Förderung der Almwirtschaft nach neuen Kriterien

 

erstellt am
23. 11. 16
11:00 MEZ

Bozen (lpa) - Die Landesregierung hat am 22.11. auf Vorschlag von Landesrat Arnold Schuler neue Richtlinien für die Förderung der Almwirtschaft beschlossen. "Es geht dabei vorrangig um formale Änderungen und Anpassungen an die europäischen Vorgaben, weniger um inhaltliche Neuerungen", erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher im Anschluss an die Regierungssitzung.

Im Sinne der von der Landesregierung beschlossenen Richtlinien bezuschusst das Land Maßnahmen zur Verbesserung von Almen. Berücksichtigt werden Maßnahmen an der Kulturlandschaft, an Gebäuden, zum Schutz der Umwelt und zur Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion an die Marktentwicklung. Als Almen gelten natürliche Dauergrünflächen, die als solche ausgewiesen sind und jährlich mindestens 60 Tage lang beweidet werden.

In den Genuss der Förderung kommen Gemeinden, Eigenverwaltungen, Interessenten- und Agrargemeinschaften sowie landwirtschaftliche Unternehmen kommen. Sie können vom 1. Jänner bis zum 28. Februar eines jeden Jahres um Zuschüsse für den Bau oder die Instandsetzung landwirtschaftlich genutzter Almgebäude, für die Schaffung oder Erneuerung von Einrichtungen der Weidewirtschaft, den Bau von Anschluss- oder Viehtriebwegen oder für Wiederherstellungsmaßnahmen nach Naturkatastrophen ansuchen.

Ausgeschlossen sind Ansuchen für Maßnahmen unter 10.000 Euro. Eine Förderung kann nur dann gewährt werden, wenn eine Mindestbestoßung von einem Drittel der Normalbestoßung nachgewiesen wird. Als Normalbestoßung wird eine Großvieheinheit je 2,5 Hektar Nettoweidefläche laut Almkartei definiert.

Die Gesuche sind vor Beginn der Arbeiten einzureichen. Die Zuschüsse können bis zu 50 Prozent der anerkannten Kosten decken. Bei der Kostenberechnung spielt neben der Bestoßung und der Almfläche auch die Anzahl an Almpersonal eine Rolle.

In Südtirol gibt es mehr als 1700 Almen mit 104.000 Hektar Fläche, die vor allem für die Viehwirtschaft im Lande eine wichtige Rolle spielen. Sie garantieren aber auch Umwelt- und Erosionsschutz und sind aus dem charakteristischen Landschaftsbild nicht wegzudenken.

 

 

 

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