Änderungsvorschläge bis 23. November möglich
Bregenz (vlk) - Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines geänderten Jugendgesetzes zur
Begutachtung versandt. Bis Mittwoch, 23. November, liegt der Gesetzestext bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften
und beim Amt der Landesregierung zur Einsicht auf und kann auf der Homepage des Landes Vorarlberg abgerufen werden.
Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat während dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge
hier > einzubringen.
Der vorliegende Gesetzesentwurf beruht weitgehend auf Vorschlägen des Vorarlberger Jugendbeirats sowie auf
einer im Auftrag der Vorarlberger Landesregierung durchgeführten Studie zum Jugendgesetz, an der Kinder und
Jugendliche, Eltern sowie Experten aus der Verwaltung, Exekutive und Sozialarbeit im Rahmen von Umfragen, Gruppendiskussionen
und Experteninterviews teilgenommen haben.
Die wesentlichen Inhalte betreffen die Kinder- und Jugendförderung, eine verstärkte Kinder- und Jugendbeteiligung,
den Wegfall von Ausgehbeschränkungen für Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, eine Ausdehnung
des Tabakverbotes auf verwandte Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder E-Shishas, sowie die Verankerung
des Vorrangs von Informations- und Beratungsgesprächen bzw. von Leistungen für das Gemeinwohl anstelle
von Geldstrafen.
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