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RTR: Spam-E-Mails und was man dagegen tun kann |
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erstellt am |
Wien (rtr) - Unerwünschte elektronische Nachrichten per E-Mail oder SMS müssen nicht unbedingt einfach
hingenommen werden. Es gibt gesetzliche Vorschriften bzw. Maßnahmen gegen Spam. "E-Mails oder SMS zu
Werbezwecken erfordern in aller Regel eine vorhergehende Zustimmung durch die Empfängerin bzw. den Empfänger.
Selbst für den Fall, dass eine Nachricht nicht der Direktwerbung dient, ist ihr Versenden nicht zulässig,
wenn diese Nachricht per E-Mail oder SMS an einen Empfängerkreis von mehr als 50 Personen geht, auch dann,
wenn man die E-Mail-Adressen rechtmäßig erhalten hat", informiert Mag. Johannes Gungl, Geschäftsführer
der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post. Eine solche Zustimmung kann auch im Zuge von Vertragsabschlüssen
gegeben werden, wobei ein Kunde jederzeit seine Zustimmung widerrufen können muss. |
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Allgemeine Informationen: |
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