28 Millionen Euro für betroffene Obstbäuerinnen und Obstbauern
Wien (bmlfuw) - Für die außergewöhnlichen Frostschäden an Obstkulturen aus dem Frühjahr
2016 werden Entschädigungen in der Höhe von rund 28 Millionen Euro ausgezahlt. Die Hälfte davon
stellt der Bund aus dem Katastrophenfonds zu Verfügung. Dieser Betrag wird von den Ländern verdoppelt.
Auch der Erwerb von Ersatzpflanzgut für Kernobstjunganlagen wird finanziell unterstützt. „Es war mir
ein großes Anliegen, diese erste Tranche noch heuer auszuzahlen und damit rasch zu helfen. Es wird zwar nicht
der gesamte Ernteausfall kompensiert, aber die betroffenen Bäuerinnen und Bauern können sich wieder auf
die nächste Ernte ausrichten“, betont Bundesminister Andrä Rupprechter.
Das Entschädigungssystem wurde gemeinsam mit den betroffenen Bundesländern rasch erarbeitet und die Anträge
für Obst konnten bis 30. September 2016 eingereicht werden. Die Auswertungen der Förderungsabwicklungsstellen
ergaben, dass rund 1.900 landwirtschaftliche Betriebe mit einer insgesamt geschädigten Obstbaufläche
von 8.800 Hektar Entschädigungszahlungen erhalten. Geschädigt waren v.a. Kernobst, Steinobst und Beerenobst.
Weitere Zahlungen Anfang 2017
Für die geschädigten Weinflächen konnten die Anträge noch bis 15. November gestellt werden.
Ausschlaggebend für die Entschädigungen ist die Weinerntemeldung. Nach derzeitigen Schätzungen werden
voraussichtlich 2.300 Weinbaubetriebe mit einer Gesamtfläche von rund 5.500 Hektar entschädigt. Der Bedarf
dafür dürfte etwas höher als im Obstbereich sein. Die Förderabwicklungsstellen müssen
die Bundesmittel bis 16. Jänner 2017 beantragen.
Bundesminister Andrä Rupprechter hatte nach den verheerenden Frostschäden vor allem an Obst- und Weinkulturen
Ende April 2016 umgehend die Initiative ergriffen und die nötigen Schritte eingeleitet, um die zum Teil existenzbedrohten
Landwirtinnen und Landwirte unterstützen zu können. Am 14. September 2016 genehmigte er nach einem intensiven
Verhandlungs- und Konsultationsprozess die Sonderrichtlinie zur Abfederung dieser außergewöhnlichen
Spätfrostschäden.
Aktive Risikovorsorge gefordert
Die Wetterextreme der letzten Jahre und die damit verbundenen Schadereignisse haben die Bedeutung von Risikovorsorgemaßnahmen
in der Landwirtschaft in den Vordergrund gerückt. Bundesminister Rupprechter setzte sich daher vehement für
eine Ausdehnung der Bezuschussung auf die bedeutendsten Versicherungsschäden ein. In Folge wurde im Frühjahr
2016 ein Versicherungspaket abgesegnet und das Katastrophenfonds- und das Hagelversicherungsförderungsgesetz
entsprechend abgeändert. Bereits für 2016 wurden Versicherungsprämien für die wesentlichen
Schadereignisse inklusive Dürre, Starkregen und Sturm zur Hälfte aus Bundes- und Landesmittel bezuschusst.
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