WKÖ: EU-Politik kann und muss
 Unternehmertum attraktiver machen

 

erstellt am
07. 12. 16
10:00 MEZ

EU-Büro der Wirtschaftskammer präsentiert Arbeitsschwerpunkte der kommenden Monate
Brüssel/Wien (pwk) - „Für Österreich belegt die von der Wirtschaftskammer in Auftrag gegebene Öxit-Studie, dass der bisherige Weg der europäischen Integration richtig ist und fortgesetzt werden muss. Das bedeutet aber nicht, dass aus Sicht der österreichischen Wirtschaft auf EU-Ebene alles perfekt sei. Mitunter gewinnt man den Eindruck, dass geplante EU-Vorhaben am grünen Tisch fern von unternehmerischer Realität entworfen werden. Wachstum und Beschäftigung werden aber nur anziehen, wenn die EU Unternehmertum mehr wertschätzt und attraktiver macht“, betonte Markus Stock, Leiter des EU-Büros der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), am 06.12. bei der Präsentation der für die österreichische Wirtschaft wichtigen EU-Themen im Jahr 2017 in Brüssel. Konkreter Handlungsbedarf auf EU-Ebene besteht für die WKÖ demnach unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Geoblocking - Kein Kontrahierungszwang für Unternehmen: Ein Händler darf nicht gezwungen werden, ein Produkt jedem Konsumenten verkaufen zu müssen. Das Prinzip der Vertragsfreiheit muss erhalten bleiben. Der Vorschlag erhöht die bestehende Rechtsunsicherheit für Unternehmer im europäischen Binnenmarkt und wird sie nicht motivieren, grenzüberschreitend tätig zu werden. Er schadet damit KMU, ohne einen Mehrwert für Verbraucher zu bringen.
  • Barrierefreiheit ja, doppelte Rechtsetzung nein: Die WKÖ begrüßt grundsätzlich Maßnahmen, die die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen optimieren. Die neuen Vorschriften sollten jedoch nur für neue Produkte und Dienstleistungen gelten und verhältnismäßig sein. Der Vorschlag der Kommission ist so detailliert abgefasst, dass es zu Doppelregelungen und somit widersprüchlichen Anforderungen und Rechtsunsicherheit kommen könnte.
  • Emissionsreduktion auch außerhalb des Emissionshandelssystems:
    Österreich trifft eine überaus strenge Emissions-Reduktionsverpflichtung. Klar ist, dass das strenge österreichische Reduktionsziel sehr schwer und nur mit drastischen Maßnahmen (Abgaben, Verbote) erreicht werden kann. Es besteht die Gefahr, dass derartige Maßnahmen den Wirtschaftsstandort Österreich erheblich gefährden. Wir fordern daher, dass bei der Bemessung der nationalen Reduktionsziele vor allem dort angesetzt wird, wo es noch leicht umzusetzendes Reduktionspotenzial gibt.

Auch die neuen Online-Verkaufsregeln, die Europäische Säule sozialer Rechte, die Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente und das 9. EU-Forschungs- und Innovationsrahmenprogramm für die Zeit nach 2020 (FP9) stehen in den kommenden Monaten auf der Agenda der WKÖ-Arbeit in Brüssel ganz oben.

 

 

 

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