Dem Umbau des KUZ Mattersburg
 steht nichts mehr im Wege

 

erstellt am
05. 12. 16
11:00 MEZ

Bundesdenkmalamt-Bescheid – Teilunterschutzstellung des KUZ Mattersburg
Mattersburg/Eisenstadt (blms) - Dem Umbau des KUZ Mattersburg steht nichts mehr im Wege. Mit Bescheid hat das Bundesdenkmalamt festgestellt, dass die Nordfassade des 1976 im Stil des Brutalismus erbauten Kulturzentrums schützenswert. „Natürlich berücksichtigen wir die Teilunterschutzstellung des KUZ Mattersburg. Der ursprüngliche Siegerplan muss entsprechend den Auflagen des Bundesdenkmalamtes geringfügig adaptieren werden, dass ist bereits geschehen. Im Frühjahr starten wir mit den bauvorbereitenden Maßnahmen“, so Kulturlandesrat Helmut Bieler, der in einer gemeinsamen Pressekonferenz am 02.12. mit Landtagspräsident Christian Illedits und LAbg. Bürgermeisterin Ingrid Salamon über den aktuellen Stand informierte.

Er sei sehr froh darüber, dass die Diskussionen rund um dieses Vorhaben nun abgeschlossen seien und „dass wir jetzt mit einer zeitlichen Verzögerung die Pläne für ein modernes Kulturzentrum umsetzen können“, so Bieler.

In diese Kerbe schlagen auch Landtagspräsident Christian Illedits und die LAbg. Bürgermeisterin Ingrid Salamon. „Das Kulturzentrum ist für die Stadt ein Kulturhaus, das, am bestehenden Standort, eng mit der Stadt verbunden ist und als Kommunikationszentrum für Mattersburg und die Region große Bedeutung hat. Deshalb ist es wichtig, dass die Gastronomie im KUZ Mattersburg nach wie vor erhalten bleibt“, so Salamon. Die Zeitverzögerung schmerze zwar, aber sie sei froh darüber, dass die Umsetzung nun starten könne. Mit bis zu 46.000 Besucher pro Jahr erfreue sich das KUZ Mattersburg großer Beliebtheit, betont Illedits. Zudem sei es „ein Stück Kunstgeschichte, eng mit der Sozialdemokratie verbunden.“ Die Diskussionen zum Umbau hätten lange gedauert und viele Meinungen seinen berücksichtigt worden, so Illedits weiter: „Um diesem Projekt gerecht zu werden, mussten wir Sorgfalt walten lassen.“

Teilunterschutzstellung des KUZ Mattersburg
Laut Bundesdenkmalamt liegt die Erhaltung der „Außenerscheinung des Nordtraktes (Festsaaltrakt) inklusive Brunnen an dessen Südseite und der Steinblock mit dieser Inschrift … im öffentlichen Interesse.“ Somit ist das KUZ Mattersburg ist „im Sinne einer Teilunterschutzstellung gemäß §1 Abs. 8 Denkmalschutzgesetz und unter Denkmalschutz zu stellen“. Insgesamt sei das Kulturzentrum „als ein geschichtlich, künstlerisch und kulturell bedeutendes Denkmal mit Dokumentationsfunktion anzusehen“, so das Bundesdenkmalamt in seinem Bescheid.

Um die Auflagen des Bundesdenkmalamtes zu erfüllen, werde der ursprüngliche Plan nun geringfügig adaptiert, so Bieler. In Summe würde die Umsetzung der notwendigen Änderungen Mehrkosten in der Höhe von rund 1,5 Millionen Euro verursachen.

Der Bescheid sei rechtsgültig, Einsprüche wurden keine erhoben, so Bieler.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.burgenland.at

 

 

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at