Rechnungshof empfiehlt Evaluierung und Vereinheitlichung der Verwaltungsbehörden
Wien (pk) - Der Rechnungshof ortet Einsparungsmöglichkeiten durch die Zusammenlegung von Bezirkshauptmannschaften
und empfiehlt, deren optimale bzw. angemessene Sprengelgrößen bundesweit zu evaluieren. Die Zusammenlegung
von kleinen Bezirken, demnach unter 60.000 EinwohnerInnen, würde sich laut den PrüferInnen etwa eignen,
um Kosteneinsparungen im Führungs– und Supportbereich sowie qualitativere Leistungen zu erzielen. Auch die
Zusammenarbeit zwischen den Bezirkshauptmannschaften bzw. Vereinheitlichungen der Verwaltungsbehörden würden
dem Rechnungshof zufolge Einsparungen bringen. Sein Bericht über entsprechende Querschnittsüberprüfungen
in Niederösterreich und der Steiermark sowie im Bund stand am Abend des 09.11. auf der Tagesordnung des Nationalrats.
Während die niederösterreichischen Ausgaben für Bezirkshauptmannschaften von 2008 bis 2012 um 20%
gestiegen sind, gab es in der Steiermark lediglich eine Erhöhung um 1%, ist dem Prüfbericht des Rechnungshofs
zu entnehmen. Damit verursachten einwohnerschwache Bezirkshauptmannschaften beträchtlich höhere Personalkosten
als größere Bezirkshauptmannschaften. Das sei keine überraschende Erkenntnis, meinte Andreas Hager
(V). Die Zusammenlegung von Bezirkshauptmannschaften würde besonders strukturschwache Regionen noch weiter
schwächen, das könne nicht die Aufgabe einer verantwortungsvollen Politik sein. Stattdessen sprach sich
Hager für die Bündelung von Kompetenzen und die Ausschöpfung von digitalen Möglichkeiten aus.
"Ich halte nichts davon, Bezirkshauptmannschaften aufzulösen", meinte auch Andrea Gessl-Ranftl (S),
Bürgernähe sei besonders in ländlichen Regionen sehr wichtig. Ihr Fraktionskollege Erwin Preiner
(S) warnte vor einem "Kahlschlag" in den ländlichen Regionen. Dem gegenüber meinte Wolfgang
Zanger (F), dass die Herstellung von Bürgernähe in erster Linie die Aufgabe von Gemeinden sei. Einsparungen
im Verwaltungsbereich seien zudem eine "urfreiheitliche" Forderung.
Gabriela Moser (G) und Nikolaus Scherak (N) konnten das Argument der ÖVP hinsichtlich strukturschwacher Regionen
nicht nachvollziehen. Die Aufrechterhaltung von Bezirkshauptmannschaften sei wirtschaftspolitisch kein herausragendes
Instrument, um strukturschwache Regionen zu stärken, meinte etwa Moser. Scherak sprach von fadenscheinigen
Argumenten. Manfred Hofinger (V) meinte hier, dass die Verschränkungen zwischen Bezirkshauptmannschaften und
Gemeinden angesichts des Ansteigens von zu erfüllenden Aufgaben der Gemeinden in Zukunft eine größere
Rolle spielen würden.
Auch für Martina Schenk vom Team Stronach ist die Frage berechtigt, wie die Verwaltung für BürgerInnen
kostengünstiger gestaltet werden kann. Aus ihrer Sicht sei eine "Aufgabenentrümpelung" der
Bezirkshauptmannschaften notwendig.
Geht es um Verwaltungsreformen, fordert Marianne Gusenbauer-Jäger (S) diese auf allen Ebenen der öffentlichen
Verwaltung ein. Ihr Fraktionskollege Erwin Spindelberger (S) meinte, dass es nicht einfach sei, alle Empfehlungen
des Rechnungshofs ernst zu nehmen. Andreas Ottenschläger (V) sprach sich grundsätzlich dafür aus,
separate Behördenwege obsolet werden zu lassen, um einen konkreten Vorteil für BürgerInnen zu schaffen.
Karin Greiner (S) bezog sich auf den Berichtsteil zur Struktur der österreichischen Vertretungen innerhalb
der EU und sprach sich in diesem Zusammenhang dafür aus, Gelder sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig
einzusetzen.
Für Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker steht die Notwendigkeit einer Verwaltungsreform in Österreich
außer Frage. Hinsichtlich der Zusammenlegung von Bezirkshauptmannschaften meinte sie, dass es bei diesbezüglichen
Überlegungen um Effizienz und Qualität zur gleichen Zeit gehe. Direkter Kontakt und Bürgernähe
sei etwa bei der Familien- und Jugendhilfe notwendig, beim Anlage- oder Gewerberecht sei dies etwa nicht der Fall.
Betont müsse aber auch werden, dass es sich bei Bezirkszusammenlegungen um Länderkompetenzen handle.
Der Rechnungshofbericht wurde vom Nationalrat einstimmig zur Kenntnis genommen.
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