Das Jahr 2015 zeigt ein positives Bild der Gemeindefinanzen: die Investitionen steigen, der
Schuldenstand sinkt. Allerdings sind die Sozialausgaben der größte Kostentreiber.
Wien (gemeindebund) - Mit dem Gemeindefinanzbericht 2016 legen die heimischen Gemeinden auch heuer ihre
kumulierten Finanzdaten offen. Dieser Bericht basiert auf den Rechnungsabschlüssen des Jahres 2015, die lückenlos
von allen Gemeinden ausgewertet wurden und nun vorliegen. „Die Gemeinden sind das fünfte Jahr in Folge den
Konsolidierungspfad gegangen und haben das Maastricht Ziel erreicht. Erneut gab es leichte Überschüsse
in der Maastricht-Betrachtung, in der laufenden Gebarung liegt der Überschuss sogar bei 1,728 Mrd. Euro, das
ist der höchste Wert seit dem Jahr 2000“, so Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer.
(Nachfolgende Zahlen betreffen – so nicht anders angeführt – die Gemeinden ohne Wien)
Die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden im Überblick
Die Gesamteinnahmen der Gemeinden lagen 2015 bei 19,594 Mrd. Euro, die Ausgaben bei 19,509 Mrd. Euro. Relevant
für die Betrachtung sind jedoch die Einnahmen abzüglich der Schuldenaufnahme bzw. die Ausgaben abzüglich
der Tilgungen.
Die Gesamteinnahmen (abzüglich Schuldenaufnahme) betrugen 18,572 Mrd. Euro (+2,4 %), die Gesamtausgaben lagen
bei 18,413 Mrd. Euro (+1,8 %). Der Finanzierungssaldo der Gemeinden (lt. VRV 1997) betrug 2015 287 Mio. Euro. Um
das tatsächliche Maastricht-Ergebnis zu erhalten, wird dieser Saldo von der Statistik Austria bereinigt und
führt zu einem tatsächlichen Maastricht-Überschuss von 176 Mio. Euro der Gemeinden ohne Wien.
Steuer- und Gebühreneinnahmen der Gemeinden
Unter den „Abgabenerträgen“ der Gemeinden versteht man die Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben
sowie Kommunalsteuer und Grundsteuer, die direkt von den Gemeinden eingehoben werden. Auch Interessentenbeiträge,
Fremdenverkehrsabgabe und sonstige Abgaben fallen in diese Kategorie. Die Abgabenerträge der Gemeinden (ohne
Wien) erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 3,3 % bzw. 271 Mio. Euro auf 9,411 Mrd. Euro. Die Ertragsanteile
stiegen 2015 um 3,3 % bzw. 193 Mio. Euro auf 6,135 Mrd. Euro. Die eigenen Gemeindeabgaben erhöhten sich um
2,4 % bzw. 77 Mio. Euro auf 3,275 Mrd. Euro.
Die Einnahmen aus Ertragsanteilen und aus der Kommunalsteuer ergaben 2015 zusammen rund 88 % des Aufkommens aus
Abgabenerträgen und sind daher für die kommunale Finanzplanung von wesentlicher Bedeutung.
Die Gemeindeabgaben kommen grundsätzlich zu 100% den Gemeinden zu (wobei zu ergänzen ist, dass sich nach
diesen auch die zu zahlenden Umlagen bemessen); die prozentuelle Aufteilung zeigt Tabelle 2.8. Mit 65,5 % trägt
die Kommunalsteuer den größten Anteil zu den Einnahmen aus Gemeindeabgaben bei. Den zweitgrößten
Anteil mit 17,1 % erzielen die Gemeinden aus der Grundsteuer. Weitere Anteile an eigenen Abgaben stellen die Interessentenbeiträge
(7,7 %), die Fremdenverkehrsabgaben (2,0 %) sowie die sonstigen Abgaben (7,7 %) dar, welche in Summe rund ein Fünftel
des kommunalen Abgabenaufkommens, neben der Grund- und der Kommunalsteuer, ausmachen.
Die Gebühreneinnahmen der Gemeinden beinhalten zweckgebundene Gebühren, die für bestimmte Leistungen
der Gemeinden eingehoben werden. Wasserversorgung, Abwasserentsorgung oder Müllabfuhr sind Teil dieser Gebührenhaushalte.
Die Gemeinden sind verpflichtet, diese Haushalte kostendeckend zu führen, die diesbezüglichen Einnahmen
und Ausgaben sind de facto also Durchlaufposten in den Gemeindehaushalten. Im Jahr 2015 haben die Kommunen in diesem
Bereich 1,895 Mrd. Euro (+2,2 %) eingenommen und damit die kommunalen Dienstleistungen finanziert.
Im historischen Rückblick sieht man sehr gut, dass die Gewichtung der Ertragsanteile seit dem Jahr 2001 zunahm
(1976: 36 %; 2000: 39 %; 2015: 39 %). Im Gegensatz dazu verloren die eigenen Gemeindeabgaben als Einnahmenquelle
stark an Bedeutung (1976: 31 %; 2000: 25 %; 2015: 21 %). Eine Erklärung liegt insbesondere in der Abschaffung
der Getränkesteuer und der Werbeabgabe (Schaffung eines entsprechenden Ausgleichs im Jahr 2001) sowie in der
Nicht-Valorisierung der Grundsteuer. Der den Gemeinden stattdessen über das FAG eingeräumte Einnahmenersatz
ist hingegen den Ertragsanteilen zuzurechnen. Dadurch erhöhte sich die Abhängigkeit der Gemeinden von
den gemeinschaftlichen Bundesabgaben.
Von Relevanz ist der Anstieg der Gebühreneinnahmen (1976: 7 %; 2000: 12 %; 2014: 12 %), durch welchen das
gemeindeeigene Einnahmenaufkommen gestärkt wird. Allerdings liegt die Anteilsentwicklung der Gebühren
deutlich unter dem entgegenstehenden Rückgang der Gemeindeabgaben, sodass die Anteilssumme der gemeindeeigenen
Einnahmen, d. h. Anteile der Gemeindeabgaben sowie der Gebühren, an den Gesamteinnahmen der Gemeinden im langfristigen
Trend rückläufig ist (1976: 38 %; 2000: 37 %; 2015: 33 %).
Auffällig ist auch, dass die kleineren Gemeinden mit geringeren Gebühren für ihre Dienstleistungen
auskommen, als die großen Kommunen. Mit der Größe der Gemeinde steigt auch die pro Kopf Belastung
aus Gebühren, bis sie in den neun heimischen Städten über 50.000 Einwohner bei der pro Kopf Betrachtung
naturgemäß etwas sinkt. In Gemeinden mit weniger als 2.500 EW muss man im Durchschnitt 258 pro Kopf/Jahr
an Gebühren bezahlen. In Städten zwischen 20.000 und 50.000 EW ist die Gebührenbelastung mit durchschnittlich
338 Euro pro Kopf am höchsten. Bei den Gemeindeabgaben zeigt sich ein ähnliches Bild. Städte mit
mehr als 50.000 EW erzielen im Pro-Kopf-Vergleich doppelt so hohe Abgabenvolumina wie kleinere Gemeinden.
Die Ausgaben der Gemeinden im Überblick
Die Ausgaben abzüglich Tilgungen der Gemeinden ohne Wien erhöhten sich im Jahr 2015 um 322 Mio. Euro
bzw. 1,8 % von 18,091 Mrd. Euro im Jahr 2014 auf 18,413 Mrd. Euro im Rechnungsjahr 2015.
Eine Veränderung gab es bei den stärksten Ausgabenanstiegen in den Gemeindebudgets. Im Vorjahr wurden
im Bereich der Sozialen Wohlfahrt die größten Kostensteigerungen festgestellt.
Der Bereich Soziale Wohlfahrt war bis zum Jahr 2011 der wesentliche Treiber der kommunalen Ausgaben. Im Zeitraum
2000 bis 2011 stiegen die Nettoausgaben für Soziale Wohlfahrt einschließlich Pflege um +98,8 % (+9,0
% p. a.). Mit Einführung des Pflegefonds im Jahr 2011 (Neues FAG 2017 sieht vor, dass der Pflegefonds mit
350 Mio. Euro weitergeführt und ab 2018 mit 4,5 % valorisiert wird.) wurde diese außergewöhnliche
Ausgabendynamik vorübergehend gebremst.
Die Nettoausgaben für Soziale Wohlfahrt sanken 2012 um -2,0 %. 2013 stiegen die Nettoausgaben durch die Wirkung
des Pflegefonds moderat um +2,8 % bzw. 42 Mio. Euro auf 1,54 Mrd. Euro Ab dem Jahr 2014 zeigte dieser Ausgabenblock,
trotz der Wirkung des Pflegefonds, erneut einen außergewöhnlichen Anstieg (2014: +6,3 % bzw. 96,7 Mio.
Euro). 2015 sind die Nettoausgaben für Soziale Wohlfahrt weiter deutlich um +7,4 % bzw. 120,8 Mio. Euro auf
1,76 Mrd. Euro gestiegen. Wenn diese Steigerungsrate noch ein Jahr anhält, werden die Sozialausgaben im Jahr
2016 zum ersten Mal zum größten Nettoausgabenblock der Gemeinden.
Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Anzahl von Sozialgeldleistungsbezieher der Länder
und Gemeinden (Mindestsicherung) zurückzuführen. Dieser hat sich (ohne Wien) 2013 um +9,9 %, 2014 um
+10,2 % und 2015 um weitere +10,7 % erhöht. Ein Faktor hinter dieser Entwicklung ist die schlechte Arbeitsmarksituation
(der Anstieg der Arbeitslosenzahlen betrug 2013 +10,2 %, 2014 +11,2 % und 2015 +11,0 %). Ein anderer Faktor ist
der Anstieg der Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten.
Mit einem Anstieg von +128,6 % bzw. 0,99 Mrd. Euro sind die jährlichen Ausgaben für Soziale Wohlfahrt
die am stärksten steigenden Nettoausgaben der Gemeinden seit dem Jahr 2000. Zum Vergleich: Die Inflation betrug
im selben Zeitraum 30,4 %.
Investitionen nur leicht gestiegen
Im Vergleich zum Jahr 2014 sind die Investitionen der Gemeinden 2015 geringfügig gestiegen. Um 2 Mio. Euro
haben die Kommunen mehr investiert, das entspricht einer Steigerung von 0,1 Prozent. Das Gesamtvolumen kommunaler
Investitionen liegt nun zum zweiten Mal seit 2009 wieder über zwei Milliarden Euro, nämlich bei 2,151
Mrd. Euro. „Die große Steigerung von 2013 auf 2014 (+17,8 %) ist natürlich vorbei“, sagt Mödlhammer.
„Das war ein Jahr, in dem viele davor zurückgestellte Investitionen gemacht wurden, jetzt stabilisieren sich
die Gemeinden auf diesem Niveau“, so Mödlhammer.
Die folgende Grafik zeigt die Struktur der Investitionsausgaben der Gemeinden ohne Wien für 2015, gegliedert
nach funktionalen Gruppen. 38,86 % der Investitionen der Gemeinden (835,9 Mio. Euro) flossen in den Aufgabenkreis
Dienstleistungen, also in den Kanalbau, in Kläranlagen sowie die Müllentsorgungsbetriebe. Infrastrukturinvestitionen
im Bereich Verkehr machten mehr als ein Viertel der Gemeindeinvestitionen (553,1 Mio. Euro) im Jahr 2015 aus. Der
drittgrößte Investitionsblock war Bildung – hier wurden im Jahr 2015 390,8 Mio. Euro von Österreichs
Gemeinden investiert, eine doch merkbare Steigerung im Vergleich zum Jahr 2014.
Transfers: Gemeinden überweisen Ländern 1,5 Mrd. Euro
Höchst nachteilig für die Gemeinden entwickelt sich die weiter aufgehende Schere zwischen Transfereinnahmen
und Transferzahlungen. Darunter versteht man im Wesentlichen jene Finanzströme, die zwischen Bund, Ländern
und Gemeinden abseits des Finanzausgleichs notwendig sind. In den letzten Jahren steigen die Beträge, die
die Gemeinden an Bund und Länder überweisen müssen deutlich stärker an, als umgekehrt. Die
Differenz liegt inzwischen bei mehr als 1,45 Milliarden Euro zu Lasten der Gemeinden.
Die Transferausgaben der Gemeinden ohne Wien – sowohl die laufenden Transfers als auch die Kapitaltransfers an
alle Gebietskörperschaften – betrugen im Jahr 2015 3,69 Mrd. Euro (2014: 3,57 Mrd. Euro) und übertrafen
die Transfereinnahmen von 2,24 Mrd. Euro (2014: 2,16 Mrd. Euro) um 1,45 Mrd. Euro (2014: 1,41 Mrd. Euro). Somit
hat sich die Schere zwischen Transfereinnahmen und Transferausgaben weiter geöffnet, das heißt, das
Defizit aus Transferzahlungen stieg um weitere 42,2 Mio. Euro bzw. +3,0 % (Anstieg 2014: 91,6 Mio. Euro bzw. +6,9
%). Aus Grafik 1.4 ist ersichtlich, dass sich die Transfereinnahmen um nur 25 % erhöht haben während
die Transferausgaben in den letzten zehn Jahren um 47 % gestiegen sind.
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Freie Finanzspitze einigermaßen stabil
Ein überaus wichtiger Indikator für die Investitionsmöglichkeiten der Gemeinden ist die sogenannte
„freie Finanzspitze“. Das ist jener Wert, der durch Abzug der Tilgung von Finanzschulden vom Saldo der laufenden
Gebarung errechnet wird. Je höher die freie Finanzspitze ist, desto mehr können die Gemeinden außerhalb
ihrer laufenden Pflichtausgaben investieren. Im Vergleich zu 2014 ist die freie Finanzspitze 2015 erneut gestiegen
und betrug rund 631 Millionen Euro. Für 2016 wird allerdings ein Einbruch auf 444 Mio. Euro erwartet.
Abgangsgemeinden sind gemäß der hier verwendeten Definition jene Gemeinden, deren Ergebnis des ordentlichen
Haushalts negativ ist. Bei der nachfolgenden Darstellung handelt es sich somit um eine reine Betrachtung des aktuellen
Berichtsjahres. Würde man etwa jene im Berichtsjahr getätigten Ausgaben herausrechnen, die bereits im
Vorjahr im ordentlichen Haushalt durch Überschüsse erwirtschaftet, also angespart, wurden sowie im Berichtsjahr
getätigte Zuführungen aus dem ordentlichen an den außerordentlichen Haushalt, würde die Zahl
der Abgangsgemeinden weitaus geringer ausfallen.
Die Anzahl der so ausgewiesenen Abgangsgemeinden sank im Jahr 2015 um 180 Gemeinden (-18,4 %) auf 797 (2014: 977).
Teilweise ist dieser Rückgang auf den einmaligen Effekt der Gemeindezusammenlegungen in der Steiermark und
einer folgenden Reduktion der Gesamtzahl der Gemeinden zurückzuführen. Das spiegelt sich in der Veränderung
des prozentuellen Anteils der Abgangsgemeinden an allen österreichischen Gemeinden wider, der 2015 um 8,6
% im Vergleich zum Jahr 2014 gesunken ist. Zusätzlich ist dies bei der Entwicklung der Gesamtsumme der Abgänge
ersichtlich, die im Jahr 2015 von 144,7 Mio. Euro um 17,7 Mio. Euro (-12,2 %) auf 127,0 Mio. Euro gesunken ist.
(Grafik 1.3)
Finanzschulden zum dritten Mal in Folge reduziert
Seit 2011 sinkt der Schuldenstand der Gemeinden. Dieser Trend setzte sich auch im Jahr 2015 fort. Die Finanzschuld
der Gemeinden sank 2015 um weitere 15 Mio. Euro oder 0,1 % auf 11,256 Mrd. Euro (2014: 11,271 Mrd. Euro).
Mehr als 60 % der Finanzverschuldung der Gemeinden fällt in den Bereich „Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit
(Abschnitte 85 bis 89 der VRV)“; also Aufgabenbereiche, die sehr anlageintensiv sind und zunächst hauptsächlich
über Fremdmittelaufnahmen finanziert werden (z. B. Abwasserbeseitigung, Müllentsorgung, Wasserversorgung).
Die Finanzschulden aus diesem Bereich werden nicht in die öffentliche Verschuldung nach Maastricht einbezogen.
Es ist dabei bemerkenswert, dass die Gemeinden trotz der rekordtiefen Zinsen genau diesen Teil der Finanzverschuldung
in den letzten Jahren abbauten (-194 Mio. Euro für 2013 oder -2,6 %).
Die Maastricht-Schulden der Gemeinden gemäß VRV 1997 mit 4,017 Mrd. Euro (Kernhaushalt) entsprechen
nicht den tatsächlichen Maastricht-Schulden der Gemeinden. Die Maastricht-Schulden der Gemeinden (gemäß
ESVG 2010) ergeben sich nach Einbeziehung der Schulden der ausgegliederten Gesellschaften der Gemeinden sowie der
Schulden der Gemeindefonds und Gemeindeverbände, Gemeinde-Krankenanstalten und Gemeindespitäler durch
die Statistik Austria und lagen 2015 mit 7,297 Mrd. Euro um +0,2 % über dem Vorjahreswert.
Da sich die gesamten Maastricht-Schulden gemäß ESVG 2010 nur um 16 Mio. Euro erhöht haben (bei
gleichzeitiger Erhöhung der Maastricht-Schulden im Kernhaushalt der Gemeinden gemäß VRV 1997 um
181,5 Mio. Euro), lässt sich ableiten, dass die Schulden der ausgegliederten Gesellschaften der Gemeinden
gesunken sind.
Haftungen der Gemeinden
Erstmals sind die Gemeindehaftungen deutlich gesunken, von 6,41 Mrd. Euro um 237,4 Mio. Euro bzw. 3,7 % auf 6,18
Mrd. Euro (siehe Tabelle 1.6). Ein Grund dafür ist die Reduktion der Investitionen in den ausgegliederten
Gesellschaften (aufgrund des Wegfalls des Vorsteuerabzugs für Investitionen). Alle Bundesländer mit Ausnahme
Vorarlbergs (+1,7 % bzw. 11,5 Mio. Euro) haben die Haftungen reduziert.
Bei den ausgewiesenen Werten handelt es sich um Nominalbeträge der Haftungen, ein Rückschluss auf das
tatsächliche Risiko der jeweiligen Haftung auf das Gemeindebudget ist nicht ableitbar. Der Großteil
der Gemeindehaftungen besteht in der Regel gegenüber Gemeindeverbänden und ausgegliederten Betrieben
und dient vor allem dazu, die Hinterlegungspflicht für in Anspruch genommene Darlehen bei den kreditgewährenden
Instituten zu vermeiden und dadurch bessere Darlehenskonditionen zu erzielen. Dementsprechend ist davon auszugehen,
dass die (auf Basis des ESVG 2010 nunmehr dem Sektor Staat zugeordneten) Schulden der ausgegliederten Gemeindegesellschaften
durch die genannten Haftungen der Gemeinden besichert sind.
Rücklagen der Gemeinden steigen
Rücklagen der Gemeinden sind aus Haushaltsüberschüssen gebildete tatsächliche Reserven bzw.
für Einzelprojekte zweckgebundene Mittel. 2015 erhöhte sich der Stand der Rücklagen im Vergleich
zum Vorjahr um weitere 62,8 Mio. Euro bzw. 3,5 % auf 1,88 Mrd. Euro Damit befand sich der Rücklagenstand der
Gemeinden (ohne Wien) 2015 auf dem Höchststand seit dem Jahr 2000. (Tabelle 1.7) Bei den Rücklagen ist
zu berücksichtigen, dass ein wesentlicher Teil dieser Rücklagen sogenannte „Tilgungsrücklagen“ darstellt.
Diese sind von den Gemeinden verpflichtend zur Tilgung von endfälligen Krediten zu bilden. Damit wird verhindert,
dass Tilgungen durch neue Schuldaufnahmen erfolgen und es damit zu einer Überschuldung der Gemeinde kommen
würde.
Wie läuft das Finanzjahr 2016 bislang für die Gemeinden?
„Die Entwicklung der Ertragsanteile im Jahr 2016 ist nicht berauschend“, berichtet Gemeindebund-Chef Helmut Mödlhammer.
Im Jahresvergleich sind die Vorschüsse für die Gemeinden (ohne Wien) um insgesamt 0,6 Prozent gestiegen.
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