|
||
Oberhauser: BMGF initiiert Prozess zur Erstellung von |
|
erstellt am |
Wien (bmgf) - Intersexuelle Personen sind Menschen, die mit uneindeutigen körperlichen geschlechtlichen
Merkmalen geboren wurden. In der Vergangenheit wurden Intersex-Personen nicht selten pathologisiert. Geschlechtsanpassende
Operationen - auch im Kindes- und Kleinkindalter - sollten Intersex-Personen optisch einem der zwei Normgeschlechter
"Mann" und "Frau" zuordnen. Rein ästhetische geschlechtsanpassende Operationen an Kindern
sind heute zwar verboten, aber einheitliche Standards zur Behandlung von intersexuellen Menschen gibt es derzeit
nicht. Das soll sich nun ändern, kündigt Gesundheits- und Frauenministerin Sabine Oberhauser anlässlich
des am 08.11. stattfindenden Inter-Solidaritätstages an: "Eine Erstellung von entsprechenden Leitlinien
gemeinsam mit ärztlichen Fachgesellschaften und Intersexuellen-Organisationen wird Anfang 2017 in Angriff
genommen." |
||
|
|
|
|
||
|
|
|
Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at |
||
|
|
|