Linz (lk) - Umwelt-Landesrat Anschober: „Von vielen Seiten ist immer wieder der Ruf nach kurzer Verfahrensdauer
als wesentliche Voraussetzung für einen attraktiven Standort zu hören. Im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) leben wir das bereits im besten Sinne – für die Unternehmen und für die Umwelt wird durch hervorragende
Leistungen der Oö. Umweltbehörde in enger Zusammenarbeit mit den Fachstellen eine rasche Abwicklung der
Verfahren sichergestellt. Und die Entscheidungen sind qualitativ hochwertig - das zeigt sich daran, dass diese
in jenen Fällen, wo ein Rechtsmittel gegen den Bescheid der Behörde ergriffen wurde, letztlich auch vom
Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurden.“
Das Umweltbundesamt veröffentlicht jährlich auf der Grundlage der aus den Bundesländern vorliegenden
Daten eine statistische Auswertung, die unter anderem den für UVP-Verfahren erforderlichen Zeitaufwand wiedergibt.
Es werden sowohl sog. Genehmigungsverfahren, als auch sog. Feststellungsverfahren (über die Notwendigkeit
einer UVP) ausgewertet.
Abb. 1: Durchschnittliche Dauer der Genehmigungsverfahren 2015 nach Behörde
in Monaten
(Quelle: umweltbundesamt)
In Abb. 1 ist die durchschnittliche Dauer der Genehmigungsverfahren vom Zeitpunkt des Antrages bis zum Zeitpunkt
der behördlichen Entscheidung abgebildet. In dieser Darstellung nimmt Oberösterreich den ersten Platz
ein. Ebenso wird die Zeitdauer von der Vollständigkeit der Unterlagen bis zum Zeitpunkt der behördlichen
Entscheidung berücksichtigt.
Beide Werte lassen für Oberösterreich erkennen, dass für den Beobachtungszeitraum 2015 mit 9,9 bzw.
9,0 Monaten statistisch eine durchaus kurze Verfahrensdauer belegbar ist. Der benötigte Zeitaufwand entspricht
bei Genehmigungsverfahren der vom Gesetzgeber normierten Entscheidungsfrist.
Ebenso rasch werden in Oberösterreich Feststellungsverfahren abgewickelt. Im Bundesländervergleich (vgl.
Abb. 2) liegt Oberösterreich vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Erledigung an der Spitze. Nachdem der
Gesetzgeber für die Feststellungsentscheidung eine sehr kurze Zeitspanne vorgesehen hat, innerhalb der in
der Praxis auch Gutachten einzuholen und einem Parteiengehör zu unterziehen sind, ist diese Position Ausdruck
der Leistungsfähigkeit der oberösterreichischen Verwaltung im Umweltrechts- und Fachbereich.
Abb. 2: Durchschnittliche Dauer der Feststellungsverfahren 2015 nach Behörde
in Monaten
(Quelle: umweltbundesamt)
Umwelt-Landesrat Anschober: „Das heißt, dass es in Oberösterreich trotz mancher Schwierigkeiten und
kritischer Rahmenbedingungen gelungen ist, mit viel Engagement der Verwaltung, guter Organisation und effektiven
Prozessen innerhalb der vom Gesetzgeber als Zielwerte vorgegebenen Zeiten zu qualitativ hochwertigen Entscheidungen
zu kommen."
Besonderheit UVP-Änderungsgenehmigungsverfahren für die voestalpine
Eines der umfangreichsten UVP-Projekte ist jenes der voestalpine Stahl GmbH, bei der laufend sog. Änderungsgenehmigungen
durch die UVP-Behörde des Landes OÖ zu bearbeiten sind. Allein vom 1. Jänner 2016 bis zum 10. Oktober
2016 wurden insgesamt 55 derartige Verfahren erledigt, dabei sind in der Regel Sachverständige aus drei Fachbereichen
und das Arbeitsinspektorat involviert.
Die Verfahrensdurchführung wurde in einer jahrelangen Zusammenarbeit optimiert, sie basiert auf verlässlicher
Projektqualität, effizienten behördlichen Prozessen und einer ausgezeichneten Kooperation in der gesamten
Abwicklung. Als Ergebnis beträgt aktuell die durchschnittliche Dauer der UVP-Änderungsverfahren im Jahr
2016 bei der voestalpine Stahl GmbH von der Antragstellung bis zur Bescheiderlassung nur 41,6 Tage.
Folgende Rahmenbedingungen sind für diesen Erfolg mitentscheidend:
- Projektqualität beim Antragsteller einerseits und möglichst rasche
Einleitung der erforderlichen Schritte auf Behördenseite andererseits; von der Antragstellung bis zur Weiterleitung
an Sachverständige zur Vorprüfung vergehen meist nur 1 bis 3 Tage, als behördeninterne maximale
Frist wurde 1 Woche festgelegt.
- Fixe, im Vorhinein vereinbarte Verhandlungstermine über das Jahr – somit
verringert sich der Koordinierungsaufwand mit den Sachverständigen.
- Für den Zeitraum bis zur Bescheiderlassung nach erfolgter Vorprüfung
bzw. Durchführung der mündlichen Verhandlung hat sich die Behörde selbst als Regelfall zwei Wochen
gesetzt.
Umwelt-Landesrat Anschober: „Die UVP bei der voestalpine Stahl GmbH war nicht nur bei der Genehmigung ein Musterbeispiel
an gelungenem Zusammenspiel von Wirtschaft und Umwelt sowie Verwaltung, auch in den laufend abzuwickelnden Änderungen
zeigt sich dieses sehr deutlich."
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