Hauptausschuss genehmigt Auslandseinsätze des Bundesheeres und der Exekutive
Wien (pk) - Die Mitglieder des Hauptausschusses genehmigten am 01.12. die Fortsetzung zahlreicher Auslandseinsätze
im Rahmen von EU- und UNO-Missionen. Peter Pilz von den Grünen und Rainer Hable von den NEOS wehrten sich,
im Hinblick auf die Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah sowie auf die integrierte
Grenzverwaltungsmission der EU in Libyen Vorratsbeschlüsse zu fassen, da in beiden Fällen noch keine
Entsendungen erfolgt sind und solche im kommenden Jahr fraglich sind. Dazu hieß es seitens des Außenministeriums,
der Grenzübergang in Rafah (Gaza) sei weiterhin gesperrt, sollte sich aber eine Änderung ergeben, dann
wolle man schnell in der Lage sein, aus Östereich eine Unterstützung zur Verfügung stellen zu können.
Was Libyen betrifft, so handle es sich um eine wichtige Mission. Der Entsenderaum sei auf Tunesien ausgeweitet
worden, daher sei es geplant, nun tatsächlich PolizistInnen zu entsenden.
Die Entsendungen im Detail:
RACVIAC in Südosteuropa
Einstimmig passierte der Antrag des Außenministeriums den Ausschuss, sich weiter - bis Ende 2017 - am von
der EU und der OSZE initiierten Projekt RACVIAC (Regionales Verifikations- und Unterstützungszentrum zur Implementierung
von Rüstungskontrollabkommen in Südosteuropa) mit Sitz in der Nähe von Zagreb zu beteiligen. Dabei
ist die Teilnahme von bis zu 2 Stabsoffizieren sowie von weiteren 5 Personen für vorbereitende und unterstützende
Tätigkeiten und bis zu 20 Personen für Lufttransporte vorgesehen. Hauptaufgabe von RACVIAC ist die Förderung
des Dialogs und der Kooperation in Sicherheitsfragen durch eine Partnerschaft der Länder in der Region und
deren internationalen Partnern. Laut Unterlage des Außenministeriums wird auch Unterstützung beim weiteren
europäischen Integrationsprozess angeboten.
ALTHEA (EUFOR) (Bosnien und Herzegowina)
Bis Ende 2017 fortgesetzt wird auch das heimische Engagement bei EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina. Die Entsendung
umfasst bis zu 400 Angehörige des Bundesheeres bzw. weitere 250 Personen zur kurzfristigen Verstärkung
(maximal 3 Monate). Zusätzliche 30 Personen können für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten
und weitere 20 im Rahmen von Lufttransporten entsendet werden. Die Ausschussmitglieder stimmten dem einhellig zu.
Grundlagen für EUFOR ALTHEA bilden das Rahmenübereinkommen für den Frieden in Bosnien und Herzegowina
(Dayton Abkommen) aus 1995 und das betreffende UNO-Mandat. Aufgaben sind die Verhinderung von gewaltsamen Ausschreitungen,
die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung und die Schaffung eines gesicherten Umfelds. Wie aus der Unterlage
des Außenministeriums hervorgeht, ist angesichts des herausfordernden Reformprozesses in Bosnien und Herzegowina
und der damit verbundenen innenpolitischen Spannungen die ins Auge gefasste Schließung des OHR (Office of
the High Representative) in nächster Zukunft nicht absehbar.
UNMIK (UNO Interimsverwaltungsmission im Kosovo)
Ein Angehöriger oder eine Angehörige des Innenministeriums wird – ebenfalls nach einstimmigem Beschluss
- als "Police Operation Liaison Officer" auch im kommenden Jahr bei der Interimsverwaltungsmission der
UNO im Kosovo (UNMIK) Dienst versehen. Hauptaufgabe ist es, die UNMIK-Polizei in allen Kontakten mit der EU zu
vertreten, mit EULEX Kosovo – sie hat von UNMIK die Aufgaben im Bereich Rechtsstaatlichkeit übernommen - und
der kosovarischen Polizei Kontakt zu halten, Informationen über alle polizeilichen Aktivitäten im Kosovo
zu beschaffen und den Senior Police Advisor in operationellen und inhaltlichen Fragen zu beraten und zu unterstützen.
EULEX KOSOVO
Österreich bleibt im Kosovo jedenfalls bis Ende des Jahres 2017 präsent. Im Rahmen der EU-Rechtsstaatlichkeitsmission
(EULEX KOSOVO) werden nunmehr bis zu 10 Polizistinnen und Polizisten, bis zu 3 Angehörige des Justizministeriums
und bis zu 2 weitere Zivilpersonen vor Ort im Einsatz bleiben. Das Kontingent aus Österreich wird deshalb
reduziert, weil die Mission insgesamt verkleinert wurde. Der Beschluss im Hauptausschuss fiel mehrheitlich gegen
die Stimmen der FPÖ.
Hauptaufgabe der Mission ist es, die kosovarischen Behörden beim Aufbau eines modernen, internationalen Standards
entsprechenden Polizei-, Justiz- und Zollwesens zu unterstützen. Darüber hinaus verfügt die Mission
auch über begrenzte exekutive Zuständigkeiten, etwa bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter
Kriminalität, der Verfolgung von Kriegsverbrechen und interethnischen Gewalttaten. Auch helfen die TeilnehmerInnen
der Mission bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im Fall von Unruhen.
Kosovo KFOR
Österreich wird ferner seinen Einsatz im Rahmen des multinationalen Friedenseinsatzes im Kosovo (KFOR) bis
Ende 2017 mit einem Kontingent von bis zu 600 Angehörigen des Bundesheeres verlängern. Für den
Fall einer Krise sind zur kurzfristigen Verstärkung (maximal drei Monate) zusätzliche 250 Bundesheerangehörige
vorgesehen. Bis zu 30 weitere Personen können vorbereitende oder unterstützende Tätigkeiten ausführen
und bis zu 20 im Rahmen von Lufttransporten tätig sein.
Hauptaufgabe von KFOR ist die Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfelds im Kosovo, in dem die stark
reduzierte UNO-Übergangsverwaltung UNMIK sowie andere im Kosovo präsente internationale Organisationen
wie etwa die Rechtstaatlichkeitsmission EULEX der Europäischen Union ihre Tätigkeit entfalten können.
Wie der Antrag des Außenministers festhält, hat die NATO seit Juni 2009 begonnen auf Basis eines Beschlusses
des Nordatlantikrates und nach Konsultation der nicht der NATO angehörigen KFOR-Teilnehmerstaaten, die Präsenz
von KFOR im Einsatzraum in mehreren Phasen schrittweise zu vermindern. So wurden die Einsatzkräfte in einer
ersten Phase bis Februar 2011 auf rund 5.700 Personen reduziert und der Status der "abschreckenden Präsenz"
eingenommen. In einem weiteren Schritt soll die Reduzierung auf rund 2.500 Personen erfolgen und schließlich
in einer letzten Reduktionsphase der Status der "minimalen Präsenz" erreicht werden. Die Durchführung
der einzelnen Reduzierungsstufen ist von einer entsprechenden politischen Evaluierung und einer ausdrücklichen
Autorisierung durch den Nordatlantikrat abhängig. Auch dieser Antrag fand die Zustimmung aller.
KFOR
Stark aufgestockt wird die Beteiligung beim multinationalen Friedenseinsatz im Rahmen der operativen Reservekräfte
("Operational Reserve Force", ORF) für die KFOR. Die Ausschussmitglieder genehmigten die Fortsetzung
der Entsendung von nunmehr bis zu 600 Angehörigen des Bundesheeres sowie von bis zu 450 weiteren Personen
für vorbereitende bzw. unterstützende Tätigkeiten bis zumindest 30. Juni 2018. Weitere 20 Personen
können bei Lufttransporten eingesetzt werden. Die Erhöhung der Entsendestärken wird unter anderem
damit begründet, dass Österreich im zweiten Halbjahr 2017 das Kommando über das derzeit von Deutschland
geführte ORF-Bataillon für die Dauer eines Jahres übernehmen wird. Der Beschluss erfolgte ebenfalls
einstimmig.
NATO und EU wollen die Kräfte auf dem Westbalkan gemeinsam nutzen, weshalb sie nach dem Konzept der "Over-the-Horizon
Reserves" zusätzlich zu den im jeweiligen Einsatzraum eingesetzten Kräften operative Reservekräfte
an ihren Heimatstandorten bereithalten. Diese Kräfte können bei Verschärfung der Sicherheitslage
auf Anforderung des jeweiligen Operationskommandanten die KFOR in kurzer Frist verstärken.
Mission der OSZE in der Republik Moldau
Schließlich soll sich Österreich auch im kommenden Jahr mit bis zu 10 Angehörigen des Verteidigungsministeriums,
die sich dafür freiwillig bereit erklärt haben, an der OSZE-Mission in der Republik Moldau beteiligen.
Ebenso können weitere 25 Personen für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten und weitere
20 Personen für Lufttransporte entsendet werden. Die Mission wurde im Februar 1993 eingerichtet und sieht
heute ein umfassendes Programm in Bezug auf die Lagersicherheit von Klein- und Leichtwaffen und konventioneller
Munition vor. Darüber hinaus soll überaltete bzw. überschüssige Munition vernichtet werden.
Die Mission bietet auch ein Training im Bereich Lagersicherheit und Lagerverwaltung an. Sie findet auch nicht durchgehend
statt, sondern in Modulen, erfuhr Abgeordneter Hermann Brückl (F). Die Entsendung wurde einstimmig genehmigt.
EUAM Ukraine
Fortgesetzt bis 31. Dezember 2017 wird auch die Beteiligung Österreichs an der Mission der EU in der Ukraine
(EUAM Ukraine) mit bis zu 5 PolizistInnen als Missionsangehörige und bis zu 4 weiteren Angehörigen des
Innenministeriums für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten.
EUAM ist eine Mission im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), die die ukrainische
Regierung bei der Vorbereitung und Umsetzung eines umfangreichen Planungsprozesses zur Reform des zivilen Sicherheitssektors
unterstützen soll. Sie hat keine Exekutivbefugnisse. Der Experte des Außenministeriums konnte Abgeordneter
Tanja Windbüchler-Souschill gegenüber bestätigen, dass die Mission bereits Erfolge erzielt hat und
man in der Ukraine bereits einige Gesetze zur Modernisierung der Polizei beschlossen habe. Die Verlängerung
der Mission erfolgte mehrheitlich mit Zustimmung von SPÖ, ÖVP, Grünen, NEOS und Team Stronach gegen
die FPÖ.
EUMM Georgia
Mit weiterhin bis zu 3 PolizistInnen und bis zu 5 Angehörigen des Bundesheeres als BeobachterInnen wird sich
Österreich an der EU-Mission in Georgien (EUMM Georgia) bis zum 31. Dezember 2017 beteiligen. 25 weitere Personen
können für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten und bis zu 20 Personen für Lufttransporte
eingesetzt werden.
Die Aufgaben der Mission umfassen die Überwachung des russischen Truppenrückzugs, die Unterstützung
von vertrauensbildenden Maßnahmen, ferner das Monitoring der Bewegungsfreiheit in den beobachteten Zonen
sowie der Flüchtlingsrückkehr, die Beobachtung der Menschenrechtssituation sowie Unterstützung bei
der Normalisierung der umkämpften Gebiete, z.B. durch Wiederaufbau der Ziviladministration. Dabei arbeitet
die Mission eng mit der OSZE, der UNO, dem Büro des EU-Sondergesandten für den Südkaukasus, der
Europäischen Kommission und den in der Region tätigen Nichtregierungsorganisationen zusammen. EUMM Georgia
nimmt keine exekutiven Aufgaben wahr. Die BeobachterInnen versehen ihren Dienst unbewaffnet. Die Verantwortung
für die Sicherheit der Mission liegt in erster Linie bei den georgischen Behörden, führt der Außenminister
in seinem Bericht aus. Die Ausschussmitglieder unterstützen die Fortsetzung des österreichischen Engagements
in Georgien mehrheitlich gegen die Stimmen der FPÖ.
OSZE Armenien
Begrüßt wurde abermals einhellig, das OSZE-Büro in Eriwan weiterhin permanent mit einem Angehörigen
des Verteidigungsministeriums zu unterstützen. Zusätzlich können bis zu 5 Bundesheerangehörige
oder andere Personen für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten sowie weitere 20 Bundesheerangehörige
für den Einsatz bei Lufttransporten entsendet werden. Die Entsendung ist bis Ende 2017 begrenzt.
Ziel ist die Förderung von Sicherheit und Stabilität im Land und in diesem Sinn die Zusammenarbeit mit
dem armenischen Sicherheitssektor, dem Parlament und der Zivilgesellschaft. Im Vordergrund stehen dabei die Bereiche
Menschenhandel, Kampf gegen den Terror, wirtschaftliche Belange, Ausbildung, Wahlen, Umweltschutz, Gender, Rechtsstaatlichkeit,
Menschenrechte, Medienfreiheit und Reform im Sicherheitssektor. In Kooperation mit internationalen Partnern, wie
dem Genfer Zentrum für Demokratische Kontrolle der Streitkräfte (DCAF), oder aber auch mit bilateralen
Partnern, wie bspw. Österreich, unterstützt das OSZE-Büro Aktivitäten zur nationalen Bewusstseinsbildung
und zum zielgerichteten Kapazitätenaufbau. Wesentliche inhaltliche Aspekte sind die demokratische Kontrolle,
die Korruptionsbekämpfung und Rekrutierungsprozesse.
EUPOL COPPS (Palästinensische Gebiete)
Weiters wird Österreich auch 2017 bis zu 2 PolizistInnen zur EU-Polizeimission für die Palästinensischen
Gebiete (EUPOL COPPS – Coordinating Office for Palestinian Police Support) entsenden. Die Vorlage passierte den
Ausschuss gegen die FPÖ mehrheitlich.
Die EU will mit dieser Initiative helfen, in den palästinensischen Gebieten einen modernen und effektiven
Polizeiapparat mit internationalen Standards aufzubauen. EUPOL COPPS umfasst auch eine Rechtsstaatlichkeitskomponente,
die Beratungstätigkeit in polizeibezogenen Belangen der Strafjustiz bzw. des Strafvollzugs wahrnimmt. An der
Mission beteiligen sich derzeit 59 internationale Expertinnen und Experten, ergänzt durch 42 örtliche
Hilfskräfte.
EU BAM Rafah (Gaza)
Sollte der Grenzübergang Rafah in Gaza wieder gänzlich geöffnet werden, ist man von Seiten Österreichs
auch in Zukunft bereit, befristet bis 31. Dezember 2017, bereit, bis zu 2 ZollbeamtInnen und bis zu 2 PolizistInnen
zu entsenden, die ihren Dienst bei der EU-Grenzassistenzmission EU BAM Rafah (EU Border Assistance Mission Rafah)
versehen. Sie sollen mithelfen, die Abfertigungsprozeduren zu verbessern. Darüber hinaus zählt die Durchführung
von Ausbildungsmaßnahmen für palästinensische Polizisten und Zöllner zu den Tätigkeiten
der Mission. Dieser Beschluss erfolgte ebenfalls mehrheitlich gegen die Stimmen der FPÖ.
UNFICYP (Zypern)
Zypern gehört zum traditionellen Einsatzgebiet österreichischer SoldatInnen im Ausland. Die Mission hat
den Auftrag, die Wiederaufnahme der bewaffneten Auseinandersetzung zwischen griechischen und türkischen Zyprioten
zu verhindern. Nach der türkischen Intervention von 1974 wurde das Mandat der Mission erweitert. Es umfasst
seither unter anderem auch die Überwachung des de facto-Waffenstillstandes und die Erhaltung der Pufferzone
zwischen den Konfliktparteien.
Das österreichische Engagement bei der UNO-Mission UNFICYP (United Nations Peacekeeping Force in Cyprus) begann
bereits 1964 und wird mit bis zu 8 Angehörigen des Bundesheeres als Stabsangehörige und bis zu 25 weiteren
Personen für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten sowie weiteren 20 Personen für Lufttransporte
in diesem Sinn auch im nächsten Jahr fortgesetzt. Dafür stimmten SPÖ, ÖVP, Grüne, NEOS
und Team Stronach, dagegen war die FPÖ.
UNIFIL (Libanon)
Österreich wird - nach einstimmigem Beschluss - seine Beteiligung am UNO-Einsatz im Libanon (UNIFIL) mit einem
Logistikkontingent von bis zu 200 Angehörigen des Bundesheers sowie bis zu 50 weiteren HeeresmitarbeiterInnen
für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten sowie mit bis zu 20 weiteren Angehörigen des
Bundesheeres im Rahmen von Lufttransporten bis zumindest Ende 2017 fortsetzen. Hauptaufgabe ist es unter anderem,
die Wiederaufnahme von bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Israel und dem Libanon zu verhindern.
Die österreichischen Missionsmitglieder haben den Auftrag, Transporte und Versorgungstätigkeiten im gesamten
Einsatzraum von UNIFIL (Gebiet zwischen der Blauen Linie zu Israel im Süden und dem Litani-Fluss) und auf
den Hauptversorgungslinien im Libanon durchzuführen.
EUBAM Libyen
EUBAM Libyen ist eine Mission im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)
der EU-Länder. Sie soll in Kooperation mit der internationalen Gemeinschaft die libysche Regierung kurzfristig
bei der Verwaltung und Überwachung der libyschen Staatsgrenze unterstützen. Darüber hinaus zählt
es zu ihrer Aufgabe, bei der Entwicklung und Umsetzung einer kohärenten und umfassenden Strategie für
ein integriertes Grenzmanagement behilflich zu sein. Ziel ist es, die Fähigkeit der libyschen Regierung soweit
zu stärken, dass die Grenzsicherheit eigenständig gewährleistet werden kann.
Österreich wird auch im kommenden Jahr bis zu 5 Polizistinnen und Polizisten nach Libyen entsenden. Bis zu
vier Angehörige des Innenministeriums können darüber hinaus vorbereitende und unterstützende
Tätigkeiten übernehmen. Insgesamt sollen über 82 Expertinnen und Experten aus der EU bzw. allenfalls
auch aus Drittstaaten, 28 internationale Kräfte und 54 örtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der
Mission teilnehmen. Der Antrag des Außenministers passierte den Hauptausschuss mit Genehmigung von SPÖ,
ÖVP, NEOS und Team Stronach.
Mission MINUSMA (Mali)
Ebenfalls mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, NEOS und Team Stronach genehmigt wurde die Verlängerung
der Entsendung zur Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der UNO in Mali (MINUSMA) bis 31. Dezember
2017. Österreich beteiligt sich mit maximal 15 Angehörigen des Bundesheeres an dieser Mission – 10 Stabsoffizieren
und 5 Militärbeobachtern. Weitere 25 Bundesheermitarbeiter sind für vorbereitende und unterstützende
Tätigkeiten vorgesehen, bis zu 20 Bundesheerangehörige sollen beim Einsatz des Lufttransportsystems C-130
im Rahmen von Lufttransporten bzw. Aeromedevac helfen. Derzeit befinden sich sechs Personen aus Österreich
an der Mission, insgesamt wird diese von 43 Nationen unterstützt.
MINUSMA wurde vom UNO-Sicherheitsrat 2013 auf Grundlage der Resolution 2100 beschlossen. Aufgabe der Mission ist
im Wesentlichen die Stabilisierung wichtiger Bevölkerungszentren und die Unterstützung Malis bei der
Wiederherstellung staatlicher Autorität. Zudem soll der nationale politische Dialog gefördert und der
Wahlprozess begleitet werden. Auch der Schutz von Zivilpersonen und die Schaffung eines sicheren Umfelds für
die Leistung humanitärer Hilfe sowie für die Rückkehr der Binnenvertriebenen und der Flüchtlinge
zählt zu den Tätigkeitsfeldern der Mission.
Terroristisch-islamistischen Gruppen haben vor allem den Norden Malis destabilisiert. Obwohl sich die Sicherheitslage
im Vergleich zum Januar 2013 nach dem Einsatz französischer Truppen und der afrikanisch geführten Mission
AFISMA sowie der Nachfolgemission MINUSMA und der EU-Mission EUTM MALI verbessert hat, stellen die terroristisch-islamistischen
Gruppen trotz deutlicher Schwächung nach wie vor eine Gefahr für die Zivilbevölkerung sowie eine
Bedrohung für die territoriale und staatliche Integrität und Stabilität Malis dar.
Übungs- und Ausbildungsplan des Bundesheeres für 2017
Schließlich wurde auch der Übungs- und Ausbildungsplan 2017 für das Bundesheer gegen die Stimmen
der NEOS mehrheitlich genehmigt. Die diesbezüglichen Übungen betreffen laut Plan von Verteidigungsminister
Hans Peter Doskozil ein Vorhaben im Rahmen internationaler Organisationen wie UNO, OSZE etc., fünf Übungen
im Rahmen der EU, vier Übungen im Rahmen der NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfF) und 18 Vorhaben
im Rahmen bi- und multinationaler Kooperationen.
Aufgrund von Fragen der Abgeordneten Rainer Hable (N) und Waltraud Dietrich (T) erläuterte der Generalmajor
des Verteidigungsministeriums, die Übungen in Ghana und Senegal dienten der Unterstützung der dortigen
Streitkräfte, um diese zu befähigen, selbst an UNO-Friedensmissionen teilnehmen zu können.
Peter Pilz thematisierte im Zusammenhang mit dem Übungs- und Ausbildungsplan die Lage in der Türkei und
hinterfragte kritisch, ob es vor dem Hintergrund der dortigen aktuellen Entwicklung zielführend ist, gemeinsame
Übungen mit den dortigen Streitkräften abzuhalten. Derzeit ist die Türkei an solchen Übungen
beteiligt, vor allem am West-Balkan.
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