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Gewerbeordnung
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erstellt am
03. 11. 16
11:00 MEZ
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Kern:
Neue Gewerbeordnung bringt Erleichterungen für Unternehmen
Novelle weiterer Schritt zur Ankurbelung der Wirtschaft und zum Bürokratieabbau
Wien (sk) - Die Bundesregierung hat sich auf eine Modernisierung der Gewerbeordnung geeinigt, die zahlreiche
Erleichterungen für Unternehmen bringen und maßgeblich zum weiteren Bürokratieabbau in Österreich
beitragen wird. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll Ende der Woche in die Begutachtungsphase gehen und weitere
Diskussionsgrundlage sein. Nach dem Start-up-Paket und dem Investitionspaket sei die Neuregelung der Gewerbeordnung
"die dritte Säule", die dafür sorgen soll, die "Wirtschaft in Österreich zu stimulieren,
Investitionsanreize und Beschäftigung zu schaffen", erklärte Bundeskanzler Christian Kern am 02.11.
nach dem Ministerrat. Die neue Gewerbeordnung beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen zur Entbürokratisierung
und Deregulierung:
Genehmigungsverfahren werden vereinfacht, Gewerbeanmeldungen kostenlos, Nebenrechte werden ausgeweitet und Teilgewerbe
reduziert. "Unser Ziel ist, dass es in Österreich eine Freude sein soll, UnternehmerIn zu sein",
sagte der Kanzler.
Bei den Nebenrechten soll es künftig wesentlich großzügige Regelungen geben. Von den derzeit 21
teilreglementierten Gewerben sollen 19 künftig frei geregelt werden, wobei die Fachgruppenmitgliedschaft erhalten
bleibt, um die Qualität der Lehrlingssaubildung und die entsprechenden Kollektivverträge zu sichern.
In Zukunft wird es damit 440 freie und rund 80 reglementierte Gewerbe in Österreich geben. Auch beim Anlagenrecht
wird es entscheidende Neuregelungen geben, etwa in Bezug auf schnellere und einfachere Genehmigungen von Betriebsanalagen.
Bundeskanzler Kern bezeichnete die Einigung zur Gewerbeordnung als eine "gute Grundlage" und einen "deutlichen
Fortschritt" für Unternehmen. Mit der Novelle sei es der Regierung gelungen, die unterschiedlichen Positionen
zu einem guten Kompromiss zu führen. "Es ging uns darum, Verbesserungen für Unternehmen zu beschließen,
die so rasch wie möglich bei den Unternehmen ankommen und dort spürbar werden", betonte Kern.
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Mitterlehner: Gewerbeordnung wird modernisiert und weiterentwickelt
Für Unternehmen wird es einfacher und günstiger - Alle Gewerbeanmeldungen werden
kostenlos, Nebenrechte erweitert - Schnellere und einfachere Verfahren im Betriebsanlagenrecht.
Wien (bmwfw) - "Wir wollen die Gewerbeordnung praxisnah modernisieren und das Wirtschaften erleichtern.
Für unsere Unternehmen wird es dadurch einfacher und günstiger. Viele Behördenverfahren werden beschleunigt
und vereinfacht“, sagt Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner zu den Eckpunkten der am 02.11. vereinbarten Reform
der Gewerbeordnung. Einen wichtigen Schwerpunkt bildet die Entrümpelung des Betriebsanlagenrechts. „Damit
erleichtern wir den unternehmerischen Alltag und beseitigen viele bürokratische Hürden“, so Mitterlehner.
Die entsprechende Novelle soll noch diese Woche in Begutachtung gehen.
Alle Gewerbeanmeldungen werden kostenlos bzw. von Gebühren und Abgaben des Bundes befreit. Aufgrund der zuletzt
rund 80.000 Anmeldungen im Jahr sparen sich die Unternehmen über zehn Millionen Euro. Die freien Gewerbe werden
erweitert, indem die Teilgewerbe-Verordnung aufgehoben wird: 19 von 21 bisher reglementierten Teil-Gewerben werden
freigestellt.
Der Gewerbeumfang bei den Nebenrechten soll deutlich erweitert werden - bei reglementierten Gewerben auf 15 Prozent,
bei den freien Gewerben auf 30 Prozent. Somit könnte ein Tischler auch Arbeiten wie Fliesenlegen mit bis zu
15 Prozent seiner gesamten gewerblichen Tätigkeit machen. Der Grafiker, der auch Homepages erstellt oder andere
freie Gewerbe ohne Anmeldung mit ausübt, könnte dies bis zu 30 Prozent machen. "Das bringt in der
Praxis Erleichterungen und mehr Rechtssicherheit. Aus Kundensicht werden mehr Arbeiten aus einer Hand erledigt",
sagt Mitterlehner.
Reform des Anlagenrechts beschleunigt und vereinfacht Verfahren
Umfangreich reformiert wird das Betriebsanlagenrecht. Die Novelle verankert ein One-Stop-Shop Prinzip nach dem
Motto ein Verfahren, ein Bescheid: Bau-, Naturschutz-, Wasser- und gewerberechtliche Genehmigung sollen aus einer
Hand erfolgen. „Das vermeidet widersprüchliche Auflagen und reduziert die Verfahrensdauer“, so Mitterlehner.
Zudem sollen Bezirkshauptmannschaften Betriebsanlagen mit geringem Gefährdungspotential schneller genehmigen
können. Das hilft zum Beispiel Kaffee- und Gasthäusern, Konditoreien, Eissalons, Imbissstuben oder kleinen
Hotelbetrieben. Bloß vorübergehende Tätigkeiten sollen nicht mehr unter das Anlagenrecht fallen.
Gerade im Gastgewerbe führt das zu Erleichterungen, etwa bei Zeltfesten.
Ebenfalls reduziert werden sollen mehrere Einreichunterlagen. Die Vorlage des Nachbarverzeichnisses entfällt,
was Unternehmern jährlich 60.000 Grundbuchabfragen erspart. Zudem sollen bestimmte Anzeigepflichten bei Behörden
gestrichen werden, etwa beim Tausch von einer alten zu einer gleichartigen neuen Maschine. Darüber hinaus
kommt eine Wahlmöglichkeit bei der Bestellung von Sachverständigen im gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren.
Die Entscheidungsfristen für Behörden werden gesetzlich verkürzt, um die Verfahren zu beschleunigen.
Bescheide sollen spätestens innerhalb von vier Monaten (statt bisher sechs) nach Einlangen des Anbringens
erlassen werden müssen. Die Entscheidungsfrist im so genannten vereinfachten Genehmigungsverfahren wird von
drei auf zwei Monate verkürzt.
Ebenfalls Teil der Reform ist eine Aufwertung der beruflichen Ausbildung - zum Beispiel sollen heimische Meister-
und Befähigungsprüfungen im internationalen Vergleichsrahmen höher eingestuft werden. Damit wird
auch die Durchlässigkeit im Bildungssystem und die Höherqualifizierung erleichtert.
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Krenn: Mutlos in eine herausfordernde Zukunft!
Die Wirtschaft braucht freie Unternehmer und kein Parteienhickhack!
Wien (rfw) - „Aus einer nur großartig angekündigten Reform der Gewerbeordnung dürfte nun
wieder nichts werden, denn - wie immer in letzter Zeit – werden bereits im Hinterzimmer am Ballhausplatz direkt
vom Verhandlungstisch aus die Ergebnisse der schwer angeschlagenen SPÖVP-Koalition für den Reißwolf
produziert. So und nicht anders lässt sich die „Nicht-Reform“ erklären!“, ärgert sich der Bundesobmann
der Freiheitlichen Wirtschaft/RfW, Matthias Krenn, über das wirtschaftliche Unvermögen der Regierung.
Bei der so „friedvollen Allerheiligenstimmung“ der Koalition wurde die groß angekündigte und mutig angedachte
Reform gleich wieder „zu Grabe“ getragen und damit die Unternehmer einmal mehr enttäuscht. Anstatt sich mit
einer effektiven Reform und Entrümpelung im Bereich der reglementierten Gewerbe sowie einem Generalgewerbeschein
für die 440 freien Gewerbe auseinander zu setzen, wurde diesmal in reiner „Betonierermentalität“ zwischen
Wirtschaftskammer, ÖVP/WB und Gewerkschaft diese Möglichkeit wieder zunichte gemacht. Auch das Betriebsanlagenrecht
bleibt im alten Jahrhundert, wie die verkrustete große rot-schwarze Koalition. Eine Gewerbeordnung, welche
in Grundzügen aus dem Jahre 1859 stammt, gehöre radikal reformiert und nicht nur kosmetisch aufgeputzt,
so Krenn. .
„Eine mutige Reform der Gewerbeordnung hätte natürlich auch dringend notwendige Reformen in der Wirtschaftskammer
bedurft. Hier hätte man die „Freiheitliche Wirtschaft/RfW“ durchaus als konstruktiven Partner an seiner Seite
gehabt. Auf Abschaffung der Mehrfachmitgliedschaften und Mehrfachbeiträge sowie Anpassungen der Wirtschaftskammer-Organisationsstruktur
werden die Unternehmen genauso warten müssen, wie auf ein praktikables, gerechtes und demokratisches Wahlrecht!“,
so Krenn abschließend, der jegliche Reformbereitschaft der Regierung vermisst.
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Offener Brief
von Sepp Schellhorn (NEOS) / Volker Plass (Grüne Wirtschaft) an die Bundesregierung
zur Gewerbeordnung
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler!
Sehr geehrter Herr Vizekanzler!
Obwohl wir als Politiker unterschiedlichen Parteien angehören, eint uns als Unternehmer das gemeinsame Entsetzen,
mit welcher Mutlosigkeit die von Ihrer Regierung angekündigte große Reform der österreichischen
Gewerbeordnung soeben zu Grabe getragen wird.
Von den vor wenigen Monaten in Aussicht gestellten Vorhaben ist in Ihren jetzt vorliegenden Verhandlungsergebnissen
fast nichts mehr enthalten: Weder wird es die "einheitliche freie Gewerbeberechtigung" geben, mit der
pro Jahr rund 40.000 vollkommen unnötige behördliche Anmeldeverfahren entfallen könnten, noch hat
die Evaluierung des Berufszugangs bei den reglementierten Gewerben offenbar irgendein Ergebnis gebracht. Statt
viele der im internationalen Vergleich vollkommen überzogenen Zugangsbeschränkungen endlich abzuschaffen,
wird mit dem Hufschmied sogar ein zusätzliches reglementiertes Gewerbe eingeführt.
Österreich macht sich damit EU-weit zur Lachnummer! Wieder einmal ist eindrucksvoll der Beweis erbracht, dass
die Sozialpartner hierzulande nicht nur Gesetzesvorlagen der Regierung diktieren, sondern nach Belieben sogar die
selbstverständlichsten Reformen verhindern können.
Als Unternehmer wünschen wir uns eine Gewerbeordnung, die nicht von Mutlosigkeit, Bürokratie und Protektionismus
geprägt ist, sondern die internationalen Standards entspricht, den fairen Wettbewerb fördert und uns
unterstützt anstatt uns zu behindern. Ziehen Sie die geplante Regierungsvorlage zurück und legen Sie
bis Jahresende einen neuen Entwurf vor, der folgende Mindestanforderungen enthält:
1. Deutliche Senkung der Anzahl reglementierter Gewerbe
Der Zugang soll nur mehr bei jenen Tätigkeiten eingeschränkt werden, mit denen Leib und Leben, Vermögen
und Umwelt gefährdet werden können. Entsprechende Äußerungen des VwGH sowie des VfGH, wonach
offenbar zahlreiche in der Gewerbeordnung enthaltene Einschränkungen der Erwerbsfreiheit klar verfassungswidrig
sind, müssen endlich ernst genommen werden!
2. Entbürokratisierung durch eine einheitliche freie Gewerbeberechtigung
Mehrfach-Gewerbescheine und teure Mehrfach-Kammermitgliedschaften sind Reste einer obrigkeitsstaatlichen Überwachung,
die in einer freien Wirtschaft keinen Platz haben!
Handwerkliche Qualität, Arbeitsplätze und Lehrlingsausbildung müssen in einem freien Land anders
gesichert werden als durch altmodische Berufsverbote. Seien Sie mutig und legen Sie einen neuen Entwurf im Sinne
des zu Ihrem Regierungsneustart ausgerufenen "New Deal" vor!
Die Zeiten, in denen die Sozialpartner unsere Gesetze nach ihren Eigeninteressen und veralteten Strukturen maßgeschneidert
haben, sind endgültig vorbei.
Mit freundlichen Grüßen,
Volker Plass, Grafik-Designer
Bundessprecher der Grünen Wirtschaft
Sepp Schellhorn, Hotelier
Abgeordneter zum Nationalrat (NEOS)
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Lugar: Regierung muss endlich aufwachen!
Gewerbeordnung endlich entrümpeln!
Wien (str) - „Fast 412.000 Menschen, sind ohne Beschäftigung, die Regierung muss endlich aufwachen!
Ein Wirtschafts- und Arbeitspaket müsste schon längst umgesetzt sein!“, mahnt Team Stronach Klubobmann
Robert Lugar. Er erinnert, dass die Zahl der Arbeitslosen etwa den Einwohnern der Wiener Bezirke Brigittenau, Floridsdorf
und Donaustadt entspricht.
Völlig unangebracht ist für Lugar der Streit zwischen SPÖ und ÖVP über die Gewerbeordnung.
„Statt endlich für eine Entrümpelung zu sorgen, die es möglich macht, dass Unternehmer mehr Menschen
anstellen können, erleben wir nur ein politisches Hick-Hack.“ Dramatisch ist für den Team Stronach Klubobmann
der stetige Anstieg bei den Arbeitslosen ab 50 Jahren: „Die Menschen sollen länger im Berufsleben bleiben
– aber die Regierung hat keinen Plan, wie man der 50plus-Generation zu Jobs verhilft.“
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Leitl: Reform des Betriebsanlagenrechts ist Meilenstein
Neuausrichtung der Gewerbeordnung und Berufsausbildungspaket unterstreichen Relevanz von
Qualität und Qualifikation am heimischen Standort
Wien (pwk) - Als „großen Wurf“ bezeichnete WKÖ-Präsident Christoph Leitl am 02.11. das nun
vorliegende Deregulierungspaket im Betriebsanlagenrecht im Rahmen der Gewerbeordnungsreform. „Damit werden sich
Investitionsbremsen lösen und der Weg zur mehr Beschäftigung wird frei gegeben. Denn künftig sind
weniger Verfahren erforderlich, Genehmigungen wirken umfassend und Verfahren kommen rascher zum Ende“, zeigte sich
Leitl erfreut.
Die Gewerbeordnungsreform sei eine gute Lösung für den Wirtschaftsstandort. So seien die Neuausrichtung
der Gewerbeordnung, in der künftig nur mehr zwischen freien und reglementierten Gewerben unterschieden wird
und das Berufsausbildungspaket, das die gewerbliche Ausbildung nun höher stuft, wichtige Eckpfeiler für
„die Relevanz von Qualifikation am heimischen Standort.“ Die Gewerbeordnungsreform entlaste die einzelnen Betriebe
sowohl in der Verwaltung als auch bei der Gewerbeanmeldung sowie bei der wirtschaftsnahen Durchführung von
Nebentätigkeiten. Mit Blick auf Deutschland, wo Liberalisierungen in der Gewerbeordnung wieder zurückgenommen
werden sollen, habe die Bundesregierung die Reforminhalte der Gewerbeordnung immer auch unter den Aspekten Qualifikation,
Qualität und kollektivvertragliche Lohnabschlüsse vernünftig und umsetzbar gestaltet.
Der Meister und die duale Ausbildung werden aufgewertet, der Fachkräftestandort Österreich kann weiterhin
auf die herausragende Ausbildung der heimischen Betriebe bauen. Dass für Betriebe nun die Kosten einer Gewerbeanmeldung
entfallen, sei eine „sichtbare Entlastung“, die Ausweitung der Nebenrechte auf 30 Prozent bei den freien Gewerben
und auf 15 Prozent bei den reglementierten Gewerben wird zu mehr Wettbewerb führen. „Die Wirtschaft hat immer
betont, bei der Reform gesprächsbereit zu sein, solange Qualität und Qualifikation gesichert sind. Gleichzeitig
bemüht sich die Wirtschaftskammer um eine weitere Entlastung der Betriebe. Dies wird im Rahmen einer Reform
der Wirtschaftskammer-Organisation geschehen, wo auch organisatorische und finanzielle Auswirkungen der Gewerbeordnung
zu berücksichtigen sind“, so Leitl.
Das neue Betriebsanlagenrecht trage den jahrelangen Forderungen der Unternehmen Rechnung. Eckpfeiler der Reform
ist der Ausbau des One-Stop-Shops für Anlagenbewilligungen. Bisher musste der Projektwerber meist ein Labyrinth
gestaffelter oder paralleler Verfahren durchlaufen, um ans Ziel zu kommen. Nun übernimmt die Gewerbebehörde
die Koordination aller relevanten Bereiche einschließlich Bau- und Naturschutzrecht und erlässt einen
einzigen Genehmigungsbescheid nach allen anzuwendenden Vorschriften. Das Problem widersprüchlicher Auflagen
sollte ebenso wegfallen wie die Mehrfachbegutachtung derselben Sachverhalte durch verschiedene Behörden. „Für
Investoren wird die Verwaltung transparenter, weil es nur noch eine Ansprechstelle gibt, böse Überraschungen
wegen eines übersehenen Gesetzes sollten nicht mehr vorkommen“, so Leitl. Bisher separate Verfahren fallen
in einer Größenordnung von 10.000 Fällen pro Jahr weg.
Der zweite Pfeiler der Reform ist die Erweiterung unternehmerischer Freiräume. Nicht für „Alles und Jedes“
ist künftig ein behördlicher Stempel einzuholen, sondern für Maßnahmen, die Auswirkungen auf
die Umgebung haben. Das Korsett werde an zwei Stellen gelockert. Die erste betrifft temporären Tätigkeiten,
Stichwort Großereignisse, bei denen Anlagengenehmigungen oftmals länger dauerten, als der Event selber.
Die zweite ermöglicht die rasche Adaptierung von Anlagen wegen geänderter Anforderungen ohne Genehmigungs-
und Anzeigeverfahrens. Somit können auch zeitkritische Aufträge, die Anlagenumstellungen erfordern, ohne
die Sorge um eine rechtzeitige behördliche Freigabe angenommen werden. Diese Maßnahmen bewirken, dass
rund 1.000 Verfahren pro Jahr entfallen können.
Bei Klein- und Mittelbetrieben mit geringerer Umweltrelevanz soll künftig das vereinfachte Genehmigungsverfahren
wieder regelmäßig einsetzbar sein. Die Verfahrenskosten bei Großprojekten werden reduziert. Der
Wegfall der Vorlage von Liegenschaftseigentümerverzeichnissen komme allen genehmigungspflichtigen Betrieben
bei der Projekteinreichung zu Gute. Investoren, die unter hohem Zeitdruck stehen, können künftig auf
nichtamtliche Sachverständige ausweichen, wenn Amtssachverständige nicht rechtzeitig zur Verfügung
stehen. Die Erledigungsfristen werden um ein Drittel verkürzt, im ordentlichen Verfahren von sechs auf vier
Monate, im vereinfachten Verfahren von drei auf zwei Monate. Ein österreichweit einheitliches Monitoring wird
für prompte Rückkoppelungen sorgen, sollten die tatsächlichen Verfahrensdauern einzelner Behörden
von den Benchmarks abweichen.
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