BMWFW stellt zins- und spesenfreie Kredite über Tourismusbank ÖHT bereit - Angebot
wird bis Ende März 2017 verlängert - Gastronomie im ländlichen Raum kann Angebot modernisieren
Wien (bmwfw) - Aufgrund der großen Nachfrage verlängert Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner
die Einreichfrist der Sonderförderung für Gastronomiebetriebe im ländlichen Raum bis Ende März
2017. "Damit haben interessierte Unternehmen mehr Zeit, ihre Vorhaben vernünftig zu planen", erläutert
Mitterlehner. Die Bereitstellung von zins- und kostenfreien Krediten unterstützt seit 1. September Investitionen,
die von Restaurants und Gaststätten in Gemeinden unter 30.000 Einwohnern gesetzt werden. Die Palette der förderbaren
Maßnahmen zur Modernisierung des Betriebs reicht von der Fassadengestaltung über die Einrichtung von
Schanigärten und von der Küchenausstattung bis zu neuen Sanitäreinrichtungen. „Gastronomiebetriebe
im ländlichen Raum beleben die Regionen, unterstützen den Erfolg unseres Tourismus und sichern wichtige
Arbeitsplätze. Daher wollen wir sie gezielt unterstützen“, begründet Mitterlehner die Förderaktion.
„Das gastronomische Angebot, das unsere Landgasthöfe insbesondere mit nachhaltig produzierten regionalen Produkten
bieten, nimmt im touristischen Angebot einen immer höheren Stellenwert ein und stellt ein wichtiges Stück
österreichischer Lebensqualität-pur dar. Aktivitäten wie das 'kulinarische Erbe' oder die erste
'Slowfood-Region der Welt' im Kärntner Gailtal zeigen das hohe Interesse daran. Die betriebliche Ausstattung
muss aber mit der steigenden kulinarischen Qualität mithalten können und da ist diese Förderaktion
ein Meilenstein für die Branche“ sagt Wolfgang Kleemann, Geschäftsführer der Österreichischen
Hotel- und Tourismusbank (ÖHT), die als one-stop-shop auch diese Förderschiene des BMWFW betreut.
Pro Betrieb können zins- und kostenfreie Kreditmittel von bis zu 300.000 Euro bereitgestellt werden. Der Bund
übernimmt den Zinsendienst und die Einmalkosten für die Gewährung des Kredits. Weiters besteht die
Möglichkeit einer Haftung der ÖHT, wobei Haftungsprovision und Bearbeitungsgebühr ebenfalls vom
Bund getragen werden.
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