1.000 Euro Mindestpension nach 30 Arbeitsjahren, Verbesserungen bei Rehabilitation
Wien (bmask) - In der Ministerratssitzung vom 15.11. wurden die beim Pensionsgipfel im Frühjahr vereinbarte
Weiterentwicklung des Pensionssystems beschlossen. Kernpunkte sind die erhöhte Ausgleichszulage (Mindestpension)
von 1.000 Euro nach 30 Arbeitsjahren, bessere Anrechnung von Kinderbetreuungszeiten vor 2005, die Reform der Pensionskommission
und ein umfassendes Paket zur Verbesserung der Rehabilitation im Berufsleben.
Sozialminister Alois Stöger dazu: „Mit diesen Änderungen stellen wir eine sozial ausgewogene Weiterentwicklung
unseres Pensionssystems sicher. Die erhöhte Mindestpension von 1.000 Euro nach 30 Jahren Arbeit ist ein wichtiger
Schritt zur Bekämpfung von Armut im Alter. Das Reha-Paket wird dafür sorgen, dass die Menschen länger
gesund im Berufsleben bleiben können. Insgesamt ist das ein soziales und ausgewogenes Paket, von dem viele
Menschen profitieren werden.“
Höhere Mindestpension und bessere Rehabilitation
Für PensionistInnen, die 30 Arbeitsjahre oder mehr erworben haben, gilt künftig ein Ausgleichszulagen-Richtsatz
von 1.000 Euro (bisher 883 Euro, Stand 2016). Damit wird einerseits ein Anreiz gesetzt, mit Arbeitsjahren länger
ins System einzuzahlen, andererseits konsequent das Prinzip der Armutsvermeidung im Alter fortgesetzt.
Die neue Rechtslage führt zudem zu einer Lockerung der Zugangskriterien für die berufliche Rehabilitation.
Wo derzeit ein sogenannter „Berufsschutz“ nötig ist, genügen zukünftig ein Jahr in den letzten drei
Jahren oder drei Jahre in den letzten 15 Jahren an qualifizierter Tätigkeit. Das führt dazu, dass zukünftig
jene Menschen Leistungen wie eine Umschulung bekommen, die diese Maßnahme wirklich brauchen – und somit deutlich
bessere Chancen am Arbeitsmarkt erhalten. Zudem kann die berufliche Rehabilitation nun auch früher gewährt
werden – und zwar bereits wenn Berufsunfähigkeit droht (präventive Reha), nicht erst wenn es im schlimmsten
Falle zu spät ist. Rechtzeitige Intervention ist im Sinne der Versicherten und spart Kosten.
Anrechnung von Kinderbetreuungszeiten
Mit dem heute beschlossenen Gesetz werden auch bisher unberücksichtigte Zeiten vor dem Jahr 2005 für
die günstigere Wartezeitregel des Allgemeinen Pensionsgesetzes angerechnet. Dies gilt insbesondere für
Kindererziehungszeiten. Damit erreichen einige hundert Frauen einen Pensionsanspruch, den sie sonst nicht erreicht
hätten.
Pensionssplitting ausgeweitet
Im geltenden Recht kann der erwerbstätige Elternteil bis zum 4. Lebensjahr des Kindes bis zu 50 % des
Einkommens dem kindererziehenden Elternteil auf das Pensionskonto übertragen. Dies soll nun bis auf das 7.
Lebensjahr des Kindes ausgeweitet werden. Aufgrund der geringen Fallzahl bisher (ca 100 Fälle/Jahr), wird
weiterhin von einer geringen Inanspruchnahme ausgegangen.
Pensionskommission neu
Die neue Alterssicherungskommission (ASK) ersetzt die bisherige Pensionskommission. Sie wird deutlich verkleinert:
Es gibt 10 stimmberechtige Mitglieder (1 AK, 2 ÖGB, 1 WKÖ, 1 IV, 1 LWK sowie 2 Senioren-, und 2 JugendvertreterInnen),
zusätzlich hinsichtlich der Beamten stimmberechtigt das BKA und das BMF. Nicht stimmberechtigt sind BMASK,
BMWFW, PVA, BVA, WIFO, IHS sowie 2 internationale ExpertInnen. Damit wird der bereits seit langem besprochene Entwurf
zur Neuordnung der Kommission umgesetzt. Durch die Einbeziehung der BeamtInnen von Bund, Ländern und Gemeinden
kann die Alterssicherungskommission nunmehr ein vollständiges Bild der Kosten der Alterssicherung liefern.
Halbierung der PV-Beiträge bei Pensionsaufschub
Um die Menschen dazu zu bewegen, länger im Berufsleben zu bleiben, wurde ein weiterer Anreiz geschaffen: Wer
über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus arbeitet, ohne die Pension zu beziehen, bezahlt bis zu drei
Jahre lang nur die Hälfte der Pensionsversicherungsbeiträge, erhält aber gleichzeitig die vollständige
Gutschrift am Pensionskonto. Zusätzlich bekommt diese Person den bereits bestehenden Aufschubbonus von 4,2
% pro Jahr.
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