ParlamentarierInnen im Gespräch mit Mitgliedern der Europaratsgruppe zu Schutzmaßnahmen-Monitoring
gegen Gewalt an Frauen
Brüssel/Wien (pk) - Gewalt an Frauen existiert auch noch im Jahr 2016, auch in Europa, nach wie vor. Umso
wichtiger sind Maßnahmen, um Frauen - und nicht nur diese - vor Gewalt zu schützen. Im Parlament trafen
am späten Nachmittag des 29.11. Mitglieder der GREVIO-Kommission des Europarats (Group of experts on action
against violence against women and domestic violence) im Rahmen eines erstmaligen Monitoring-Besuchs in Österreich
mit Frauen- und Gleichbehandlungssprecherinnen der Parlamentsparteien, Mitgliedern der Gleichbehandlungsausschüsse
und Europaratsdelegierten zu einem Gespräch zusammen. Die GREVIO-Kommission beobachtet die Umsetzung der Istanbul
Konvention, dem Übereinkommen des Europarats für Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und häusliche
Gewalt, die in Österreich im August 2014 in Kraft gesetzt wurde. Zusammen mit Monaco ist Österreich eines
der ersten beiden Länder, in denen ein Besuch zur Basisevaluierung der Umsetzung stattfindet.
Die Aussprache wurde von Nationalratsabgeordneter Gabriele Heinisch-Hosek (S) geleitet. Von der SPÖ nahmen
die Abgeordneten Katharina Kucharowits und Nurten Yilmaz teil, Abgeordnete Elisabeth Pfurtscheller und Bundesrat
Peter Oberlehner waren seitens der ÖVP dabei. Zusammen mit Abgeordneter Barbara Rosenkranz, Bundesrätin
Rosa Ecker (beide FPÖ) und Abgeordneter Berivan Aslan (Grüne) erörterten sie im Rahmen dieses Treffens
mit der e rsten Vize-Präsidentin von GREVIO,Marceline Naudi, und Kommissions-Mitglied Vesna Ratkovic den Status
quo der Maßnahmen, die in Österreich bisher ergriffen wurden, und diskutierten weitere Entwicklungsmöglichkeiten.
Unterstützt wurden die GREVIO-Mitglieder vor Ort von zwei Mitgliedern des Sekretariats des Europarats, Bridget
O’Loughlin und Johanna Nelles.
Österreich ist Land des ersten GREVIO-Besuchs
Einig war man sich bei der Begrüßung, wie wichtig dieser Prozess der Umsetzung der Istanbul-Konvention
ist, um ein rechtsverbindliches Instrument zu haben, das anschließend vom Parlament behandelt werden muss.
Österreich sei auch in einer Vorreiterrolle und es sei tatsächlich das erste Land, in dem die GREVIO-Kommission
zu Gast sei, betonte Marceline Naudi. Es sei aber noch manches zu tun, auch hier sei noch nicht alles im Sinne
des Gewaltschutzes erledigt, so Heinisch-Hosek. Als bisherige Erfolge nannte sie die gesetzliche Verankerung von
sexueller Belästigung im Strafrecht ebenso wie Anti-Stalking und Maßnahmen aus dem Verhetzungsparagrafen
bis zum Cybermobbing. Auch die Möglichkeit der Wegweisung oder die Familiengerichtshilfe bei Scheidungen waren
wichtige Neuerungen. Weiteren Diskussionsbedarf sieht Heinisch-Hosek beispielsweise beim Unterhaltsrecht. Bei der
Finanzierung der laufenden Maßnahmen und für die Bewusstseinsbildung gebe es nach wie vor Handlungsbedarf.
Letztere sei vor allem für Jugendliche wichtig und erfolgversprechend, ergänzte dazu Rosa Ecker.
Bewusstseinsbildung in allen Bereichen
Kampagnen wie die aktuellen 16 Tage gegen Gewalt seien für diese Bewusstseinsbildung die besten Methoden,
hob Katharina Kucharowits hervor, die ebenso wie Berivan Aslan auch neue Phänomene wie das Thema "Hate
Speech" thematisierte und auf die Bedeutung von Peer-Group-Initiativen wie "Frauen stärken Frauen"
hinwies. Seitens GREVIO wurde auf laufende Europarats-Kampagnen gegen Hassreden hingewiesen. Das sei jedenfalls
ein wichtiges Thema für die weiteren Gespräche auch mit den anderen Ländern. Auf Kucharowits' Frage
bestätigte Marceline Naudi, dass auch der Bereich Flüchtlingsunterkünfte Teil des Berichts und der
Konvention seien.
Das Thema Bewusstseinsbildung auch für Männer wurde von Peter Oberlehner angesprochen, für Elisabeth
Pfurtscheller gilt es in der Kommunikation in diesen Maßnahmen insgesamt, einen guten Mittelweg zu finden.
Ein essentieller Faktor sei die Sensibilisierung für Gewaltschutz in allen Bereichen des Staats, so N urten
Yilmaz, das betreffe neben Kindergärten, Schulen, Spitäler und die Polizei alle entsprechenden Einrichtungen.
Insgesamt wurde auch die Wichtigkeit der finanziellen Ressourcen und die Einbindung aller betreffenden Ressorts
betont, um Maßnahmen gegen Gewalt auch umsetzen zu können.
Parlamentarische Behandlung nach Abschluss des GREVIO-Prozesses
In einem ersten Staatenbericht Österreichs werden zum Status Quo sowohl die politischen Maßnahmen
und die entsprechende Datensammlung als auch Maßnahmen zur Prävention sowie zum Schutz und zur Unterstützung,
aber auch rechtliche Rahmenbedingungen, Strafverfolgung und Schutzmaßnahmen ebenso wie der Bereich Migration
und Asyl dargestellt. Nicht behandelt wird darin der Bereich Frauenhandel, dieser ist vom Europarats-Übereinkommen
zur Bekämpfung des Menschenhandels umfasst. Der Bericht wurde von der Nationalen Koordinierungsstelle Gewalt
gegen Frauen im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen unter Einbindung der Fachministerien, Bundesländer
und ausgewählter Einrichtungen der Zivilgesellschaft erstellt. GREVIO plant, ihre Bewertung gemeinsam mit
der Reaktion der österreichischen Regierung Mitte 2017 zu veröffentlichen. Sobald der abschließende
Bericht vorliegt, sollen die Ergebnisse auf parlamentarischer Ebene behandelt werden.
Erstmals verbindliche Rechtsnormen zu Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Europa
Mit der Istanbul Konvention - die im Mai 2011 von 13 Staaten unterzeichnet wurde und nach Ratifizierung im Jahr
2013 in Österreich im August 2014 in Kraft getreten ist - wurden zum ersten Mal in Europa verbindliche Rechtsnormen
im Bereich Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt geschaffen. Das Übereinkommen basiert auf dem Verständnis,
dass Staaten gegen geschlechtsspezifische Gewalt in all ihren Formen in vollem Umfang Maßnahmen ergreifen,
die Gewalt verhindern, die Opfer schützen und Täter verfolgen. Die GREVIO-Expertengruppe als deren unabhängiger
Überwachungsmechanismus ist von 28. November bis zum 2. Dezember zu Besuch in Österreich. Im Rahmen von
Treffen in Wien und Graz sind vielzählige Ressorts eingebunden, unter anderem aus den Bereichen Gesundheit
und Frauen, Bildung, Inneres und Justiz, VertreterInnen der Strafverfolgungsbehörden, der Justiz und der Jugendämter.
Gewaltschutz für Frauen ist anhaltendes Thema
Der Besuch der GREVIO-Kommission im Parlament fällt in den Zeitraum der internationalen "16 Tage gegen
Gewalt an Frauen", in dem - zwischen dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November und dem
Tag der Menschenrechte am 10. Dezember - das Thema Gewalt an Frauen und Kindern thematisiert wird. Im Parlament
findet dazu am 6. Dezember auf Einladung von Nationalratspräsidentin Doris Bures und der Frauen- und Gleichbehandlungssprecherinnen
der Parlamentsfraktionen die Veranstaltung "Am Prüfstand: Gewaltschutz für Frauen in Österreich"
statt.
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