Weiteres Thema im Hauptausschuss: Aktuelle Entwicklung des Bankenpakets
Wien (opk) - Das Bankenpaket verzeichnet einen Negativsaldo von rund 8,9 Mrd. €. Das geht aus dem Bericht
des Finanzministers hervor, der am 01.12. im Hauptausschusses diskutiert wurde. Darüber hinaus stand auch
die Exportförderung zur Diskussion.
Bankenpaket: Negativsaldo liegt bei rund 8,9 Mrd. €
Das Bankenpaket (Finanzmarktstabilitätsgesetz - FinStaG), das im Jahr 2008 beschlossen wurde, verzeichnete
per 30. September 2016 einen negativen Saldo von rund 8,917 Mrd. €. Bisherigen Einnahmen in der Höhe von rund
3,045 Mrd. € stehen Ausgaben im Ausmaß von 11,963 Mrd. € gegenüber. Das Paket sieht derzeit einen Rahmen
von 23,5 Mrd. € vor, davon sind nur mehr rund 6,369 Mrd. € übrig. Das geht aus dem jüngsten Quartalsbericht
von Finanzminister Hans Jörg Schelling gemäß Finanzmarktstabilitätsgesetz hervor, der heute
mit jenen des letzten Quartals 2015 und der ersten beiden Quartale 2016 im Hauptausschuss diskutiert und mit den
Stimmen von SPÖ, ÖVP FPÖ und Team Stronach zur Kenntnis genommen wurde.
Die Gründung der staatlichen Abbaugesellschaften – wie HETA Asset Resolution AG, KA Finanz AG und immigon
portfolioabbau ag – hat auch Auswirkungen auf das Maastricht-Defizit, da diese dem Sektor Staat zugerechnet werden.
Wie der Bericht des Finanzministers festhält, fließen in den Maastricht-Schuldenstand Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten und Kunden, verbriefte Verbindlichkeiten und nachrangige Verbindlichkeiten zum
Nominalwert ein.
Wie Finanzminister Hans Jörg Schelling in Bezug auf die HETA im Ausschuss auf Anfrage von Abgeordnetem Werner
Kogler (G) berichtete, läuft heute das Rückkaufangebot des Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (K-AF)
an. Es sei aber nicht abzuschätzen, wie viele Gläubiger tatsächlich davon Gebrauch machen, sagte
er.
Die KA Finanz AG baue zügig ab, führte Schelling weiter aus, ebenso die immigon portfolioabbau ag. Bei
letzterer könne man davon ausgehen, dass sie mit einem leichten Überschuss vom Markt zu nehmen sein werde
und seitens des Staates keine weiteren Leistungen mehr notwendig sein werden, zeigte sich der Finanzminister überzeugt.
Für die Volksbanken gebe es einen Tilgungsplan, so Schelling weiter. Die Rückzahlung von 300 Mio. € erfolge
aber in Etappen.
Neuer Rekordwert bei Ausfuhren trotz schwierigem Marktumfeld
Obwohl die österreichische Exportwirtschaft sowohl 2014 als auch 2015 mit einem schwierigen Marktumfeld zu
kämpfen hatte, konnte im Vorjahr abermals ein Rekordwert bei den Ausfuhren erzielt werden, geht aus dem Tätigkeitsbericht
des Beirats gemäß Ausfuhrförderungsgesetz hervor, der im Ausschuss mehrheitlich gegen die Stimme
der NEOS zur Kenntnis genommen wurde.
Die Exporte von Waren- und Dienstleistungen stiegen gegenüber dem Vorjahr auf rund 180 Mrd. € (2014: 176 Mrd.
€), das entspricht einer Exportquote von ca. 53% des BIP (2014 betrug die Quote 54%). Allein der Warenexport erhöhte
sich 2015 um 2,7% auf knapp 132 Mrd. € (2014: 128 Mrd. €).
Wie schon 2014 haben die ungelöste Ukraine/Russland-Krise und die Konflikte im Nahen Osten die Exportentwicklung
jedoch beeinträchtigt, gibt der Beirat zu bedenken. Darüber hinaus zeigten die Wachstumsverlangsamung
in China und in den von Rohstoffen besonders abhängigen Schwellen- und Entwicklungsländern zunehmend
negative Auswirkungen auf die Nachfrage nach heimischen Gütern. Positiv habe sich hingegen die Euro-Schwäche
auf die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Exporteure ausgewirkt, vor allem im Dollarraum.
Die Exporte in die einzelnen Länder haben sich sehr unterschiedlich entwickelt. So hat die EU für die
österreichische Exportwirtschaft weiterhin eine überragende Bedeutung. Nach wie vor gehen fast 70% des
Gesamtexports in diesen Raum. Die Ausfuhren stiegen 2015 überdurchschnittlich um 3%. Die Zuwachsraten nach
Deutschland stiegen um 3,6%, nach Großbritannien um 5,9%, nach Polen um 7,7% und nach Tschechien um 9,4%.
Rückgänge waren nach Frankreich (-6,1%) zu verzeichnen. Die Ausfuhren nach Italien stagnierten.
Die Exporte in Drittstaaten stiegen in Summe um 2%. Kräftig wuchsen die Exporte in die Schweiz (+6,5%) und
in die USA (+17%). Die USA haben damit ihre Bedeutung als zweitwichtigster Exportmarkt hinter Deutschland weiter
ausgebaut, konstatiert der Bericht.
Als Folge des Ukraine-Russland-Konflikts und des Preisverfalls bei den Rohstoffen sind die Ausfuhren in die GUS-Staaten
im Vorjahr abermals stark eingebrochen und fuhren ein Minus von 35% ein. Neben Russland (-38%) und Ukraine (-35%)
waren besonders Kasachstan (-14%) und Belarus (-32%) betroffen.
Die Exporte in die Schwellenländer haben sich sehr uneinheitlich entwickelt. So gab es laut Auflistung Steigerungen
im Warenverkehr mit Mexiko, Indien, Südafrika und mit der Türkei mit einem Plus zwischen 2% und 28%.
Rückläufig waren die Exporte nach Brasilien und China mit einem Minus von 2% bis 10%.
Positiv haben sich auch die Exporte in die OPEC-Staaten entwickelt (+4%), obwohl die Förderländer unter
dem niedrigen Ölpreis litten. Den stärksten Zuwachs mit +15% gab es in die Vereinigten Arabischen Emirate.
Nach Saudi Arabien jedoch exportierte Österreich um 2% weniger.
Die Schwellenländer seien weiterhin wesentliche Stütze der Weltwirtschaft geblieben, wichtige Konjunkturimpulse
seien aber verstärkt von den Industrieländern gekommen, hält der Bericht fest. Insgesamt habe sich
das Wachstum des Welthandels auf knapp unter plus 3% verlangsamt.
Die Verfasser des Berichts unterstreichen wie in den vorangegangenen Berichten auch, dass für die österreichische
Exportwirtschaft in den kommenden Jahren bedeutende Anpassungen notwendig sein werden. In Bezug auf die regionale
Ausrichtung und die Produktpalette müsse man sich einem Strukturwandel und einer Strukturbereinigung stellen,
die Exportförderung solle und werde diese Entwicklung begleiten. Aufgrund veränderter wirtschaftlicher
Parameter sei es notwendig, die Absatzmärkte für die Exportprodukte auf eine breite Basis zu stellen.
Bilanz der Ausfuhrförderung im Jahr 2015
Das Ausfuhrförderungsgesetz ermöglicht die Gewährung von Bundeshaftungen von derzeit bis zu 50 Mrd.
€. Zum 31. Dezember 2015 war dieser Rahmen mit einem Haftungsstand von 26,2 Mrd. € ausgenützt (28,5 Mrd. €
Ende 2014). Damit lag die Ausnützung 2015 bei rund 52,4% (rund 57% Ende 2014). Im Jahr 2015 wurden Haftungen
von insgesamt rund 3,76 Mrd. € (2014 rund 3,84 Mrd. €) neu übernommen, davon fielen rund 1,73 Mrd. € auf Garantien
(2014 1,8 Mrd. €) und rund 1,79 Mrd. € auf Wechselbürgschaften (2014: 1,9 Mrd. €).
Wichtigster Kunde bei den Exportgarantien bleibt die Industrie. Rund die Hälfte aller Garantien betreffen
den Energiesektor (20%), die Metallindustrie (18%) sowie die Medizintechnik (16%).
Was die regionale Verteilung betrifft, so zeigt sich weiterhin eine hohe Konzentration der Exportunternehmen und
Investoren auf die Länder in Süd- und Osteuropa. 39% des Gesamtobligos entfallen auf diese Länder,
allein die Geschäfte in Russland und in der Ukraine haben zusammen ein Haftungsvolumen von 2,8 Mrd. €.
Im Rahmen der Haftungsfälle für Bundesgarantien wurden 2015 81 Mio. € ausbezahlt, wobei die größte
Position auf ein politisch bedingt notleidend gewordenes Projekt in Libyen entfiel. Weitere Schadensfälle
betrafen Russland, Iran und Singapur. An Rückflüssen zu Schadenszahlungen konnten rund 58 Mio. € eingenommen
werden. Davon entfiel der größte Teil auf den Irak, der die Umschuldung pünktlich bedient. Die
Einnahmen aus Garantieentgelten betrugen rund 152 Mio. €, was eine erfreuliche Entwicklung darstellt, wie der Bericht
anmerkt. Das Ausfuhrförderungs-Verfahren trägt sich selbst, 2015 konnte ein Überschuss von rund
142 Mio. € erzielt werden. Eine ähnlich positiv niedrige Bilanz der Schadensfälle erwartet der Finanzminister
auch für das laufende Jahr.
Die Ausfuhrförderung im Jahr 2016
Im Rahmen dieser Debatte standen auch die Berichte des Finanzministers über die im 4. Quartal 2015 und in
den ersten drei Quartalen 2016 übernommenen Haftungen, Haftungsinanspruchnahmen und Rückflüsse aus
Haftungsinanspruchnahmen auf der Tagesordnung. Sie wurden ebenfalls mehrheitlich gegen die Stimme der NEOS zur
Kenntnis genommen.
Der Haftungsrahmen von 50 Mrd. € war Ende September 2016 mit 23,4 Mrd. € (24,5 Mrd. € per 30. Juni 2016, 25,2 Mrd.
€ per 31. März 2016, 25,9 Mrd. € per 31. Dezember 2015) ausgeschöpft, womit die Ausnützung bei rund
46,8% (49% per 30. Juni 2016, 50,3% per 31. März 2016, 51,8% per 31. Dezember 2015) lag.
Von den angeführten Haftungen entfielen von Juli bis Ende September 2016 insgesamt rund 8,3 Mrd. € auf Internationalisierungsprojekte
österreichischer Unternehmen. Die Ausnützung des Haftungsrahmens war im Vergleich zum Vorjahr und zum
Vorquartal wegen des Auslaufens von bestehenden Haftungen rückläufig. Die Neuzusagen sind ebenfalls im
Vergleich zum Vorjahr gesunken, konnten aber im Vergleich zum Vorquartal deutlich gesteigert werden, hält
der jüngste Bericht fest. Nach Auskunft des Finanzressorts werden rund 1.100 Garantie- und Wechselbürgschaftsnehmer
betreut.
Die neuen Haftungszusagen im 3. Quartal 2016 betrafen ein Volumen von rund 940 Mio. € (2. Quartal 2016: 596 Mio.
€). Davon entfielen auf Garantien rund 511 Mio. €, auf Wechselbürgschaften rund 390 Mio. € und für die
Österreichische Entwicklungsbank rund 39 Mio. €.
Für Großprojekte wurden im letzten Quartal 11 Garantien, im ersten Quartal 2016 sieben, im 2. Quartal
sechs und im 3. Quartal fünfzehn Garantien übernommen, die im Einzelfall 10 Mio. € überstiegen,
wobei darunter ein Spitalsausbau-Projekt in Laos und ein Wasserkraftprojekt in Angola mit möglichen erheblichen
ökologischen Auswirkungen fallen. Projektinformationen bietet auch die Website der Österreichischen Kontrollbank
( www.oekb.at ).
Im Ausschuss wurden einige Projekte mit möglichen erheblichen ökologischen Auswirkungen von Abgeordneter
Tanja Windbüchler-Souschill (G) thematisiert. Sie hob jedoch positiv die Evaluierungsreise der Kontrollbank
und des Finanzministeriums hervor. Finanzminister Hans Jörg Schelling betonte dazu, dass es laufend Evaluierungen
gebe und man in gegebenem Fall auch Entschädigungspläne erarbeite.
Was das von Rainer Hable (N) angesprochene Wechselkursrisiko betrifft, so übernehme Österreich bei Haftungen
kein Wechselkursrisiko, bekräftigte Schelling.
Verordnung zum automatischen Datenaustausch in Steuerangelegenheiten
Einstimmig genehmigt wurde vom Hauptausschuss auch der Verordnungsentwurf zum Gemeinsamen Meldestandard-Gesetz
(GMSG). Dieses regelt den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten im Verhältnis zu
Drittstaaten. Grundlage dafür ist das im Mai 2013 von Österreich unterzeichnete Übereinkommen über
die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen, das am 1. Dezember 2014 in Kraft trat, sowie das Ende Oktober 2014
unterzeichnete Regierungsübereinkommen (OECD-MCAA). Die Verordnung listet nun jene Drittstaaten auf, die als
teilnehmende Staaten anzusehen sind. Sie soll Anfang 2017 in Kraft treten. Österreich hat sich verpflichtet,
Informationen über Finanzkonten erstmals bis September 2018 für das Kalenderjahr 2017 zu übermitteln.
Jene Länder, die teilnehmen könnten, aber nicht teilnehmen, sollen laut EU-Kommission auf eine schwarze
Liste kommen. Was die Nicht-Teilnahme der USA betrifft, so gebe es intensive Verhandlungen über die dortigen
Steueroasen, informierte der Finanzminister Abgeordneten Werner Kogler (G). Er könne aber keine Prognosen
abgeben, wie sich die neue US-Administration dazu stellen werde. Auch sei es für die EU schwierig, Druck zu
machen, solange es Steueroasen in den eigenen Reihen gibt, räumte Schelling ein. Die EU sei auch bestrebt,
ein Trust-Register zu erstellen, denn ohne ein solches werde der automatische Datenaustausch nicht funktionieren.
Neues Mitglied im AdR
Neues stellvertretendes österreichisches Mitglied im Ausschuss der Regionen (AdR) wird der Wiener Landtagsabgeordnete
und Gemeinderat Peter Florianschütz. Er tritt damit die Nachfolge von Staatssekretärin Muna Duzdar an.
Florianschütz wurde vom Österreichischen Städtebund nominiert und ist stellvertretender Vorsitzender
des Ausschusses für Europäische und internationale Angelegenheiten des Wiener Gemeinderats.
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