Wien (övp-pd) - Die Regierung hat sich am 05.12. auf ein Fremdenrechtspaket mit härteren Strafen bei
Asyl-Missbrauch geeinigt. Im Detail drohen Flüchtlingen, die im Verfahren falsche Angaben machen bzw. das
Land nach negativem Bescheid nicht verlassen, strengere Strafen. Der Gesetzesentwurf soll in den nächsten
Tagen fertiggestellt werden. Anschließend ist die Begutachtung vorgesehen. Zuletzt hatte vor allem ÖVP-Innenminister
Wolfgang Sobotka den Koalitionspartner gedrängt, die Blockade aufzugeben und das Paket schnell in die Umsetzung
zu bringen.
Härtere Sanktionen für Identitätsverschleierung
Zentrale Elemente des Pakets sind härtere Sanktionen für Asylwerber, die ihre Identität verschleiern.
Hier ist ein Strafausmaß von bis zu 5.000 € oder ersatzweise drei Wochen Ersatzhaft vorgesehen. Für
jene, die das Land trotz gültigen Ausreisebescheids nicht verlassen bzw. neu einreisen, kann eine Strafe von
5.000 bis zu 15.000 Euro bzw. sechs Wochen Ersatzhaft verhängt werden. Und: Das Asylaberkennungsverfahren
für bereits straffällig gewordene Flüchtlinge soll beschleunigt werden.
Fertig ist auch die Sonderverordnung, mit der rechtzeitig vor Erreichen der Obergrenze Verschärfungen bei
der Annahme von Asylanträgen eingeführt werden können. Das heißt: Der Ministerrat kann jederzeit
Einschränkungen verfügen, wenn absehbar ist, dass die Höchstgrenze demnächst überschritten
wird.
Gemeinnützige Arbeit für Flüchtlinge
Die Entlohnung der gemeinnützigen Arbeit von Flüchtlingen ist ebenfalls Gegenstand des Fremdenrechtspakets.
Wie von Innenminister Wolfgang Sobotka zuletzt gefordert, sollen Flüchtlinge, die auf ihren Asylbescheid warten
und in einer Betreuungseinrichtung des Bundes oder der Länder untergebracht sind, mit ihrem Einverständnis
für Hilfstätigkeiten herangezogen werden können. Der Betrag, den sie dafür erhalten, soll sich
an der Grundvergütung für Zivildiener orientieren.
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