Tourismusabgabe kann nun online berechnet werden.
Eisenstadt (bgld) - Der im Jahr 2014 von der Vorgängerregierung novellierte Tourismusförderbeitrag
ist für viele Unternehmer ein jährlich wiederkommendes Ärgernis. Nicht so sehr die Abgabe selbst,
die sich betragsmäßig in Grenzen hält, als vielmehr die komplizierte Berechnung.
„Unsere Abteilung hebt die Abgabe zwar nicht ein, trotzdem haben wir in Verbindung mit der Finanz- und EDV-Abteilung
eine Web-Applikation geschrieben, welche mit zwei Klicks und der Eingabe der Bemessungsgrundlage binnen weniger
Sekunden ein unverbindliches Ergebnis liefert“, freut sich Tourismuslandesrat Petschnig.
Das Berechnungsprogramm ist abrufbar unter
http://e-government.bgld.gv.at/tourismusfb
„Es ist natürlich nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, allerdings werden wir weiterhin bürokratische
Bürden für die Unternehmerinnen und Unternehmer hintan halten. Die Betriebe sollen sich auf ihre Arbeit
konzentrieren können und nicht mit überbordender Verwaltung konfrontiert werden“, so Petschnig.
Abschließend kündigt der Landesrat eine umfassende Liberalisierungs- und Vereinfachungsnovelle im Wirtschaftsrecht
an, die im ersten Halbjahr 2017 präsentiert wird.
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