EU-Ministerrat beschloss Verlängerung der Kontrollen für weitere drei Monate / Lage
stabilisiert sich allmählich
Brüssel/Salzburg (lk) Kürzlich haben die im Rat versammelten Innenministerinnen und -minister
der 28 EU-Mitgliedstaaten einen Vorschlag der Europäischen Kommission angenommen, mit dem die Kontrollen an
bestimmten Binnengrenzen des Schengen-Raums in Österreich, Deutschland, Schweden, Dänemark und Norwegen
für drei weitere Monate aufrechterhalten werden sollen. Darüber berichtet ein aktuelles Extrablatt
aus dem Salzburger EU-Verbindungsbüro in Brüssel.
Nach Einschätzung der Kommission stabilisiert sich die Lage zwar allmählich, die Bedingungen für
eine Aufhebung der Grenzkontrollen innerhalb der EU werden jedoch noch nicht vollständig erreicht. Der Durchführungsbeschluss
des Rates sieht eine Verlängerung der temporären Grenzkontrollen, welche besonders auch die österreichischen
Grenzen betreffen, vor. Vorläufige Grenzkontrollen innerhalb der EU sind in begründeten Ausnahmefällen
erlaubt: Diese können für sechs Monate beschlossen und maximal bis zu einem Zeitraum von zwei Jahren
verlängert werden. Der nun gefasste Durchführungsbeschluss des Rats für die vorläufige Beibehaltung
von innereuropäischen Grenzkontrollen für Österreich, Deutschland, Dänemark und Schweden sowie
für Norwegen, das Mitglied des Schengenraums ist, regelt nun, dass diese Staaten ihre laufenden verhältnismäßigen
Grenzkontrollen für drei Monate verlängern können: Für Salzburg bedeutet dies die gemeinsame
Grenze mit Bayern. Zugleich wurden die Berichtspflichten für die Mitgliedstaaten, die weiterhin Kontrollen
durchführen wollen, engmaschiger gestaltet: Die Notwendigkeit, Häufigkeit, Orte und der Zeitpunkt der
Kontrollen sollen nun wöchentlich geprüft werden, die Kontrollen sollten, sobald dies zweckmäßig
erscheint, aufgehoben werden. Einig waren sich die Fachministerinnen und -minister, dass man weiterhin anstrebe,
die EU-internen Grenzkontrollen so bald wie möglich wieder aufzuheben.
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