Wien (iv/wko/verbund) - Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer, EXAA Energy Exchange Austria und VERBUND
verweisen auf die Möglichkeit von Schadenersatzfor- derungen, sollte ACER kommende Woche die Trennung des
gemeinsamen deutsch-österreichischen Strommarkts entscheiden.
Nach eigenen Angaben wird die europäische Agentur der Regulatoren für den Energiemarkt (ACER) bei
ihrer nächsten Ratssitzung von 8. bis 10. November im Rahmen des Prozesses zur Bestimmung der Kapazitätsberechnungsregionen
(Capacity Calulation Region) eine Entscheidung über die Einführung eines Engpasses an der deutsch-österreichischen
Grenze treffen. Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer, EXAA Energy Exchange Austria sowie Österreichs
führendes Stromunternehmen VERBUND haben per 4. November 2016 ein Rechtsgutachten an sämtliche europäische
Regulatoren sowie die ACER übermittelt, demzufolge Schadenersatzforderungen der geschädigten Marktteilnehmer
geltend gemacht werden können.
ACER nicht zuständig für die Einführung neuer Strompreiszonen
Das Gutachten von Clifford Chance Deutschland LLP, einer der der weltweit führenden Anwaltssozietäten,
bezieht sich dabei auf schwerwiegende prozessuale und materiellrechtliche Fehler. Gemäß europäischem
Recht ist die Entscheidung über neue Preiszonen („bidding zones“) nur im Rahmen des "Bidding Zone Review
Prozesses" durch die europäischen Übertragungsnetzbetreiber sowie Mitgliedsstaaten, nicht aber durch
die ACER möglich. Dies haben die Generaldirektion Energie der Europäischen Kommission und das Gericht
der Europäischen Union bestätigt. Bei einer Entscheidung von ACER zur Trennung der gemeinsamen deutsch-österreichischen
Strompreiszone können demnach durch die betroffenen Marktteilnehmer Schadenersatzforderungen gegen ACER geltend
gemacht werden.
Kein Netzengpass an der deutsch-österreichischen Grenze
Studien deutscher renommierter energiewirtschaftlicher Berater (wie Frontier Economics, Consentec oder Energynautics)
belegen eindeutig, dass es derzeit einen Engpass innerhalb von Deutschland, aber nicht an der Grenze zu Österreich
gibt. Nach geltendem EU-Recht dürfen Netzengpässe nicht an die Landesgrenzen verschoben werden, sondern
sollen dort behoben werden, wo sie tatsächlich auftreten. Gemäß der unionsrechtlichen Warenverkehrsfreiheit
dürfen an Staatsgrenzen keine Handelsbarrieren errichtet werden und sind diese abzubauen, wo sie noch bestehen.
Die österreichischen Wirtschaftsverbände und –unternehmen warnen die europäische Regulierungsbehörde
daher eindringlich vor voreiligen, nicht rechtskonformen Schritten und rufen zum wiederholten Male dazu auf, statt
einer Aufsplittung der einzig funktionierenden grenzübergreifenden Preiszone in Europa auf eine bessere und
vollständige Marktintegration hinzuarbeiten. Dabei gilt es auch die Unabhängigkeit der Regulatoren zu
beweisen und politischem Druck gegen ACER standzuhalten.
|