BIG-Investitionen sichern jährlich 8.600 Arbeitsplätze

 

erstellt am
02. 12. 16
11:00 MEZ

Aussprache im Bautenausschuss über Bundesimmobilien GmbH, Vertagung von Oppositionsanträgen
Wien (pk) - Mit 560 Mio. € an jährlichen Investitionen löst die Bundesimmobilien GmbH (BIG) einen Produktionswert von einer Milliarde € aus und sichert 8.600 Arbeitsplätze. In der Sitzung vom 01.12. des Bautenausschusses unterstrichen die beiden BIG-Geschäftsführer Hans-Peter Weiss und Wolfgang Gleissner die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Tätigkeit der GmbH, wobei sie insbesondere die Beteiligung an der Wohnbauinitiative der Bundesregierung sowie die Projekte im Schul- und Universitätsbereich hervorhoben.

Neben der aktuellen Aussprache standen auch Anträge der Oppositionsparteien auf der Tagesordnung, die allerdings alle vertagt wurden. So drängten die NEOS auf klare Bezugsregelungen für gemeinnützige Wohnbauvereinigungen und auf Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung. Die Grünen wiederum brachten Forderungen ein, die auf leistbares Wohnen abzielen und präsentierten einen Vorstoß, eine verpflichtende Wärmedämmung für die oberste Geschossdecke zu prüfen.

BIG-Projekte nach ökologischen, ökonomischen und sozialen Kriterien ausgerichtet

"Wir bauen und sanieren Häuser nach ökologischen, ökonomischen und sozialen Leitlinien", brachten die beiden Geschäftsführer Hans-Peter Weiss und Wolfgang Gleissner die Devise der BIG auf den Punkt. Die BIG bewirtschaftet 2.200 Liegenschaften mit einer Gesamtfläche von 7 Mio. Quadratmetern, erfuhren die Abgeordneten in der Aktuellen Aussprache. Die Bilanzsumme beträgt 12,1 Mrd. €, 2015 wurden 990 Mio. € an Umsätzen erzielt, wobei Weiss und Gleissner für dieses Jahr mit einer Steigerung auf über 1 Mrd. rechnen. Mehr als 60% des Portfolios betreffen Schul- und Universitätsgebäude, aber auch der Wohnbau zählt zu den Schwerpunkten der BIG.

Im Rahmen der Wohnbauinitiative der Bundesregierung hat die GmbH bereits 6.400 Wohnungen gesichert, über 3.000 sind im Bau. 40% sind Eigentumswohnungen, 60% Mietwohnungen. Um Wohnen auch leistbar zu machen, senkt die BIG die Eintrittsbarrieren, etwa durch eine weitgehende Reduktion von Zusatzkosten sowie den Verzicht auf Provisionen und Vertragserrichtungskosten. Für Flüchtlinge wiederum stellt die BIG 105.000 Quadratmeter zur Verfügung. Insgesamt sei es gelungen, durch Steigerung der Kostentransparenz das Kostenbewusstsein zu erhöhen und den Personaleinsatz zu optimieren. Bei der Sanierung wiederum werde nicht nur auf die Energieeffizienz, sondern auch auf die Bedürfnisse der NutzerInnen Bedacht genommen.

Die Schwerpunktsetzung in Richtung Wohnungsbau wurde auch von den ÖVP-Abgeordneten Johann Singer und Norbert Sieber sowie von Philipp Schrangl (F) ausdrücklich honoriert. Katharina Kucharowits (S) unterstrich die Bedeutung einer auch für junge Menschen leistbaren Gestaltung der Miethöhe, während ihr Fraktionskollege Franz Kirchgatterer den Blick auf die Impulse der BIG-Investitionen für die Beschäftigung lenkte. Gabriela Moser (G) und Ulrike Weigerstorfer (T) riefen die BIG auf, bei ihrem Bau- und Sanierungsprogramm die Klimaschutzziele im Auge zu behalten.

Gemeinnützige Wohnbauvereinigungen: NEOS für transparente Bezugsregelungen
Auf Kritik an den Bezügen von Vorstandsmitgliedern, GeschäftsführerInnen und Angestellten von gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen reagiert Gerald Loacker von den NEOS mit einem Initiativantrag auf Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (1910/A(E)), in dem er einen Ausschluss von anderen Zulagen als der Verwendungszulage sowie mehr Transparenz bei den Pensionsbeiträgen fordert. Seinen Intentionen zufolge soll der zur freiwilligen Pensionsvorsorge zu leistende Beitrag des Unternehmens in die Pensionskasse und eine zur freiwilligen Pensionsvorsorge zu leistende Versicherungsprämie zusammen 10% des Jahresbruttogehalts nicht überschreiten. Anstoß nimmt Loacker auch an einer Bestimmung des Gesetzes, der zufolge eine Überschreitung der Bezüge von bis zu 50% im Fall der Tätigkeit für mehrere Bauvereinigungen erlaubt ist, wenn dies aufgrund des besonderen Umfangs der Bau- und Verwaltungstätigkeit und der sich daraus ergebenden Arbeitsbelastung gerechtfertigt erscheint. Diese Regelung sollte nur dann zulässig sein, wenn die Genossenschaften nicht wirtschaftlich miteinander verbunden sind.

Die Initiative wurde vertagt, da die Regierungsparteien zunächst die Compliance-Regelungen der Branche abwarten wollen.

NEOS für Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbauförderung
Einen neuerlichen Anlauf zur Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbauförderungsbeiträge einschließlich der Rückflüsse unternahmen die NEOS mit einem Entschließungsantrag (1912/A(E)). Gerald Loacker verspricht sich davon vor allem Impulse für die Sanierung und die Schaffung von Wohnraum. Auch hier entschieden die Regierungsparteien auf Vertagung. Katharina Kucharowits (S) wies in diesem Zusammenhang auf die im Finanzausgleich enthaltene Neugestaltung der Wohnbauförderung hin und drückte die Hoffnung aus, dass die Länder die von ihnen eingenommenen Beträge auch tatsächlich dem Wohnbau zuführen.

Grünes Maßnahmenpaket für leistbares Wohnen
Die Forderung nach Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung ist auch einer zentralen Punkte eines von Gabriela Moser (G) vorgelegten Maßnahmenpakets für leistbares Wohnen (139/A(E)). Die Wohnbauförderung sollte darüber hinaus auch an die Kriterien der Leistbarkeit gebunden werden. Weitere Stoßrichtungen sind die Gewinnung privaten Kapitals für leistbaren Wohnbau sowie generell eine Durchforstung des Normenkatalogs.

In Richtung leistbares Wohnen geht auch die Forderung (1062/A(E)) von Julian Schmid (G), Maklerprovisionen nur bei faktischer Leistung fällig zu stellen. In der Praxis komme es immer wieder vor, dass Wohnungssuchende für ihre neue Mietwohnung Maklerprovision zahlen müssen, auch wenn sie das Objekt über eine Online-Plattform und ohne Beauftragung und Zutun eines Maklerbüros gefunden haben, gab der Jugendsprecher der Grünen zu bedenken.

Die Regierungsparteien orteten noch weiteren Diskussionsbedarf und entschieden auf Vertagung der beiden Anträge.

Grüne stellen verpflichtende Wärmedämmung für Dachböden zur Diskussion
Um die Klimaziele auch nur annähernd zu erfüllen, braucht es größere Anstrengungen bei der thermischen Sanierung schlecht gedämmter Gebäude, ist Gabriela Moser (G) überzeugt. Die Bautensprecherin der Grünen will nun in einem Entschließungsantrag (1638/A(E)) die Idee prüfen lassen, HausbesitzerInnen und Bauherren zur Sanierung bzw. Nachrüstung der obersten Geschossdecke zu verpflichten. Vorbild dafür sollten die deutschen Energieeinsparverordnungen sein, die bei Neuerwerbungen eine Nachrüstpflicht hinsichtlich Wärmedämmung vorsehen. Ausgenommen von der Nachrüstverpflichtung sind demnach nur Ein- und Zweifamilienhäuser, wenn der Eigentümer bereits vor Februar 2002 eingezogen ist.

Es gebe in Österreich bereits Bestimmungen über die Dämmung der obersten Geschossdecke, erinnerte ÖVP-Abgeordneter Johann Singer und trat dafür ein, die Entwicklungen in diesem Bereich entsprechend zu beobachten. Damit war auch der Vertagungsgrund für diesen Antrag gegeben

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.parlament.gv.at

 

 

 

 

 

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