Richtlinienänderungen „Wohnen für geistig und mehrfach beeinträchtige Menschen“
vorgenommen
St. Pölten (nlk) - Die NÖ Landesregierung hat vergangene Woche die Änderung und Aktualisierung
der Richtlinien „Wohnen für geistig und mehrfach beeinträchtige Menschen“ beschlossen. Sozial-Landesrätin
Mag. Barbara Schwarz führt dazu aus: „Menschen mit Behinderungen soll durch eine entsprechende Wohnbetreuung
die Führung eines Lebens in Normalität ermöglicht werden. Ziel der Richtlinien ist es, dass die
Personen in ihrem Wohnbereich unterstützt werden, und das auf Grundlage eines auf ihre Bedürfnisse und
Möglichkeiten abgestimmten Hilfsangebotes.“
Im Rahmen der bestehenden Richtlinien wurden die folgenden Bereiche adaptiert: Wohnverbund, Personal, Wohnassistenz
und Einstufungsverfahren. Der Wohnverbund regelt die Zusammenfassung unterschiedlicher Arten von Wohneinrichtungen
zu einem räumlichen und organisatorischen Verbund mit ausreichend Betreuungsleistungen für die einzelnen
Personen. Für die Personalschlüssel bedeuten die Änderungen eine einheitliche Regelung und Harmonisierung.
Die Wohnassistenz bietet punktuelle Unterstützung in der eigenen Wohnung. Die Neuregelung bringt dem Rechtsträger
Flexibilität und Planbarkeit, dem Land Reduzierung des Verwaltungsaufwandes durch Wegfall der Einzelbegutachtung
durch die Fachkraft für Sozialarbeit der Abteilung Soziales. Das Einstufungsverfahren schließlich wurde
vereinfacht, indem eine Verkürzung der Dauer der Begutachtung erreicht wird.
„Der Wohnort von Menschen mit Behinderungen soll ein Ort des Vertrauens, der Rückzugsmöglichkeit und
der Sicherheit sein. Hier soll ein Leben in Normalität – soweit es die Bedingungen zulassen – ermöglicht
werden. Dem Land Niederösterreich ist die stetige Entwicklung der Rahmenbedingungen dafür ein großes
Anliegen“, erklärt Schwarz zum Abschluss.
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