48 Mann und 14 Fahrzeuge sind einsatzbereit
Eisenstadt (magistrat) - In den kalten Wintermonaten liegt das Hauptaugenmerk der städtischen Wirtschaftsbetriebe
auf dem Winterdienst. Die Mitarbeiter sind schon jetzt bestens darauf vorbereitet: Der Salzsilo ist aufgefüllt
und die Fahrzeuge sind bereit zum Einsatz.
Der Dienst für die Bauhof-Mitarbeiter beginnt dabei schon sehr früh. Um 3 Uhr morgens überzeugt
sich täglich ein Mitarbeiter von der Notwendigkeit eines Einsatzes durch Kontrollfahrten. Bei Schnee oder
Eis wird das Winterdienstteam alarmiert, ab 4 Uhr beginnt die Räumung. Bei einem Volleinsatz sind dabei 48
Mann mit drei PKW, vier Kleintraktoren, fünf LKW und zwei großen Traktoren im Einsatz. Zwölf Mann
reinigen Gehsteige und Gassen der Innenstadt händisch mit Schaufeln. Die Schneeräumung dauert je nach
Schneemenge bis zu vier Stunden für das gesamte Stadtgebiet.
"Unseren Mitarbeitern ist das höchste Lob auszusprechen. Sie sind in dieser harten Zeit unermüdlich
im Einsatz, um die Straßen und Gehwege von Schneemassen zu befreien", ist Bürgermeister Thomas
Steiner von der guten Arbeit der Wirtschaftsbetriebe überzeugt.
Anrainer und Gemeinde - Zusammenarbeit im Winterdienst
Aber nicht nur die Mitarbeiter des Städtischen Bauhofs sind bei Schneefall fleißig im Einsatz, auch
Anrainer treffen laut Straßenverkehrsordnung (§ 93 StVO) zahlreiche Pflichten. Liegenschaftseigentümer
im Ortsgebiet haben die Gehsteige entlang der Liegenschaft in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen
sauber zu halten und bei Schnee und Glatteis für Streuung zu sorgen.
Ausgenommen davon sind lediglich unbebaute land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Wenn kein Gehsteig
vorhanden ist, ist der Straßenrand in einer Breite von einem Meter sauber zu halten oder zu bestreuen. Ferner
haben Liegenschaftseigentümer dafür zu sorgen, dass Schneewechten oder Eisbildungen von den Dächern
ihrer an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden.
"Wir bekommen im Winter immer wieder Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern, die sich über nicht
geräumte Gehwege beschweren. Ich appelliere daher an alle, den Anrainerpflichten nachzukommen. Die Stadtgemeinde
erledigt ihre Aufgaben gewissenhaft und die Liegenschaftsbesitzer sollten auch ihren Teil dazu beitragen",
appelliert Bürgermeister Steiner an die Bevölkerung.
Die Verletzung dieser Obliegenheitspflichten kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen: Neben einer Verwaltungsstrafe
von bis zu 72 Euro gemäß § 99 Abs. 4 StVO können, im Falle einer Verletzung eines Passanten,
strafrechtliche (Körperverletzung) und zivilrechtliche Folgen (Schmerzengeld, Verdienstentgang etc.) auf den
Liegenschaftseigentümer zukommen.
Die sich aus der Straßenverkehrsordnung ergebende Pflicht der Liegenschaftseigentümer zur Säuberung
des Gehsteigs beziehen sich im Übrigen nicht nur auf den witterungsbedingt dort liegenden Schnee, sondern
auch auf den durch einen Schneepflug der Straßenverwaltung auf den Gehsteig verbrachten Schnee sowie auf
das im Herbst recht zahlreich fallende Laub.
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