Weitere Themen: Berufsrechts-Änderungsgesetz, Mindestversicherungssummen bei Kfz-Haftpflicht,
Informationsverpflichtung von Unternehmen
Wien (pk) - Die Verlängerung und Neugestaltung der mit Jahresende auslaufenden Kronzeugenregelung ist
Kernstück eines Strafprozessrechts-Änderungsgesetzes, das am 06.12. vom Justizausschuss einstimmig beschlossen
wurde. Die Novelle bringt überdies die Umsetzung der EU-Richtlinie betreffend den Rechtsbeistand sowie eine
Erweiterung des Anwendungsbereichs der Diversion. Auf den Weg ins Plenum schickten die Abgeordneten auch ein Berufsrechts-Änderungsgesetz
mit zahlreichen, detaillierten Neuerungen insbesondere für RechtsanwältInnen und NotarInnen. Ein Mindestversicherungssummen-
Valorisierungsgesetz wiederum implementiert die von der EU vorgegebenen Valorisierungsbestimmungen für Kfz-Haftpflichtversicherungen,
während ein Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz Großunternehmen zur Veröffentlichung
von nichtfinanziellen Informationen verpflichtet.
Kronzeugenregelung wird auf weitere fünf Jahre verlängert
Durchwegs positiv beurteilten die Ausschussmitglieder das Strafprozessrechts-Änderungsgesetz (1300 d.B.),
in dessen Mittelpunkt die Verlängerung Kronzeugenregelung auf weitere fünf Jahre steht. Diese wäre
zum Jahresende ausgelaufen.
Die Kronzeugenregelung sei grundsätzlich ein richtiges Instrument, insbesondere auch im Zusammenhang mit der
Korruptionsbekämpfung, darüber waren sich alle einig. Die Tatsache, dass die Möglichkeit nur zwölf
Mal angewendet wurde, habe aber den Verbesserungsbedarf der Regelung klar aufgezeigt, erklärte Klaus Uwe Feichtinger
(S). Als Grund für die geringe Anwendung nannte er unter anderem eine zu große Rechtsunsicherheit. Es
habe sich als wichtig erwiesen, im Vorfeld der Neuregelung eine Expertengruppe zu dieser Frage einzusetzen, betonte
die Vorsitzende des Justizausschusses Michaela Steinacker (V). Ebenso positiv äußerten sich Philipp
Schrangl (F), Albert Steinhauser (G), Nikolaus Scherak (N) und Christoph Hagen (T). Der Grüne Justiz-Sprecher
Steinhauser regte zudem an zu überprüfen, ob im Zusammenhang mit der Kronzeugenregelung nicht auch im
zivilrechtlichen Bereich Änderungen notwendig sind, etwa in Bezug auf große Schadenersatzforderungen.
Steinhauser hält auch die abermalige Befristung für nicht unbedingt erforderlich.
Grundgedanke bei der Kronzeugenregelung ist nach wie vor, dass der Aufklärungsbeitrag die Schwere der eigenen
Tat übersteigen und der Kronzeuge von sich aus aktiv an die Staatsanwaltschaft herantreten muss. Gerade durch
das ausdrückliche Abstellen des Gesetzgebers auf die Eigeninitiative des potenziellen Kronzeugen soll sichergestellt
werden, dass die Regelung keine "Deals" der Strafverfolgungsbehörden in Drucksituationen ermöglicht.
Im Übrigen soll der potenzielle Kronzeuge schon in einem möglichst frühen Stadium des Verfahrens
erfahren, ob seine Angaben für die Anerkennung des Kronzeugenstatus ausreichen. Neu ist nun das Recht des
Kronzeugen, gegen seine Ablehnung Beschwerde einzubringen. Der Status als Kronzeuge kann überdies auch noch
während der Hauptverhandlung beantragt werden. Vor Ablauf der fünfjährigen Befristung soll die neue
Kronzeugenregelung evaluiert werden.
Die Novelle setzt aber auch die EU-Richtlinie betreffend den Rechtsbeistand in die österreichische Rechtsordnung
um. Klargestellt wird damit, dass Beschuldigte die Möglichkeit haben, vor der Vernehmung einen Verteidiger
zu verständigen, beizuziehen oder zu bevollmächtigen. Ausdrücklich geregelt ist zudem die Teilnahme
eines Verteidigers auch bei der Vernehmung zu den Voraussetzungen der Untersuchungshaft. Änderungen bringt
die Vorlage aber auch bei der Diversion, die nun im Erwachsenenstrafrecht unter bestimmten Umständen auch
bei Todesfolge zulässig sein soll. Justizminister Wolfgang Brandstetter stellte gegenüber Abgeordnetem
Philipp Schrangl (F) klar, dass die Diversion keinesfalls bei Vorsatzdelikten vorgesehen ist.
Der Gesetzentwurf wurde unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags, der technische Details enthält
und das Inkrafttreten mit 1. Jänner 2017 festlegt, einstimmig angenommen
FPÖ-Antrag zu höheren Strafen bei Verletzung von ExekutivbeamtInnen vertagt
Die Freiheitlichen wiederum lenkten den Blick auf das materielle Strafrecht und verlangten in einem Entschließungsantrag
(1930/A(E)) eine Erhöhung der Strafdrohungen und die Einführung von adäquaten Mindeststrafen bei
Körperverletzung an BeamtInnen, ZeugInnen und Sachverständigen während der Vollziehung ihrer Aufgaben.
Philipp Schrangl will durch eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches den gesteigerten Unrechtsgehalt
dieser Delikte besonders hervorheben und verweist in diesem Zusammenhang auch auf die zunehmende Zahl von Übergriffen
insbesondere gegen Exekutivorgane und JustizwachebeamtInnen.
Das Anliegen des Antrags wurde im Ausschuss grundsätzlich positiv aufgenommen. Der Justizminister meinte,
dieser gehe in die richtige Richtung, einige Fragen seien aber noch offen. In diesem Sinne unterstrich auch die
Vorsitzende des Ausschusses, Michaela Steinacker (V), man wolle die Initiative noch eingehender diskutieren. Ihr
Antrag, die Debatte darüber zu vertagen, wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien mehrheitlich angenommen.
RechtsanwältInnen, NotarInnen, Gerichtssachverständige: Berufsrechtsänderungsgesetz bringt zahlreiche
Neuerungen
Vielfältige Anpassungen und Klarstellungen für RechtsanwältInnen und NotarInnen bringt ein vom
Ausschuss gegen die Stimmen der NEOS mehrheitlich beschlossenes Berufsrechts-Änderungsgesetz ( 1346 d.B.).
So wird etwa die für den Fall des Ruhens oder des Erlöschens der Berechtigung zur Ausübung des Anwaltsberufs
vorgesehene mittlerweilige Stellvertretung durch die Institute des mttlerweiligen Substituten und des Kammerkommissärs
ersetzt, wobei letzterem als Organ der Rechtsanwaltskammer ein gesetzlich geregeltes Aufgabenfeld zukommt. Darüber
hinaus werden die in der Notariatsordnung und in der Rechtsanwaltsordnung festgelegten Berufspflichten zur Bekämpfung
von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an die aktuellen EU-Bestimmungen und internationalen Anforderungen
angepasst. Die Vorlage baut überdies die Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Kinderbetreuungszeiten
von NotariatskandidatInnen aus und schafft weiters die Voraussetzungen dafür, dass Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwaltskandidatinnen künftig für die Dauer des Mutterschutzes von der Verpflichtung der Bezahlung
von Beiträgen für die Versorgungseinrichtung befreit werden können. Neuerungen gibt es auch für
Sachverständige und Gerichtsdolmetscher. Diese beiden Gruppen erhalten nun die Möglichkeit einer bis
zu zwölfmonatigen Ruhendstellung ihres Berufes.
Justizminister Wolfgang Brandstetter betonte, dass man mit dieser Gesetzesvorlage nur das Notwendigste umsetze.
Er reagierte damit auf kritische Äußerungen der Abgeordneten Georg Vetter (V), Philipp Schrangl (F)
und Nikolaus Scherak (N), die insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie auf
das Spannungsverhältnis hinwiesen, welches für die betroffenen Berufsgruppen entsteht. Nikolaus Scherak
ließ eine Zustimmung im Plenum seitens der NEOS noch offen, für ihn sind aber aufgrund der vom Rechtsanwaltskammertag
vorgebrachten Kritikpunkte noch viele Dinge unklar.
Kfz-Haftpflichtversicherung: Mindestversicherungssummen werden erhöht
Einstimmig passierte das Mindestversicherungssummen-Valorisierungsgesetz (1341 d.B.) den Justizausschuss. Damit
werden die für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung relevanten Mindestversicherungssummen erhöht.
Man folgt damit einer von der Europäischen Union vorgegebenen Valorisierungsregel. Die Relationen der Beträge
werden jedenfalls beibehalten, gleichzeitig sollen die damit in Zusammenhang stehenden Haftungshöchstbeträge
erhöht werden.
Seitens des FPÖ-Justizsprechers Harald Stefan wurde die Befürchtung geäußert, dass die Versicherungen
aufgrund dieses Gesetzes die Prämien anheben könnten – Bedenken, die auch von Christoph Hagen (T) und
Gabriele Tamandl (V) geteilt wurden. Albert Steinhauser von den Grünen wies darauf hin, dass die Prämien
schon bisher jährlich valorisiert worden seien.
Mehr Transparenz bei Großunternehmen durch Offenlegung nichtfinanzieller Informationen
Beim nächsten Tagesordnungspunkt, dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (1355 d.B.),
gingen die Meinungen auseinander. Mit dem Gesetz wird die EU-Richtlinie betreffend die Angabe nichtfinanzieller
und die Diversität betreffender Informationen in die österreichische Rechtsordnung umgesetzt. Betroffen
von den Bestimmungen sind große börsennotierte Unternehmen von öffentlichem Interesse. Durch die
Präzisierung der Offenlegungspflichten soll nun die Transparenz und damit das Vertrauen von InvestorInnen
und VerbraucherInnen erhöht werden.
Tenor der Kritik war ein zu hoher bürokratischer Aufwand für die Betriebe durch zusätzliche Berichtspflichten.
Hermann Brückl (F) verwies in diesem Zusammenhang auch auf die Stellungnahme des Rechtsanwaltskammertags,
auch er persönlich sieht keinen Mehrwert in derartigen Vorschriften. Ähnlich sieht dies Christoph Hagen
vom Team Stronach. Beide Parteien stimmten daher der Vorlage nicht zu.
Ablehnung kam auch von den Grünen, jedoch aus gänzlich anderen Gründen. Albert Steinhauser hält
die Idee für absolut richtig, wie er sagte, denn AnlegerInnen und KonsumentInnen gingen vermehrt nach ethischen
Gesichtspunkten vor. Er, Steinhauser, halte die Umsetzung, wie sie nun vorliegt, jedoch für nicht ausreichend.
Er fürchtet, dass es dabei zu einem "green-washing" kommen könnte, weil die Vergleichbarkeit
fehle und damit auch eine Überprüfung nicht möglich sei. Ein Problem sieht Steinhauser auch durch
die Freiwilligkeit, weil man dadurch keine Lenkungseffekte erzielt.
Die unterschiedlichen Auffassungen zu dieser Thematik wurden auch innerhalb der Koalitionsparteien sichtbar. So
tendiert die SPÖ eher in Richtung der Argumentation der Grünen. Man müsse hin zu einer indexorientierten
Wirtschaft kommen, betonte Petra Bayr, sie hätte mit dieser Regierungsvorlage gerne einen Paradigmenwechsel
vollzogen. So aber sei bei der Umsetzung der Richtlinie nur ein Minischritt herausgekommen. Man sei hier viel zu
zaghaft unterwegs, warf auch der Justizsprecher der SPÖ, Johannes Jarolim, ein. Man habe mit der ÖVP
jedoch einen Kompromiss erzielt. Die Wirtschaftskammer sei hier weniger mutig als so manche Unternehmen, merkte
er an, die Wirtschaft befinde sich in einem Umbruch in Richtung Nachhaltigkeit, und gerade dabei müssten sich
die österreichischen Unternehmen nicht verstecken.
Die Diskussion sei noch nicht abgeschlossen, man habe das Notwendige umgesetzt, betonten Michaela Steinacker (V),
Werner Groiß (V) und Justizminister Wolfgang Brandstetter, die alle auf die ohnehin hohe bürokratische
Belastung hinwiesen. Aus diesem Grund konnte auch Nikolaus Scherak von den NEOS "nur mit Bauchweh" zustimmen.
Die Vorlage wurde damit unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags, der technische Details enthält,
mit SPÖ-ÖVP-NEOS-Mehrheit plenumsreif gemacht.
Offenlegung der Kosten für LeiharbeiterInnen - Antrag vertagt
Grün-Abgeordnete Birgit Schatz thematisierte in diesem Zusammenhang die Leiharbeit und forderte in einem Entschließungsantrag
(870/A(E)) eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen, im Jahresabschluss die Kosten für
die eingesetzten LeiharbeiterInnen gesondert auszuweisen und im Anhang zur Bilanz genaue Angaben über den
Einsatz von Leiharbeit zu veröffentlichen.
LeiharbeiterInnen sollten ursprünglich eingestellt werden können, um Produktionsspitzen abzudecken. In
wenigen Jahren sei es aber zu einer Verdreifachung der LeiharbeiterInnen gekommen, die Beschäftigungsverhältnisse
seien länger geworden, weil nun auch Leiharbeit dort eingesetzt werde, wo ordentliche Beschäftigungsverhältnisse
angebracht wären. Schatz kritisierte vor allem, dass LeiharbeiterInnen unter dem Titel "Material"
verbucht werden und damit die Firmen auf diese Weise Personalkosten tarnen. Johannes Jarolim (S) sprach in diesem
Zusammenhang von einem diskussionswürdigen Antrag. Dieser wurde dann mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP
vertagt.
Medizinische Versorgungsleistungen: Strafvollzugsverwaltung wird mit Krankenversicherungsträgern gleichgestellt
Die Änderung einer Vereinbarung nach Art. 15a B-VG ( 1365 d.B.) betrifft die Abgeltung stationärer medizinischer
Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten und bezweckt
die Gleichstellung der Strafvollzugsverwaltung mit den Krankenversicherungsträgern. Da die Strafvollzugsverwaltung
für die Behandlung der Insassen in öffentlichen Krankenhäusern den höchsten Tarif der Allgemeinen
Gebührenklasse zu bezahlen hat, wurde erstmalig im Jahr 2003 eine Vereinbarung mit den Ländern abgeschlossen,
um im Ergebnis eine Gleichstellung des Bundes mit den Krankenversicherungsträgern herzustellen. Berechnungsbasis
dieser Vereinbarung waren die vergleichsweise ermittelten Krankenhauskosten der Strafvollzugsverwaltung des Jahres
2000. In weiterer Folge wurde diese Vereinbarung immer für die jeweilige Dauer der Finanzausgleichsperiode
ohne Valorisierung verlängert. In diesem Zeitraum haben sich aber die Krankenhauskosten der Strafvollzugsverwaltung
kontinuierlich gesteigert. Konkret soll nun durch die Anhebung des jährlichen Pauschalbetrags der Länder
von 8,5 Mio. € auf 12,7 Mio. € die ursprünglich gegebene Gleichstellung mit den Krankenversicherungsträgern
teilweise wieder hergestellt werden.
Dass dieser Zustand höchst unbefriedigend ist und Gelder der öffentlichen Hand nur hin und her geschoben
werden, darüber waren sich nach Wortmeldungen von Harald Stefan (F) und Albert Steinhauser (G) alle einig.
Auch Justizminister Wolfgang Brandstetter ließ keinen Zweifel daran, dass er es für vernünftig
halten würde, Insassen von Haftanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung einzubeziehen. Seine Bemühungen
seien aber bisher gescheitert, weil man ihm seitens des Hauptverbandes mitgeteilt hat, dass ein solcher Schritt
derzeit nicht finanzierbar sei. Er hoffe daher in dieser Frage auf die Unterstützung der ParlamentarierInnen.
Die Vorlage wurde schließlich mehrheitlich gegen die Stimmen der Freiheitlichen angenommen.
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