Diskussion über Burka-Verbot im Verfassungsausschuss

 

erstellt am
28. 11. 16
11:00 MEZ

Neuerlicher Anlauf für Abschaffung nichtamtsführender Stadträte in Wien
Wien (pk) - Bereits seit geraumer Zeit wird in Österreich über ein Burka-Verbot diskutiert. Nun hat die FPÖ einen neuerlichen Vorstoß unternommen, über den am 25.11. im Verfassungsausschuss des Nationalrats beraten wurde. Eine inhaltliche Entscheidung fiel nicht, SPÖ und ÖVP vertagten die Beratungen mit dem Hinweis auf laufende Verhandlungen über einen Entwurf zum geplanten Integrationsgesetz, worin es u.a. auch um ein Verhüllungsverbot in der Öffentlichkeit gehen soll. Weitere Punkte im Gesetzesentwurf betreffen laut Abgeordnetem Wolfgang Gerstl (V) etwa eine gesetzliche Verpflichtung zu einheitlichen Integrationsprüfungen, ein Verbot der Verteilung bestimmter Schriften oder verpflichtende Wertekurse. Die Regierung befinde sich dazu mitten in den Verhandlungen, bestätigte Bundesminister Thomas Drozda im Ausschuss.

Auch in Bezug auf die Abschaffung der nichtamtsführenden Wiener Stadträte gibt es nach wie vor keinen Konsens. Thema im Ausschuss war darüber hinaus die Arbeit der unabhängigen Datenschutzbehörde.

Drozda: Klare Regelungen, die der Integration nicht schaden
Die FPÖ bzw. Jessi Lintl begründete ihre Forderung nach einem Burka-Verbot in Österreich ( 1847/A(E) ) nach dem Vorbild Frankreichs u.a. damit, dass die Vollverschleierung ein Zeichen der "totalen Unterdrückung" der Frau sei. Die Burka würde nicht der Werteordnung Österreichs entsprechen, "das Gesicht zu verschleiern, ist bei uns einfach nicht üblich", so Lintl. Für Fraktionskollegen Philipp Schrangl ist die Verschleierung als Ablehnung des heimischen Rechtssystems und der westlichen Werte zu deuten. Zudem bestehe auch im Islam kein religiöser Zwang, das Gesicht vollständig zu verschleiern. Dass sich ein Burka-Verbot negativ auf den Tourismus in Österreich auswirken könnte, glaubt die FPÖ mit Verweis auf Erfahrungen im Schweizer Kanton Tessin nicht. Hier habe sich gezeigt, dass TouristInnen das Verbot nach entsprechender Information über lokale Gesetze respektiert hätten. Ein weiterer Aspekt ist für Lintl das Thema Sicherheit. "Man weiß nicht, wer sich hinter dem Schleier verbirgt", meinte sie. Selbst die Terrormiliz Islamischer Staat würde den Schleier und die Burka aus diesen Gründen verbieten.

Ein klares Signal von Seiten Österreichs gegen die Verschleierung von Frauen forderte neben Lintl und Schrangl auch Team-Stronach Abgeordneter Christoph Hagen. "Wir müssen ein Zeichen setzen, dass wir diesen politischen Islam in Österreich nicht haben wollen", sagte Hagen. Wer sich nicht an die österreichische Kultur halte, habe hier nichts zu suchen. Durch ein Burka-Verbot hat aus Sicht Hagens der politische Islam weniger Chance, sich auszuweiten.

Dass ein Burka-Verbot die alleinige Lösung für diese "extreme Form der Unterdrückung von Frauen", wie sie Albert Steinhauser von den Grünen bezeichnete, darstellt, bezweifeln neben seiner Fraktion auch die NEOS. Nikolaus Scherak (N) fragte nach der Konsequenz des Verbots bzw. der Verhängung von Bußgeldern. Er befürchtet, dass sich muslimische Frauen dadurch noch mehr in die eigenen vier Wänden zurückziehen würden. Um die Frauen "von diesem Strafgefängnis aus Stoff" zu befreien, muss für Steinhauser ein Verbot an die Stärkung der rechtlichen Position der Frauen, etwa durch einen eigenständigen Aufenthaltstitel, geknüpft sein.

Drozda teilt die Einschätzung der Opposition, dass es sich bei der Burka um ein Zeichen der Unterdrückung und des politischen Islam handelt. Das Beispiel Frankreichs mit 1500 verhängten Strafen innerhalb von vier Jahren zeige, dass es in den meisten Fällen zu Verwarnungen komme. Außerdem stellt er in Frage, ob ein Verschleierungsverbot zur Integration beitragen würde. Der Minister will zu einer Lösung kommen, die klare Regelungen enthält, aber nicht überschießend ist und der Integration schadet, wie er formulierte.

Weiter keine Einigung über Abschaffung nichtamtsführender Wiener Stadträte
Weiter offen bleibt auch die Frage der Abschaffung der nichtamtsführenden Stadträte in Wien. Die Beratungen über zwei entsprechende Gesetzesanträge wurden neuerlich vertagt. Sowohl die NEOS ( 840/A ) als auch die Grünen ( 869/A ) wollen Wien, das derzeit als Gemeinde einen rechtlichen Sonderstatus gegenüber den anderen Bundesländern hat, durch eine Änderung der Bundesverfassung die Möglichkeit geben, sich vom verpflichtenden Proporz zu verabschieden.

Sowohl die ÖVP als auch die FPÖ hegen allerdings gegen eine derartige Verfassungsänderung massive Bedenken. Wien sollte nach Meinung Steinhausers, wie allen anderen Bundesländern, die demokratiepolitische Möglichkeit gegeben werden, über eine Proporzregierung zu entscheiden. Kontrollrechte müssten dann eben ausverhandelt werden, sagte er in Richtung FPÖ. Diese bleibt jedoch bei ihrer ablehnenden Haltung. Aus ihrer Sicht ist die Frage vom Tisch, wenn etwa auch nicht amtsführende Stadträte mit Kompetenzen betraut würden.

Mit Verweis auf zwei unterschiedliche Beschlüsse im Wiener Landtag wurden die Anträge von NEOS und Grünen einmal mehr vertagt. Man sollte keine Sonderlösung schaffen, außerdem sollte Wien zuvor klar entscheiden, wie diese den Stadtrat und die Kontrollrechte ausgestalten will, meinte Gerstl. Die SPÖ ist laut Peter Wittmann (S) gesprächsbereit, seine Fraktion sehe derzeit aber keine Chance auf eine Verfassungsmehrheit.

EU-Datenschutz-Grundverordnung: Regierungsvorlage Anfang 2017 geplant
Schließlich nahm der Verfassungsausschuss die Datenschutzberichte 2014 und 2015 einstimmig zur Kenntnis. Zentrales Thema war dabei die EU-Datenschutz-Grundverordnung, zu der es laut Drozda Anfang nächsten Jahres eine Regierungsvorlage geben wird. Konkretes konnte er auf Nachfrage von Eva-Maria Himmelbauer (V) im Ausschuss nicht sagen. Ob die unabhängige Datenschutzbehörde nach Verabschiedung des Gesetzes einen personellen Mehraufwand erwartet, darüber blieb die Leiterin Andrea Jelinek im Verfassungsausschuss zudem unklar. Sie werde diese Angelegenheit mit den zuständigen Bundesministern besprechen, meinte sie. Große Änderungen im Aufgabenbereich erwartet sie sich aber nicht.

Angesprochen von Scherak (N) auf Vorschläge im Zusammenhang mit dem geplanten Informationsfreiheitsgesetz, einen Informationsfreiheitsbeauftragten bei der unabhängigen Datenschutzbehörde anzusiedeln, meinte Jelinek, dass diese Entscheidung allein beim Gesetzgeber liegen würde.

Aus den beiden Berichten geht hervor, dass die Zahl der Individualbeschwerden bei der Datenschutzbehörde von 224 im Jahr 2014 auf 147 im Jahr 2015 zurückgegangen ist. Auch Kontroll- und Ombudsmannverfahren sowie Ersuchen um Rechtsauskünfte waren rückläufig. Ein kräftiges Plus gab es hingegen bei Genehmigungen im internationalen Datenverkehr und Tätigkeiten betreffend das Datenverarbeitungsregister

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.parlament.gv.at

 

 

 

 

 

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