Kärntner Landesetappenplan: Phase 1
 erfolgreich abgeschlossen

 

erstellt am
03. 11. 16
11:00 MEZ

LHStv.in Prettner: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nimmt weiter Fahrt auf
Klagenfurt (lpd) - In der Regierungssitzung am 03.11. informiert Sozialreferentin LHStv.in Beate Prettner die Regierungsmitglieder mittels Zwischenbericht über den Umsetzungsstand der UN-Behindertenrechtskonvention mittels des Kärntner Landesetappenplans (LEP). Im Bericht finden sich 73 Maßnahmen, die von insgesamt rund 120 Arbeitsgruppenmitgliedern seit September 2014 erarbeitet wurden, um die neun ausgewiesenen Leitlinien mit Leben zu befüllen. Diese untergliedern sich in: Umfassende Barrierefreiheit, Berufliche Karriere (Laufbahn), Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit, Bildung, Gesundheit und Gewaltschutz, Gleichstellung, Selbstbestimmtes Leben, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Daten und Statistik.

Unterteilt wird der LEP in drei Phasen, wobei Phase 1 (2015/16), die Maßnahmenerstellung, nun erfolgreich abgeschlossen werden konnte. „In Phase 2 widmen sich die Arbeitsgruppen der Fertigstellung und weiteren Konkretisierung der Konzepte, um am Ende eine finanzielle Bewertung und Prioritätenreihung vornehmen zu können. Phase 3 befasst sich schließlich mit der Festlegung des tatsächlichen Finanzierungsbedarfes der umzusetzenden Projekte“, erklärt Prettner.
Doch bereits jetzt befinden sich zahlreiche Maßnahmen in Umsetzung bzw. wurden bereits umgesetzt, um die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung voranzutreiben. So z.B. die Freifahrt für Anlehrlinge, der Aufbau einer Inklusiven Modellregion in Velden und Völkermarkt, oder auch von kooperativen Kleinklassen im Pflichtschulbereich. Ebenfalls gestartet wurden bereits die Evaluierung der Reha-Angebote in Kärnten, Sensibilisierungsangebote für die Exekutive oder auch die Konzeptentwicklung für selbstbestimmtes Wohnen im Rahmen einer Deinstitutionalisierung. Auch ein Pilotprojekt „Bezahlte Arbeit statt Taschengeld“ konnte bereits aus der Taufe gehoben werden, mit dem Ziel, Menschen mit Behinderung im Rahmen geringfügiger Beschäftigung in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder auch am freien Arbeitsmarkt die Möglichkeit zu bieten, einer Beschäftigung nachzugehen und im Sinne der Gleichstellung Pensionsversicherungszeiten und die Erfahrung einer geregelten Beschäftigung zu erwerben.

„Mein großer Dank gilt all jenen, die sich aktiv in die Erstellung des Maßnahmenkataloges eingebracht haben, dank des vielfältigen Know-hows kann sich das Ergebnis wirklich sehen lassen“, betont Prettner. An der Ausarbeitung beteiligt waren Vertreter des Landes, der Fachabteilungen, Interessenvertreter von Menschen mit Behinderung, Interessensvertreter in eigener Sache, die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung sowie Vertreter des Städte- und Gemeindebundes. Am 2. Dezember soll der Zwischenbericht zum LEP im Rahmen der Landesenquete anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung, die gemeinsam mit der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung organisiert wird, interessierten Fachleuten sowie Experten in eigener Sache und Interessensvertretern präsentiert und zur Diskussion gestellt werden.

 

 

 

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