte mit
geringem Einkommen; kein Zuschuss für Asylwerber
Bregenz (vlk) – Das Land Vorarlberg unterstützt auch diesen Winter Personen und Haushalte mit geringem
Einkommen mit einem Heizkostenzuschuss in Höhe von 270 Euro, teilen Landeshauptmann Markus Wallner und Soziallandesrätin
Katharina Wiesflecker mit. Der Zuschuss kann ab sofort beantragt werden. Kein Anspruch auf den Zuschuss besteht
für Asylwerber oder -berechtigte in Wohneinrichtungen der freien Wohlfahrt oder in Grundversorgungsquartieren.
Vorarlberg hat weiterhin im Ländervergleich sowohl den höchsten Zuschuss als auch die höchsten Einkommensgrenzen,
betont Landeshauptmann Wallner: "Wir wollen hilfsbedürftigen Menschen eine spürbare Entlastung in
der Winterzeit bieten."
Kein Zuschuss für Flüchtlinge in Wohneinrichtungen der freien Wohlfahrt oder in Grundversorgungsquartieren
LH Wallner weist auf eine Änderung hin, die in diesem Jahr umgesetzt wird. Flüchtlinge, die sich in einem
Grundversorgungsquartier befinden oder in Wohngemeinschaften, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen der freien
Wohlfahrtsträger, haben keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss.
Unbürokratische Hilfe
"Der Heizkostenzuschuss ist eine ergänzende Sozialleistung, die vor allem älteren Menschen mit niedriger
Pension, Wohnbeihilfe sowie Mindestsicherungsbeziehenden zugute kommt", ergänzt Landesrätin Wiesflecker.
Im Sinne einer möglichst unbürokratischen Abwicklung ist der Zuschuss, wie in den letzten Jahren, beim
zuständigen Wohnsitzgemeindeamt zu beantragen und wird dort auch ausbezahlt. Die Gemeinden erhalten diese
Auslagen vom Land rückvergütet.
Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung erhalten von der Bezirkshauptmannschaft auf Antrag einen Zuschuss
von 150 Euro bzw. bis zur Höhe des Heizkostenzuschusses, wenn der Aufwand für die Beheizung nachweislich
höher ist, als der im Mindestsicherungssatz dafür vorgesehene Anteil.
In der Heizperiode 2015/16 haben 13.658 Personen bzw. Haushalte einen Heizkostenzuschuss bekommen, das Land hat
dafür knapp 3,5 Millionen Euro aufgewendet.
Eckdaten zum Vorarlberger Heizkostenzuschuss 2016/17:
Zuschusshöhe: 270 Euro
Antragsfrist: Montag, 24.Oktober 2016, bis Freitag, 17. Februar 2017
Einkommensgrenze (monatlich netto):
- allein lebende Personen: 1.118 Euro (bisher 1.108 Euro)
- zwei Erwachsene (Ehepaare/Lebensgemeinschaften): 1.648 Euro (bisher 1.633 Euro)
- Alleinerziehende mit einem Kind: 1.369 Euro (bisher 1.358 Euro)
- für jede weitere im Haushalt lebende Person zusätzlich 196 Euro (bisher
194 Euro)
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