„Mehr Gerechtigkeit gegenüber Steuerzahlern und tatsächlich Hilfebedürftigen“
St. Pölten (nlk) - „In Niederösterreich hat es oberste Priorität, dass sich so viele Menschen
wie möglich ein lebenswertes und leistbares Zuhause schaffen können“, sagte Landeshauptmann-Stellvertreterin
Mag. Johanna Mikl-Leitner am 11.11. anlässlich der Präsentation einer Reform des NÖ Wohnzuschusses
in St. Pölten. Bis 2020 seien 15.000 neue Wohneinheiten geplant, bis 2017 zusätzlich 1.500 im Bereich
junges Wohnen, zudem entstünden 5.000 betreute Wohnungen für Senioren bis 2020, führte die Landeshauptmannstellvertreterin
aus und betonte, dass mit 450 bis 500 Millionen Euro pro Jahr in Niederösterreich auch mehr als in allen anderen
Bundesländern in die Wohnbauförderung investiert werde, im Gegenzug dazu lägen die Mietkosten unter
dem Österreich-Durchschnitt.
In Bezug auf den Wohnzuschuss merkte Mikl-Leitner an: „Damit unterstützen wir pro Jahr 28.000 Familien mit
kleiner Brieftasche, das entspricht einem budgetären Volumen von 50 Millionen Euro“. Die am kommenden Donnerstag
im Landtag zur Beschlussfassung anstehende und per 1. Jänner 2017 terminisierte Änderung des entsprechenden
Gesetzes bringe folgende Neuerungen, erläuterte Mikl-Leitner: „Ab 1. Jänner müssen alle Erst- und
Folgeantragssteller mindestens fünf Jahre ununterbrochen in Österreich angemeldet und auch anwesend gewesen
sein. Zudem werden wir das Melderegister heranziehen, um Missbrauch vorzubeugen.“
„Das ist ein klares Signal, dass es keinen sofortigen Zugang zu allen Sozialleistungen gibt und dass genau kontrolliert
wird. Die Reform erfolgt aus Gründen der Gerechtigkeit gegenüber den Steuerzahlern, deren Geld punktgenau
einzusetzen ist, und jenen, die tatsächlich Hilfe bedürfen“, unterstrich die Landeshauptmannstellvertreterin.
Schätzungen zufolge könnten 500 von den derzeitigen 28.000 Haushalten nicht mehr den neuen Richtlinien
entsprechen, was einer Einsparung von 1,5 Millionen Euro gleichkäme.
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