Wolf Theiss und RegioPlan Consulting haben zum Top-Level-Branchenseminar eingeladen
Wien (wolf theiss) - Bei einem von Wolf Theiss und Regioplan Consulting veranstalteten Top-Level-Branchenseminar
standen am 14.11. die rechtlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen des wachsenden Online-Handels an den Handel
im Zentrum der Diskussion. Herkömmliche Verkaufsflächen stehen in zunehmenden Wettbewerb mit rein virtuellen.
Conclusio: Die rapide zunehmende Bedeutung des Internets als Verkaufsplattform macht erforderlich, Handelsmietverträgen
an die neuen Gegebenheiten anzupassen.
Seit dem Beginn des digitalen Zeitalters sind Modelle für die Mietzinsbildung für Handelsflächen
wesentlich unverändert geblieben: Mietverträge sehen eine Basismiete vor, und z.B. in Einkaufszentren,
aber auch in Top-Frequenzlagen gibt es zusätzlich noch eine umsatzabhängige Komponente.
Der Online-Handel mischt die Handelslandschaft neu auf
Physische Geschäftsflächen verlieren derzeit laufend an Geschäft und Umsatz. Für Vermieter
wird es daher zunehmend schwieriger, Geschäftsräume lukrativ zu vermieten.
Mit fortschreitendem Online-Handel stellt sich die Frage, ob und wie Verkäufe übers Internet in die (Umsatz)mietberechnung
einbezogen werden sollen – z.B. dann, wenn Waren über das Internet bestellt und in einem bestimmten Shop abgeholt
werden können.
"Fakt ist, dass das Internet als weitere Einkaufsmöglichkeit ein 'Brandbeschleuniger' für unattraktive
Mietmodelle darstellen wird, wogegen es neue Chancen für attraktive und kreative Mietmodelle darstellen kann",
bringt Peter Oberlechner, Partner und Leiter Immobilienrecht von Wolf Theiss, die neuen Herausforderungen auf den
Punkt. Die Handelsmietverträge der Zukunft würden das reflektieren müssen.
"Umsatzrückgänge im stationären Handel wirken sich auch auf Umsatzzinse aus. Vermieter sind
daher ebenso gefordert wie Mieter, Einkaufen zu einem Event zu machen. Diese neuen Herausforderungen gilt es auch
vertraglich einzufangen", erklärt Birgit Kraml, Counsel und Mietrechtsexpertin von Wolf Theiss.
"Physische" Handelsflächen stehen in zunehmendem Wettbewerb mit virtuellen. Die simple Bereitstellung
von Fläche in Verkaufsräumen ist in den meisten Fällen nicht mehr gut genug. Nicht nur muss die
Fläche von der Lage her attraktiv sein – auch das Mietmodell, das der Vermieter bietet, muss ein faires und
attraktives sein, das auch zum Marktplatz am Internet kompetitiv ist der sowohl dem Konsumenten wie auch dem Händler
24 Stunden am Tag offen steht. Künftig werden wohl auch Faktoren wie die Besucherzahl, die ein Vermieter zum
Mieter "bringt" – der sogenannte "Footfall" – zu berücksichtigen sein", so die Immobilien-Experten
von Wolf Theiss.
|