Gerstorfer und Hiegelsberger: "Wichtiger Schritt zur Gleichbehandlung der Gemeindebürger/innen
und Stärkung der Gemeindeautonomie"
Linz (lk) - In der Sitzung der Oberösterreichischen Landesregierung vom 07.11. wurde eine Neuregelung
des sogenannten 20-Cent-Erlasses für die oberösterreichischen Gemeinden beschlossen. Bisher waren Abgangsgemeinden
dazu verpflichtet, einen Aufschlag von mindestens 20 Cent zu den vorgeschriebenen Mindestgebühren für
Wasser und Kanal einzuheben. Die Neuregelung sieht diese Verpflichtung nur mehr in jenen Abgangsgemeinden vor,
die auch im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung keine Kostendeckung erwirtschaften können.
In Abgangsgemeinden, in denen der Betrieb der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung kostendeckend geführt
werden kann, entfällt die Verpflichtung.
Gemeinde-Landesrätin Birgit Gerstorfer sieht im einstimmig gefassten Regierungsbeschluss einen Schritt der
Gleichbehandlung und der Entlastung aller Gemeindebürger/innen. Sie betont: „Die Oberösterreicherinnen
und Oberösterreich haben Verständnis dafür, dass ein gewisser Gebührensatz für die Bereitstellung
der kommunalen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung anfällt. Aber dort wo es bei Gebühren zu einer
Ungleichbehandlung kommt und manche Gemeindebürger/innen unverhältnismäßig belastet werden,
hört sich das Verständnis legitimer Weise auf. Daher bin ich erfreut, dass Kollege Max Hiegelsberger
und ich zu dieser sinnvollen Neuregelung gefunden haben.“
Für Landesrat Max Hiegelsberger stellt dieser Beschluss nicht nur ein Ende der Benachteiligung der Bürgerinnen
und Bürger in Abgangsgemeinden dar. Hiegelsberger dazu: „Aus der Finanzkrise kommend war der 20-Cent-Erlass
eine notwendige Verpflichtung um die Gemeindehaushalte zu stabilisieren. Die Entlassung der Gemeinden aus dieser
Verpflichtung des Landes ist ein wesentlicher Schritt, der auch hinsichtlich der Gemeindefinanzierung Neu die Verantwortung
den Gemeinden überträgt. Es ist ein weiterer Schritt in Richtung Gemeindeautonomie. Wir kommen somit
unserem Ziel der selbstständigen Gemeinden mit positiver Finanzkraft erneut näher.“
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