Evaluierung ergibt einige Ansätze zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes in Österreich
Wien (pk) - Über ein Jahr lang hat eine Expertengruppe des Sozial- sowie Familienministeriums die gesetzlich
vorhandenen Gleichbehandlungsinstrumente in Österreich evaluiert. Unter den ExpertInnen waren auch VertreterInnen
der Sozialpartner, der Gleichbehandlungskommission, der Gleichbehandlungsanwaltschaft, des Klagsverbandes sowie
der Bundesländer. Ihr Evaluierungsbericht ( III 324 d.B.), der einige Ansätze zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes
und zur Unterstützung von Diskriminierungsopfern gibt, liegt dem Parlament nun vor. Er steht am 06.12. auf
der Tagesordnung des Gleichbehandlungsausschusses.
Im Allgemeinen spricht sich das ExpertInnenteam im Bericht dafür aus, die derzeit bestehende zivilrechtliche
Ausrichtung des Gleichbehandlungsrechts aufrechtzuerhalten. Als wesentlichsten Vorteil in der Rechtsdurchsetzung
erachtet sie die Niederschwelligkeit der Verfahren ohne Kostenrisiko für Diskriminierungsopfer.
Im Zuge der Evaluierung wurden aber auch einige Schwachstellen im heimischen Gleichbehandlungsrecht aufgedeckt.
Verstärkte und koordinierte Bewusstseinsbildungsarbeit und Maßnahmen zur Beschleunigung der Verfahren
vor der Gleichbehandlungskommission sind dabei wichtige Handlungsempfehlungen, wie Frauenministerin Sabine Oberhauser
und Sozialminister Alois Stöger im Vorwort des Evaluierungsberichts geltend machen. Eine weitere zentrale
Empfehlung der Evaluierungsgruppe betrifft die Verfahrensverkürzung bei der Rechtsdurchsetzung.
Schaffung eines einheitlichen Kompetenztatbestandes im Bundesverfassungsgesetz soll geprüft werden
Die ExpertInnen kritisieren im Bericht aber insbesondere die derzeit geltende Kompetenzverteilung zwischen Bund
und Ländern, die zu einer Zersplitterung der Materie und zu Unklarheiten in der Anwendung von Gleichbehandlungsregelungen
sowie bei Zuständigkeiten von Antidiskriminierungsstellen führen würden. Das Gremium empfiehlt daher,
die Möglichkeit eines einheitlichen Kompetenztatbestandes im Bundesverfassungsgesetz zu prüfen. Dieser
Vorschlag wird von den Bundesländern jedoch genauso abgelehnt wie jener, einen Konsultationsmechanismus für
Kompetenzkonflikte zwischen Gleichbehandlungsinstitutionen zu schaffen. Die Länder schlagen hingegen vor,
ein zeitlich befristetes ExpertInnengremium zur a priori Klärung bestehender Abgrenzungsfragen zu installieren.
Hinsichtlich der Diskriminierungsgründe werden wiederum Klarstellungen angeregt. Etwa bei der Auslegung des
Begriffs "Geschlecht", als darunter nicht nur das biologische Geschlecht erfasst sei. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft
würde zudem die Diskriminierungsgründe um jenen der "sozialen Herkunft" erweitern. In Sachen
Diskriminierungstatbestände macht der Evaluierungsbericht außerdem darauf aufmerksam, dass es bei der
sogenannten Entgeltdiskriminierung in der Praxis oft schwierig sei, das Kriterium Gleichheit der Arbeit bzw. Gleichwertigkeit
der Arbeit zu messen.
Beendigungsdiskriminierung: Frist zur Anfechtung von 14 Tage auf 4 Wochen ausdehnen
Geht es um Empfehlungen bei den Rechtsfolgen, sollte eine Aufnahme von weiteren Verwaltungsstrafbestimmungen zur
präventiven Wirkung des Diskriminierungsverbots geprüft und die Verwaltungsstrafen erhöht werden.
Ermahnungen sollten zudem gestrichen werden. Weitere Vorschläge betreffen die Einführung eines generellen
Mindestschadenersatzes bei allen Tatbeständen von 1.000 €. Zudem sollte die Frist zur Geltendmachung von Belästigungen
von einem auf drei Jahre sowie jene zur Anfechtung bei Beendigungsdiskriminierungen von 14 Tagen auf 4 Wochen ausgedehnt
werden. Von der Interessenvertretung der Wirtschaft wurde keine von diesen Empfehlungen in der Expertengruppe unterstützt.
Was die Rechtsdurchsetzung betrifft, wird die lange Verfahrensdauer als problematisch gesehen, da diese u.a. die
Erinnerung und Glaubwürdigkeit der betroffenen Personen und von Auskunftspersonen beeinflussen könne,
so ein weiteres Ergebnis der Evaluierung. Zudem wird im Expertenbericht ein zu hohes Prozessrisiko bemängelt.
Verstärkt werden sollte aus Sicht der Evaluierungsgruppe zudem die Informationsarbeit und Bewusstseinsbildung.
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