Novellen zur Exekutionsordnung und zum Rechtspflegergesetz passieren das NR-Plenum
Wien (pk) - Erleichterungen für Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer Forderungen sind die Hauptstoßrichtung
einer Novelle zur Exekutionsordnung, die am 09.11. vom Nationalrat einstimmig verabschiedet wurde. Ebenfalls einhellig
sprachen sich die Abgeordneten für Änderungen des Rechtspflegergesetzes aus, die im Wesentlichen eine
Anpassung der für die Zuständigkeitsverteilung zwischen RichterInnen und RechtspflegerInnen relevanten
Wertgrenzen zum Inhalt haben.
Vereinfachungen bei Kontenpfändung in der EU und inländischer Lohnpfändung
Die Exekutionsordnungsnovelle enthält zunächst Begleitregelungen zur EU-Verordnung betreffend die vorläufige
Kontenpfändung mit dem Ziel, die grenzüberschreitende Eintreibung von Forderungen zu erleichtern. So
soll etwa verhindert werden, dass Schuldner durch Abheben oder Überweisen von Geldern auf einem Bankkonto
innerhalb der EU die Vollstreckung eines Exekutionstitels gefährden. Bei der Lohnpfändung wiederum geht
es um eine Vereinfachung der Zusammenrechnung bei Vorliegen mehrerer Bezüge. Präzisiert werden schließlich
auch die Bestimmungen für Internetversteigerungen auf der justizeigenen Plattform http://www.justiz-auktion.at.
ÖVP-Mandatar Georg Vetter erinnerte an den gemeinschaftsrechtlichen Hintergrund und meinte, gerade die Bestimmungen
betreffend die Anerkennung ausländischer Exekutionstitel müssten sich erst in der Praxis bewähren.
Sein Fraktionskollege Werner Groiß sah die Vereinfachungen bei der Lohnpfändung vor allem unter dem
Aspekt des Bürokratieabbaus für die Wirtschaft. Richtig und sinnvoll ist die Vorlage auch nach Einschätzung
von Peter Wittmann (S), der die Bedeutung der Rechtssicherheit bei Exekutionen im EU-Raum hervorhob. Das europaweite
Verstecken von Geld sei nun nicht mehr so leicht möglich, bestätigte Harald Troch (S). Überwiegend
positiv bewertete Herbert Brückl (F) die Neuerungen aus Sicht der Praxis, wenngleich er Mängel und Unsicherheitsfaktoren
bei der justizeigenen Versteigerungsplattform ortete. Zustimmung kam auch von Grünen-Justizsprecher Albert
Steinhauser, der allerdings auf eine Reform des Privatkonkurses als Gebot der Stunde pochte. Menschen, die scheitern,
müssten eine Chance erhalten, wieder ins Erwerbsleben zurückzukommen.
Nicht durchsetzen konnten sich die Freiheitlichen mit einem Entschließungsantrag, in dem Harald Stefan die
Forderung nach Sicherung des Existenzminimums auch bei Unterhaltsexekutionen erhebt. Die derzeitigen Gesetzesbestimmungen
würden bei Exekutionen gegen Unterhaltsschuldner eine Unterschreitung des unpfändbaren Existenzminimums
um 25% zulassen, gab der Justizsprecher der FPÖ zu bedenken. In der Praxis habe dies dramatische Folgen und
nehme überdies dem Unterhaltspflichtigen jegliche Motivation, mehr zu verdienen. Ausdrückliche Unterstützung
fand das Anliegen bei Team Stronach-Abgeordnetem Christoph Hagen und beim fraktionslosen Abgeordneten Gerhard Schmid.
Der Antrag sei zu kurz gefasst, erwiderte hingegen SPÖ-Frauensprecherin Gisela Wurm und drängte ebenso
wie Albert Steinhauser (G) auf Regelungen im Unterhaltsrecht, die verhindern, dass Kinder von Alleinerziehenden
unter die Armutsgrenze fallen.
Für eine Gesamtreform des Unterhaltsrechts plädierte auch Justizminister Wolfgang Brandstetter. Insgesamt
sprach der Ressortleiter von einer sinnvollen Novelle der Exekutionsordnung und kündigte bei der justizeigenen
Versteigerungsplattformen Verbesserungen an. Geplant sei etwa die Schaffung einer weiteren Plattform http://www.jailshop.at.
Neue Zuständigkeitsabgrenzung zwischen RichterInnen und RechtspflegerInnen
Bei der Novelle zum Rechtspflegergesetz geht es insbesondere um die Verteilung der Zuständigkeit zwischen
RichterInnen und RechtspflegerInnen. Die dafür relevanten Wertgrenzen entsprechen aufgrund der Inflation nicht
mehr der Ausgangslage und werden nun entsprechend angepasst. Die einstimmig beschlossenen Änderungen bringen
aber auch eine Verschiebung von Zuständigkeiten auf Basis von Erfahrungen aus der Praxis. Dadurch sollen etwa
Mehrfachzuständigkeiten für ein und denselben Akt vermieden und Sachthemen gebündelt werden.
ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker begrüßte die Novelle als Ausdruck einer Aufwertung des
Rechtspflegerberufs und stellte fest, die rund 630 RechtspflegerInnen seien ein für den Wirtschaftsstandort
absolut unverzichtbares "Asset". Auch Klaus Uwe Feichtinger (S) holte die heimischen RechtspflegerInnen
vor den Vorhang, wobei er betonte, diese Berufsgruppe leiste einen wesentlichen Beitrag zum Funktionieren des Justizsystems.
Elisabeth Grossmann (S) nahm die Debatte zum Anlass, auf weitere Verbesserungen im Unterhaltsrecht zu drängen.
Von einem Erfolgsmodell des Rechtspflegerberufs sprach auch Harald Stefan (F), der aber ebenso wie Albert Steinhauser
(G) und Nikolaus Scherak (N) eine Aufstockung bei den Rechtspflegerplanstellen einmahnte. Im Sinn einer Aufwertung
der RechtspflegerInnen kann sich der Justizsprecher der Grünen etwa eine Fachhochschulausbildung oder die
Ausweitung der Aufgaben vorstellen. Letzteren Vorschlag sah Nikolaus Scherak hingegen mit Skepsis. RechtspflegerInnen
seien eine "extrem sympathische" Berufsgruppe, für die er gerne mehr tue, bei allfälligen Personalaufstockungen
sei er aber auf die Unterstützung der Abgeordneten beim Finanzminister angewiesen, gab Justizminister Wolfgang
Brandstetter zu bedenken.
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