BundesrätInnen sehen Verbesserungsbedarf bei Förderrichtlinien
Wien (pk) - Die Fehlerquote bei der Verwendung der EU-Mittel ist weiterhin hoch. Das zeigt einmal mehr der
Europäische Rechnungshof (ERH) auf, dessen Jahresbericht 2015 vom Bundesrat diskutiert wurde. Der Bericht
wurde vom Bundesrat einstimmig zur Kenntnis genommen. Wie der EU-Rechnungshof ausführt, waren die fehlerhaften
Ausgaben nur in den wenigsten Fällen auf Betrug, Ineffizienz oder Verschwendung zurückzuführe. Vielmehr
handelt es sich dabei um eine Schätzung der Mittel, die nicht hätten ausgezahlt werden dürfen, weil
sie nicht vollständig im Einklang mit den EU-Vorschriften verwendet wurden. Grundsätzlich ist dem ERH
zufolge die Fehlerquote bei Förderregelungen, die auf der Erstattung von Kosten der Begünstigten basieren,
tendenziell höher als bei Regelungen, die auf Zahlungsansprüchen beruhen.
Der EU-Ausschuss des Bundesrates nehme seine Verantwortung wahr, das zeige sich auch mit der intensiven Befassung
mit dem Bericht des ERH, hielt Edgar Mayer (V/V) fest. Der Bericht zeige eine Fehlerquote auf, die mit 3,8% noch
immer deutlich über der Toleranzgrenze von 2% lag. Immerhin gebe es auch eine positive Tendenz. Oskar Herics,
Österreichs Vertreter im ERH, habe gegenüber dem EU-Ausschuss des Bundesrates vor allem auch die Entwicklung
in der EU kritisiert, immer mehr Finanzinstrumente zu schaffen, wie den Europäischen Stabilitätsmechanismus
(ESM) oder die Europäische Investitionsbank (EIB), mit eingeschränkter Kontrolle des ERH. Der ERH ist
etwa bei der EIB nur dort zuständig, wo diese Programme im Auftrag der Kommission durchführt. Herics
plädiere auch dafür, bei den Prüfungen der Finanzinstrumente einen stärkeren Fokus auf die
Wirkung zu legen. Einen unbefriedigenden Zustand hat der Prüfer auch in Hinblick auf die Europäische
Zentralbank (EZB) geortet, erinnerte Mayer. ES sei nicht Sache des ERH, Fragen der Geldpolitik zu prüfen,
zu kritisieren sei aber der mangelnde Zugang zu den Unterlagen. In Österreich gebe es Systemmängel bei
der Abwicklung von Projekten, was zu Korrekturen führte.
Die EU verwalte ein großes Budget, das brauche entsprechende Kontrolle, betonte Stefan Schennach (S/W). Ein
Problem bestehe darin, dass zu oft Gelder unter falschen Titeln ausgezahlt werden, was dann zu Korrekturen führt.
Schennach hob hervor, dass die Rate der Aufdeckung von Fehlern durch den ERH weit höher liegt als in den Nationalstaaten.
Systemmängel bei der Abwicklung von EU-Projekten machten letztes Jahr auch hierzulande Finanzkorrekturen von
10 Mio. € erforderlich. Speziell die Auszahlungen aus den EU-Strukturfonds an Österreich waren korrekturbedürftig.
Der ERH stellte bei der Republik in diesem Bereich für den Zeitraum 2009 bis 2015 mit 53% eine deutlich über
dem EU-Schnitt (42%) liegende Fehlerquote fest, das sei sehr hoch. Österreich müsse hier dringend Korrekturen
vornehmen. Ein großes Problem des EU-Budgets liegt aus Schennachs Sicht darin, dass aufgrund der Bestimmungen
Gelder oft nicht abgerufen werden können, zuletzt etwa zehn Prozent der Mittel. Hier liege ein Systemfehler
vor, da gerade Staaten mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten hier weitere Nachteile erleiden.
Es sei wichtig, dass die Regierungen der EU-Staaten auf ihre Rechnungshöfe hören, meinte Christoph Längle
(F/V). So zeige der österreichische Rechnungshof immer wieder hohe Sparpotenziale auf. Was die EU betreffe,
so sei zwar positiv zu vermerken, dass die Fehlerquote rückläufig sei, es gebe aber Verbesserungsbedarf,
auch für Österreich. Besonders die hohe Fehlerquote in den Strukturfonds, die über dem EU-Schnitt
liege, müsse gesenkt werden. Österreich als Nettozahler zahle rund 1,1 Mrd. € mehr an die EU ein, als
es aus dem Budget erhalte, erinnerte Längle. Für ihn ist es dabei besonders wichtig, auf die österreichische
Landwirtschaft zu achten. Die Freiheitlichen stehen klar zu Europa und zum Miteinander, hielt er fest. Sie betonten
aber gleichzeitig, dass eine bessere Kontrolle der Finanzpolitik der EU notwendig ist.
Heidelinde Reiter (G/S) hinterfragte, wie aussagekräftig die 3,8% einer durchschnittlichen Fehlerquote ist,
das sie in den verschiedenen Bereich sehr unterschiedlich ist. Immerhin sei die Zahl der Fälle, wo tatsächlich
betrügerische Absicht vorliege, sehr niedrig. Erfreulich ist aus ihrer Sicht, dass die Empfehlungen des ERH
von der EU-Kommission sehr konsequent nachvollzogen werden. Eine Schwachstelle der Förderpolitik der EU ist
für Reiter, dass es gerade für schwächere Gruppen schwierig sei, Mittel tatsächlich abzuholen.
Daher sei es kein Wunder, wenn Förderungen an große Betriebe und große Projekte fließen,
meinte sie. Auch für strukturschwache Länder sei es schwer, Mittel abzuholen. Dem ERH sei das Problem
bekannt und er versuche, Hilfestellungen zu leisten. Handlungsbedarf für Österreich ortete die Bundesrätin
in der Zielerreichung von Projekten und der Darstellung des Nutzens von Projekten. Das gelte auch beim Einsatz
vom Mitteln gegen den Klimawandel, hier werden die EU-Ziele nicht erreicht. Ein sehr negativer Punkt ist für
Reiter, dass in der Frage der Finanztransaktionssteuer sich nichts bewegt hat.
Martin Preineder (V/N) betonte, dass gerade die österreichische Landwirtschaft von den EU-Zahlungen abhängig
ist, da die geringen Lebensmittelpreise gerade die Produktionskosten abdecken. Die Ausgleichszahlungen der EU sind
damit notwendig, um tatsächlich ein Einkommen zu erzielen. Österreich hat im Vorjahr 1,5 Mrd. € aus dem
EU-Haushalt zurückerhalten, davon 1,1 Mrd. € für die Landwirtschaft. Gerade im Bereich der Landwirtschaft
gebe es allerdings auch eine Fehlerquote von 33%, was unter dem EU-Durchschnitt von 45% liegt. Allerdings wäre
mit mehr Kontrolle aus Sicht Preineders nicht mehr Effizienz zu erreichen, da die Kontrollen bereits jetzt eine
hohe Belastung der LandwirtInnen darstellen. Ein Grundproblem der Förderungen liegt laut dem Bundesrat in
der Koppelung des Großteils der Ausgleichszahlungen an die Fläche. Diese sei aber notorisch schwierig
zu bestimmen und schwanke je nach angewandter Messmethode beträchtlich. Insgesamt habe das aber finanztechnisch
für die EU keine weiteren Auswirkungen, gab er zu bedenken. Ein typisches Beispiel für Überbürokratisierung
der Förderrichtlinien stellt für Preineder auch die Feststellung der Almflächen dar. Für die
Bäuerinnen und Bauern sei eine Senkung der Bürokratie vordringlich. Preineder appellierte, mehr Augenmaß
bei den Förderrichtlinien walten zu lassen und klare Vorgaben zu schaffen, was bei Anträgen förderrelevant
ist, und was nicht.
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