Bundesdenkmalamt-Bescheid – Teilunterschutzstellung des KUZ Mattersburg
Mattersburg/Eisenstadt (blms) - Dem Umbau des KUZ Mattersburg steht nichts mehr im Wege. Mit Bescheid hat
das Bundesdenkmalamt festgestellt, dass die Nordfassade des 1976 im Stil des Brutalismus erbauten Kulturzentrums
schützenswert. „Natürlich berücksichtigen wir die Teilunterschutzstellung des KUZ Mattersburg. Der
ursprüngliche Siegerplan muss entsprechend den Auflagen des Bundesdenkmalamtes geringfügig adaptieren
werden, dass ist bereits geschehen. Im Frühjahr starten wir mit den bauvorbereitenden Maßnahmen“, so
Kulturlandesrat Helmut Bieler, der in einer gemeinsamen Pressekonferenz am 02.12. mit Landtagspräsident Christian
Illedits und LAbg. Bürgermeisterin Ingrid Salamon über den aktuellen Stand informierte.
Er sei sehr froh darüber, dass die Diskussionen rund um dieses Vorhaben nun abgeschlossen seien und „dass
wir jetzt mit einer zeitlichen Verzögerung die Pläne für ein modernes Kulturzentrum umsetzen können“,
so Bieler.
In diese Kerbe schlagen auch Landtagspräsident Christian Illedits und die LAbg. Bürgermeisterin Ingrid
Salamon. „Das Kulturzentrum ist für die Stadt ein Kulturhaus, das, am bestehenden Standort, eng mit der Stadt
verbunden ist und als Kommunikationszentrum für Mattersburg und die Region große Bedeutung hat. Deshalb
ist es wichtig, dass die Gastronomie im KUZ Mattersburg nach wie vor erhalten bleibt“, so Salamon. Die Zeitverzögerung
schmerze zwar, aber sie sei froh darüber, dass die Umsetzung nun starten könne. Mit bis zu 46.000 Besucher
pro Jahr erfreue sich das KUZ Mattersburg großer Beliebtheit, betont Illedits. Zudem sei es „ein Stück
Kunstgeschichte, eng mit der Sozialdemokratie verbunden.“ Die Diskussionen zum Umbau hätten lange gedauert
und viele Meinungen seinen berücksichtigt worden, so Illedits weiter: „Um diesem Projekt gerecht zu werden,
mussten wir Sorgfalt walten lassen.“
Teilunterschutzstellung des KUZ Mattersburg
Laut Bundesdenkmalamt liegt die Erhaltung der „Außenerscheinung des Nordtraktes (Festsaaltrakt) inklusive
Brunnen an dessen Südseite und der Steinblock mit dieser Inschrift … im öffentlichen Interesse.“ Somit
ist das KUZ Mattersburg ist „im Sinne einer Teilunterschutzstellung gemäß §1 Abs. 8 Denkmalschutzgesetz
und unter Denkmalschutz zu stellen“. Insgesamt sei das Kulturzentrum „als ein geschichtlich, künstlerisch
und kulturell bedeutendes Denkmal mit Dokumentationsfunktion anzusehen“, so das Bundesdenkmalamt in seinem Bescheid.
Um die Auflagen des Bundesdenkmalamtes zu erfüllen, werde der ursprüngliche Plan nun geringfügig
adaptiert, so Bieler. In Summe würde die Umsetzung der notwendigen Änderungen Mehrkosten in der Höhe
von rund 1,5 Millionen Euro verursachen.
Der Bescheid sei rechtsgültig, Einsprüche wurden keine erhoben, so Bieler.
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